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Unfallversicherung für Selbstständige

  • Bis zu 50 % Beitragsersparnis für junge Selbstständige
  • Monatliche Unfallrente oder Kapitalleistung bereits bei 1 % Invalidität
  • Sicherheitsnetz: monatliches Übergangsgeld bei Einkommenslücken, bis die Invaliditätsleistung greift
  • Als selbstständige Person haben Sie keinen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, weil Sie nicht angestellt sind.
  • Generell greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht bei Freizeitunfällen, obwohl diese 80 % aller Unfälle ausmachen.
  • Bei dauerhaften körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen müssen Sie Folgekosten des Unfalls – zum Beispiel Einkommensausfälle oder Umbauten in Ihrem Zuhause – selbst tragen.
  • Hier springt die Unfallversicherung von SIGNAL IDUNA ein, rund um die Uhr, weltweit: Sie federt dauerhafte Unfallfolgen ab und sichert Ihren Lebensstandard.

"Eine Absicherung als Selbstständiger ist einfach vernünftig.

Viele denken zuerst an Risiken auf der Baustelle. Tatsächlich können aber auch Freizeitunfälle schwerwiegende Folgen haben. Deshalb halte ich es für wichtig, auch dieses Risiko in die eigene Absicherungsstrategie einzubeziehen."

Max Buerger
Stuckateur-Meister & Mister Handwerk 2026

Unfallversicherung von SIGNAL IDUNA: Warum sinnvoll?

Unsere Geschichte ist tief mit dem Handwerk verbunden: Seit über 110 Jahren sind wir der starke Partner an der Seite von Handwerk, Handel und Gewerbe und sprechen eine gemeinsame Sprache. Wir verstehen die täglichen Herausforderungen und spezifischen Risiken von Selbstständigen. Gegründet von Unternehmern für Unternehmer, um sich gegenseitig abzusichern – ein Prinzip, das wir als einer der führenden Versicherer für den deutschen Mittelstand bis heute leben.

Kernleistungen unserer Unfallversicherung

Schaubild mit den Kernleistungen der privaten Unfallversicherung von SIGNAL IDUNA
Das Schaubild zeigt eine Übersicht der wichtigsten Leistungen in der privaten Unfallversicherung von SIGNAL IDUNA. Dazu gehören: Invaliditätsleistung, Unfallrente oder Kapitalleistung, Todesfallleistung, Sicherheitsnetz, Sofortleistung bei Schwerverletzung, Gipsgeld, Rehamanagement, Pflege- und Hilfsleistungen und ein Sicherheitsbudget.

Vorteile für Selbstständige

Selbstständige treffen dauerhafte Unfallfolgen besonders hart, da sie oft Verantwortung für einen Betrieb tragen. Diese Bausteine fangen Sie finanziell auf:

Progression

Versicherer berechnen die Unfall­leistung anhand einer Glieder­taxe, die den Invaliditätsgrad festlegt. Bei schweren Unfallfolgen wie dem Verlust eines Daumens oder Zeigefingers, erhöht sich mit der Progression-Option Ihre Unfallrente oder Kapitalleistung.

Krankentagegeld

Schnelle Hilfe nach einem Unfall: Das Krankentagegeld bietet Ihnen eine finanzielle Absicherung, wenn Sie nach einem Unfall arbeitsunfähig sind. Bei einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50 % erhalten Sie die Hälfte des versicherten Krankentagegeldes.

Helmbonus

Verantwortliches Handeln schützt leider nicht immer vor Unfällen. Im Ernstfall profitieren Sie mit dem Helm­bonus zumindest finanziell: Wenn Sie einen Helm tragen und trotzdem eine Kopfverletzung erleiden, steigt die Invaliditätssumme um bis zu 10 %.

Mehr für's Handwerk: Die erhöhte Gliedertaxe

SIGNAL IDUNA ist traditionell der Versicherer des Handwerks. Wir wissen, dass der Ausfall bestimmter Körperteile oder Sinnesorgane für Sie als Profi besonders gravierend ist. Aus diesem Grund haben wir eine spezielle Gliedertaxe entwickelt, die exakt auf die Bedürfnisse von Handwerkern zugeschnitten ist.

Wir setzen höhere Invaliditätsgrade an, damit Sie im Ernstfall auch höhere Leistungen aus Ihrem Vertrag erhalten.

Konkret heißt das für Sie:

  • Arm: 100 % Invaliditätsgrad (statt 70 % Standard)
  • Hand: 100 % Invaliditätsgrad (statt 55 % Standard)

So sorgen wir für eine optimale Absicherung in Ihrem Berufsalltag.

Wann greift die Unfallversicherung, wann nicht?

  • Arbeitsunfall: Beim Kundentermin von der Leiter gefallen und den Rücken schwer verletzt? Die Unfallversicherung zahlt eine Sofortleistung.

  • Sportunfall: Beim Bergsteigen abgerutscht und gestürzt? Die Unfallversicherung übernimmt Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungs­einsätze.

  • Überanstrengung: Kapselriss nach Tragen von Baumaterialien? Die Unfallversicherung greift, wenn Sie sich nach einer erhöhten Kraftanstrengung verletzen.

  • Medikamentenschwindel: Ohnmächtig die Treppe nach Einnahme eines Medikaments hinuntergestürzt? Der Unfallschutz deckt die Folgenkosten bei dauerhafter Invalidität.

  • Bandscheibenschäden: Bandscheibenvorfall beim Heben des schweren Werkzeugs? Da es kein plötzlich von außen wirkendes Ereignis ist, greift der Unfallschutz meist nicht.

  • Behandlungskosten: Die Unfallversicherung zahlt die Arztrechnungen? Nein, dafür ist die Krankenversicherung da. Die Unfallversicherung deckt die Kosten für Folgen ab.

  • Krankheitsfolge: Knieprobleme durch Arthrose oder Komplikationen wegen Diabetes? Die Unfallversicherung zahlt nicht, da es sich um eine Krankheit handelt.

  • Drogenkonsum: Verkehrsunfall nach Einnahme von Amphetaminen? Die Unfallversicherung leistet nicht, da die Drogeneinnahme eine Bewusstseinsstörung herbeigeführt hat.

Kosten: So berechnet sich Ihr Beitrag

Die Höhe Ihres Beitrags ist individuell. Sie hängt zunächst vom Tarif und von den Leistungsbausteinen ab, die Sie in Ihrer Unfallversicherung wählen. Auch Ihr Lebensalter, der Beruf, den Sie ausüben, und persönliche Risiken – etwa durch bestimmte Sportarten oder Hobbys – wirken sich auf den Beitrag aus. Gut zu wissen: Für den Abschluss einer Unfallversicherung müssen Sie bei SIGNAL IDUNA keine Gesundheitsfragen beantworten.

Tarife der privaten Unfallversicherung von SIGNAL IDUNA

Basis
Premium
Invaliditäts­leistung Optional: Progression 250, 500 oder 750
Unfall-Rentenkapital
Monatliche Unfallrente
Reha-Management bis
15.000 €
30.000 €
Reha-Plus-Paket
Kosmetische Operationen bis
250.000 €
500.000 €
Zahnersatz bei kosmetischen Operationen bis
10.000 €
20.000 €
Wiederherstellung von Tattoos
150 €
300 €
Bergungskosten inkl. Servicepaket bis
250.000 €
500.000 €
Pflege- und Hilfs­leistungen bis
15.000 €
15.000 €
Todesfallsumme
Sofort­leistung bei Schwer­verletzungen
Sicherheitsnetz
Tagegeld ab 8. Tag
Krankenhaus­tagegeld

Fragen und Antworten zur Unfallversicherung

Versicherer definieren einen Unfall mit der Merkhilfe "PAUKE": Ein plötzlich, von außen, unfreiwillig auf den Körper wirkendes Ereignis.

Damit Sie Leistungen aus Ihrer Unfallversicherung erhalten, muss ein also ein versichertes Unfallereignis vorliegen, das Folgen wie eine Invalidität nach sich zieht.

Invalidität liegt vor, wenn Ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit nach einem Unfall länger als drei Jahre beeinträchtigt ist und dieser Zustand voraussichtlich dauerhaft bestehen bleibt.

Der Invaliditätsgrad beschreibt, wie stark Ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit nach einem Unfall beeinträchtigt ist. Für die Einstufung verwenden Versicherer die Gliedertaxe. Diese Tabelle ist Bestandteil des Versicherungsvertrages. Alternativ kann der Invaliditätsgrad auch anhand eines ärztlichen Gutachtens nach medizinischen Gesichtspunkten bestimmt werden.

Ja, das geht. Beiträge zur privaten Unfallversicherung können Sie steuerlich geltend machen: Sie zählen zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Blogartikel.

Nein, im Gegensatz zur Krankenversicherung gibt es keine gesetzliche Pflicht, eine Unfallversicherung abzuschließen.

Anders als Angestellte sind Sie als selbsständige Person nicht über einen Arbeitgeber abgesichert und genießen deshalb keinen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein private Unfallversicherung ist daher wichtig, um finanzielle Einbußen in Folge eines Unfalls zu vermeiden.

Ein Unfall kann schnell zur existenziellen Bedrohung werden. Die freiwillige Versicherung in der Berufsgenossenschaft ist ein erster Schritt, deckt aber oft nur Arbeitsunfälle ab. Mit der privaten Unfallversicherung schlagen sie zwei Fliegen mit einre Klappe: Sie schließt diese entscheidende Lücke und sichert Sie nicht nur auf der Arbeit, sondern weltweit rund um die Uhr ab: nach Feierabend, am Wochenende und auf Reisen im Ausland.