Beitragsanpassung Wohn­gebäude­ver­sicherung

Informationen zur Beitragsanpassung in der Wohn­gebäude­ver­sicherung für das Jahr 2026.

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

jedes Wohngebäude und damit auch jede Wohngebäudeversicherung ist von den aktuellen Preissteigerungen betroffen.

Im Folgenden informieren wir Sie zur diesjährigen Beitragsanpassung.

Privates Wohngebäude

Fragen und Antworten

Die jährlichen Anpassungen sind notwendig, damit ein Haus jederzeit ausreichend versichert ist. Wäre ein Wohngebäude zu einem fixen Betrag versichert, würde dieser Beitrag aufgrund der unten genannten Einflüsse schon nach kurzer Zeitnicht mehr ausreichen, um einen Totalschaden abzudecken.

 

Klimawandel:

Der Klimawandel erhöht das Risiko von Stürmen, Starkregen, Überschwemmungen und anderen Naturkatastrophen.

Energiewende:

Schadenaufwendungen steigen aufgrund von strengeren gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich des Baustandards (Dämmung, Heizung etc.).

Inflation:

Die Versicherer in Deutschland sind verpflichtet, die Änderung der Baupreis- und Lohnkostenentwicklung weiterzugeben und die Beiträge entsprechend anzupassen. Damit wird sichergestellt, dass die Häuser immer zu den aktuellen Baupreisen versichert sind und keine Unterversicherung entstehen kann, die im Schadenfall einen hohen Verlust für den Gebäudeeigentümer bedeuten würde. Alle Versicherer müssen diese Anpassung durchführen. Das ist notwendig, da diese bei Schäden an Ihrem Gebäude die erhöhten Handwerkerrechnungen zahlen müssen. In der gleitenden Neuwertversicherung werden Reparaturen bis hin zum ortsüblichen Neubauwert gezahlt, wenn das Gebäude komplett neu aufgebaut werden muss. Die Anpassung der Beiträge in der Wohn- und Geschäftsgebäudeversicherung wird jedes Jahr durchgeführt.

In der Wohngebäudeversicherung gibt es mehrere Gründe, warum sich die Beiträge verändern können: 

  1. Der Neubauwert Ihrer Immobilie wächst mit der Zeit. Damit Ihr Versicherungsschutz mitwächst, gibt es den sogenannten Anpassungsfaktor bzw. gleitenden Neuwertfaktor. Dieser stellt sicher, dass Ihr Versicherungsschutz sich an die Entwicklung der Baupreise und Arbeitslöhne in der Baubranche anpasst. Die Versicherer in Deutschland sind verpflichtet, Änderungen der Baupreis- und Lohnkostenentwicklung weiterzugeben und die Beiträge entsprechend anzupassen. Alle Versicherer müssen diese Anpassung durchführen. Für die Anpassung werden jährlich die Preisindizes des Statistischen Bundesamtes „Baupreisindex für Wohngebäude“ und „Tariflohnindex für das Baugewerbe“ herangezogen. Die genaue Regelung dazu finden Sie in Ihren Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen.
  2. Die Beiträge für Ihre Gebäudeversicherung können sich aufgrund der Anpassung der Beiträge an das Gebäudealter bzw. Sanierungsdatum ändern. Die genaue Regelung dazu finden Sie in den Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen bzw. den Klauseln zur Wohngebäudeversicherung. 
  3. Zur Ermittlung des Anpassungsbedarfs wird der Beitrag mindestens alle 5 Jahre – gerechnet ab dem 01.07.2015 - neu kalkuliert und überprüft, ob sich Schaden- und Kostenaufwand in der Wohngebäudeversicherung verändert haben. Die genaue Regelung dazu finden Sie in Ihren Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen in dem Abschnitt “Umfang und Anpassung des Versicherungsschutzes”. Bei einer Beitragserhöhung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dazu müssen Sie Ihren Vertrag innerhalb eines Monats kündigen, nachdem wir Sie über die Beitragserhöhung informiert haben.

Es ist möglich Ihren Beitrag zu reduzieren, indem Sie Selbstbehalte vereinbaren. Sie kennen dies vermutlich aus der Kfz-Versicherung: Dort zahlen Sie z. B. in der Vollkasko-Versicherung bei einer Reparatur Ihres Fahrzeugs einen vereinbarten Betrag selbst. Bei Ihrer Wohngebäudeversicherung ist es ebenfalls möglich eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. 

 

Bitte lassen Sie sich unbedingt von Ihrem Außendienstpartner beraten! 

Wir können Ihnen an dieser Stelle zwar einige Hinweise geben, aber es ist wichtig, dass Änderungen im Versicherungsschutz Ihrem Bedarf und Ihren Wünschen entsprechen. Sie wünschen eine Beratung? Die Kontaktdaten Ihres Ansprechpartners finden Sie auf Ihrem Anschreiben.

 

Es gibt mehrere Gründe, warum sich die Beiträge in Ihrer Wohngebäudeversicherung verändern, und zwar unabhängig davon, ob Ihr Gebäude von einem Schaden betroffen war oder nicht.

Anpassungen hängen damit zusammen, dass eine Versicherung ein Kollektiv ist und bundesweit gestiegene Aufwände, z.B. durch vermehrte Sturmereignisse, höhere Kosten verursachen, die auf eine Gemeinschaft umgelegt werden. Auch die Tatsache, dass Ihr Gebäude altert und damit in der Regel eher Schäden auftreten, führt zu einer Anpassung des Beitrags.

Daneben sind die Versicherer in Deutschland verpflichtet, Änderungen der Baupreis- und Lohnkostenentwicklung weiterzugeben und die Beiträge entsprechend anzupassen. Alle Versicherer führen diese Anpassung durch. 

Das ist auch notwendig, da wir bei Schäden an Ihrem Haus, die von uns reguliert werden, eben auch die erhöhten Handwerkerrechnungen übernehmen. Wir zahlen in der gleitenden Neuwertversicherung die Reparatur bis hin zum ortsüblichen Neubauwert, wenn das Gebäude komplett neu aufgebaut werden muss. Die Anpassung des Beitrags in der Wohngebäudeversicherung erfolgt jedes Jahr. 

In den letzten 10 Jahren haben sich die Baukosten um mehr als 40 % erhöht. Betrachtet man den Zeitraum seit dem Jahr 2000 sind es sogar über 85 %.

Infaltionsbedingte Veränderung der Baukosten in Deutschland, 2021-2026
Das Balkendiagramm zeigt die jährliche prozentuale Veränderung der Baukosten in Deutschland für den Zeitraum von 2021 bis 2026. Jeder Balken stellt die Kostenveränderung im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr dar.

Wohn- und Geschäftsgebäudeversicherung

Jedes Gebäude und damit auch jede Gebäudeversicherung ist von den aktuellen Preissteigerungen betroffen.

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Gebäudeversicherung.

Gewerbliches Wohngebäude

Fragen und Antworten

Die jährlichen Anpassungen sind notwendig, damit ein Haus jederzeit ausreichend versichert ist. Wäre ein Wohngebäude zu einem fixen Betrag versichert, würde dieser Beitrag aufgrund der unten genannten Einflüsse schon nach kurzer Zeit nicht mehr ausreichen, um einen Totalschaden abzudecken.

 

Klimawandel: 

Der Klimawandel erhöht das Risiko von Stürmen, Starkregen, Überschwemmungen und anderen Naturkatastrophen. 

Energiewende: 

Schadenaufwendungen steigen aufgrund von strengeren gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich des Baustandards (Dämmung, Heizung etc.).

Inflation: 

Die Versicherer in Deutschland sind verpflichtet, die Änderung der Baupreis- und Lohnkostenentwicklung weiterzugeben und die Beiträge entsprechend anzupassen. Damit wird sichergestellt, dass die Häuser immer zu den aktuellen Baupreisen versichert sind und keine Unterversicherung entstehen kann, die im Schadenfall einen hohen Verlust für den Gebäudeeigentümer bedeuten würde. Alle Versicherer müssen diese Anpassung durchführen. Das ist notwendig, da diese bei Schäden an Ihrem Gebäude die erhöhten Handwerkerrechnungen zahlen müssen. In der gleitenden Neuwertversicherung werden Reparaturen bis hin zum ortsüblichen Neubauwert gezahlt, wenn das Gebäude komplett neu aufgebaut werden muss. Die Anpassung der Beiträge in der Wohn- und Geschäftsgebäudeversicherung wird jedes Jahr durchgeführt.

In der Wohn- und Geschäftsgebäudeversicherung gibt es mehrere Gründe, warum sich die Beiträge verändern können:

  1. Der Neubauwert Ihrer Immobilie wächst mit der Zeit. Damit Ihr Versicherungsschutz mitwächst, gibt es eine Anpassung durch den Gleitenden Neuwertfaktor. Dieser stellt sicher, dass Ihr Versicherungsschutz sich an die Entwicklung der Baupreise und Arbeitslöhne in der Baubranche anpasst. Die Versicherer in Deutschland sind verpflichtet, Änderungen der Baupreis- und Lohnkostenentwicklung weiterzugeben und die Beiträge entsprechend anzupassen. Alle Versicherer müssen diese Anpassung durchführen. Grundlage für die Anpassungen sind die jährlichen Preisindizes des Statistischen Bundesamtes „Baupreisindex für Wohngebäude“ und „Tariflohnindex für das Baugewerbe“. Die genaue Regelung dazu finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.
  2. Die Beiträge für Ihre Gebäudeversicherung können sich aufgrund des Gebäudealters oder des Sanierungsdatums ändern. Die genaue Regelung dazu finden Sie in den Klauseln zu Ihrer Gebäudeversicherung.
  3. Mindestens alle 5 Jahre – gerechnet ab dem 01.07.2015 – werden die Beiträge zur Gebäudeversicherung im Hinblick auf den Schaden- und Kostenaufwand überprüft und neu kalkuliert. Die genaue Regelung dazu finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen oder in Ihren Klauseln. Bei einer Beitragserhöhung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie müssen Ihren Vertrag innerhalb eines Monats kündigen, nachdem wir Sie über die Beitragserhöhung informiert haben.

Es ist möglich Ihren Beitrag zu reduzieren, indem Sie Selbstbehalte vereinbaren

 

Bitte lassen Sie sich unbedingt von Ihrem Außendienstpartner beraten! 

Wir können Ihnen an dieser Stelle zwar einige Hinweise geben, aber es ist wichtig, dass Änderungen im Versicherungsschutz Ihrem Bedarf und Ihren Wünschen entsprechen. Sie wünschen eine Beratung? Die Kontaktdaten Ihres Ansprechpartners finden Sie auf Ihrem Anschreiben. 

Es gibt mehrere Gründe, warum sich die Beiträge in Ihrer Gebäudeversicherung verändern, und zwar unabhängig davon, ob Ihr Gebäude von einem Schaden betroffen war oder nicht.

Anpassungen hängen damit zusammen, dass eine Versicherung eine Gemeinschaft ist und bundesweit gestiegene Aufwände, z. B. durch vermehrte Sturmereignisse, höhere Kosten verursachen, die auf alle in der Versichertengemeinschaft  umgelegt werden. Auch die Alterung eines Gebäudes und das damit verbundene höhere Schadenrisiko kann zu einer Anpassung des Beitrags führen.

Daneben sind die Versicherer in Deutschland verpflichtet, Änderungen der Baupreis- und Lohnkostenentwicklung weiterzugeben und die Beiträge entsprechend anzupassen. Alle Versicherer führen diese Anpassung durch. 

Das ist notwendig, da die Versicherer bei Schäden an Gebäuden deutlich höhere Rechnungen für Handwerker und Baustoffe zahlen müssen. In der Gleitenden Neuwertversicherung werden die Reparaturen bis hin zum ortsüblichen Neubauwert gezahlt, wenn das Gebäude komplett neu aufgebaut werden muss. Die Anpassung des Beitrags in der Wohn- und Geschäftsgebäudeversicherung erfolgt jedes Jahr.