Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
jedes Wohngebäude und damit auch jede Wohngebäudeversicherung ist von den aktuellen Preissteigerungen betroffen.
Im Folgenden informieren wir Sie zur diesjährigen Beitragsanpassung.
Bitte lesen Sie die Erstinformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 15 VersVermV
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Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
jedes Wohngebäude und damit auch jede Wohngebäudeversicherung ist von den aktuellen Preissteigerungen betroffen.
Im Folgenden informieren wir Sie zur diesjährigen Beitragsanpassung.
Privates Wohngebäude
Die jährlichen Anpassungen sind notwendig, damit ein Haus jederzeit ausreichend versichert ist. Wäre ein Wohngebäude zu einem fixen Betrag versichert, würde dieser Beitrag aufgrund der unten genannten Einflüsse schon nach kurzer Zeitnicht mehr ausreichen, um einen Totalschaden abzudecken.
Klimawandel:
Der Klimawandel erhöht das Risiko von Stürmen, Starkregen, Überschwemmungen und anderen Naturkatastrophen.
Energiewende:
Schadenaufwendungen steigen aufgrund von strengeren gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich des Baustandards (Dämmung, Heizung etc.).
Inflation:
Die Versicherer in Deutschland sind verpflichtet, die Änderung der Baupreis- und Lohnkostenentwicklung weiterzugeben und die Beiträge entsprechend anzupassen. Damit wird sichergestellt, dass die Häuser immer zu den aktuellen Baupreisen versichert sind und keine Unterversicherung entstehen kann, die im Schadenfall einen hohen Verlust für den Gebäudeeigentümer bedeuten würde. Alle Versicherer müssen diese Anpassung durchführen. Das ist notwendig, da diese bei Schäden an Ihrem Gebäude die erhöhten Handwerkerrechnungen zahlen müssen. In der gleitenden Neuwertversicherung werden Reparaturen bis hin zum ortsüblichen Neubauwert gezahlt, wenn das Gebäude komplett neu aufgebaut werden muss. Die Anpassung der Beiträge in der Wohn- und Geschäftsgebäudeversicherung wird jedes Jahr durchgeführt.
In der Wohngebäudeversicherung gibt es mehrere Gründe, warum sich die Beiträge verändern können:
Es ist möglich Ihren Beitrag zu reduzieren, indem Sie Selbstbehalte vereinbaren. Sie kennen dies vermutlich aus der Kfz-Versicherung: Dort zahlen Sie z. B. in der Vollkasko-Versicherung bei einer Reparatur Ihres Fahrzeugs einen vereinbarten Betrag selbst. Bei Ihrer Wohngebäudeversicherung ist es ebenfalls möglich eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren.
Bitte lassen Sie sich unbedingt von Ihrem Außendienstpartner beraten!
Wir können Ihnen an dieser Stelle zwar einige Hinweise geben, aber es ist wichtig, dass Änderungen im Versicherungsschutz Ihrem Bedarf und Ihren Wünschen entsprechen. Sie wünschen eine Beratung? Die Kontaktdaten Ihres Ansprechpartners finden Sie auf Ihrem Anschreiben.
Es gibt mehrere Gründe, warum sich die Beiträge in Ihrer Wohngebäudeversicherung verändern, und zwar unabhängig davon, ob Ihr Gebäude von einem Schaden betroffen war oder nicht.
Anpassungen hängen damit zusammen, dass eine Versicherung ein Kollektiv ist und bundesweit gestiegene Aufwände, z.B. durch vermehrte Sturmereignisse, höhere Kosten verursachen, die auf eine Gemeinschaft umgelegt werden. Auch die Tatsache, dass Ihr Gebäude altert und damit in der Regel eher Schäden auftreten, führt zu einer Anpassung des Beitrags.
Daneben sind die Versicherer in Deutschland verpflichtet, Änderungen der Baupreis- und Lohnkostenentwicklung weiterzugeben und die Beiträge entsprechend anzupassen. Alle Versicherer führen diese Anpassung durch.
Das ist auch notwendig, da wir bei Schäden an Ihrem Haus, die von uns reguliert werden, eben auch die erhöhten Handwerkerrechnungen übernehmen. Wir zahlen in der gleitenden Neuwertversicherung die Reparatur bis hin zum ortsüblichen Neubauwert, wenn das Gebäude komplett neu aufgebaut werden muss. Die Anpassung des Beitrags in der Wohngebäudeversicherung erfolgt jedes Jahr.
In den letzten 10 Jahren haben sich die Baukosten um mehr als 40 % erhöht. Betrachtet man den Zeitraum seit dem Jahr 2000 sind es sogar über 85 %.
Jedes Gebäude und damit auch jede Gebäudeversicherung ist von den aktuellen Preissteigerungen betroffen.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Gebäudeversicherung.
Gewerbliches Wohngebäude
Die jährlichen Anpassungen sind notwendig, damit ein Haus jederzeit ausreichend versichert ist. Wäre ein Wohngebäude zu einem fixen Betrag versichert, würde dieser Beitrag aufgrund der unten genannten Einflüsse schon nach kurzer Zeit nicht mehr ausreichen, um einen Totalschaden abzudecken.
Klimawandel:
Der Klimawandel erhöht das Risiko von Stürmen, Starkregen, Überschwemmungen und anderen Naturkatastrophen.
Energiewende:
Schadenaufwendungen steigen aufgrund von strengeren gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich des Baustandards (Dämmung, Heizung etc.).
Inflation:
Die Versicherer in Deutschland sind verpflichtet, die Änderung der Baupreis- und Lohnkostenentwicklung weiterzugeben und die Beiträge entsprechend anzupassen. Damit wird sichergestellt, dass die Häuser immer zu den aktuellen Baupreisen versichert sind und keine Unterversicherung entstehen kann, die im Schadenfall einen hohen Verlust für den Gebäudeeigentümer bedeuten würde. Alle Versicherer müssen diese Anpassung durchführen. Das ist notwendig, da diese bei Schäden an Ihrem Gebäude die erhöhten Handwerkerrechnungen zahlen müssen. In der gleitenden Neuwertversicherung werden Reparaturen bis hin zum ortsüblichen Neubauwert gezahlt, wenn das Gebäude komplett neu aufgebaut werden muss. Die Anpassung der Beiträge in der Wohn- und Geschäftsgebäudeversicherung wird jedes Jahr durchgeführt.
In der Wohn- und Geschäftsgebäudeversicherung gibt es mehrere Gründe, warum sich die Beiträge verändern können:
Es ist möglich Ihren Beitrag zu reduzieren, indem Sie Selbstbehalte vereinbaren.
Bitte lassen Sie sich unbedingt von Ihrem Außendienstpartner beraten!
Wir können Ihnen an dieser Stelle zwar einige Hinweise geben, aber es ist wichtig, dass Änderungen im Versicherungsschutz Ihrem Bedarf und Ihren Wünschen entsprechen. Sie wünschen eine Beratung? Die Kontaktdaten Ihres Ansprechpartners finden Sie auf Ihrem Anschreiben.
Es gibt mehrere Gründe, warum sich die Beiträge in Ihrer Gebäudeversicherung verändern, und zwar unabhängig davon, ob Ihr Gebäude von einem Schaden betroffen war oder nicht.
Anpassungen hängen damit zusammen, dass eine Versicherung eine Gemeinschaft ist und bundesweit gestiegene Aufwände, z. B. durch vermehrte Sturmereignisse, höhere Kosten verursachen, die auf alle in der Versichertengemeinschaft umgelegt werden. Auch die Alterung eines Gebäudes und das damit verbundene höhere Schadenrisiko kann zu einer Anpassung des Beitrags führen.
Daneben sind die Versicherer in Deutschland verpflichtet, Änderungen der Baupreis- und Lohnkostenentwicklung weiterzugeben und die Beiträge entsprechend anzupassen. Alle Versicherer führen diese Anpassung durch.
Das ist notwendig, da die Versicherer bei Schäden an Gebäuden deutlich höhere Rechnungen für Handwerker und Baustoffe zahlen müssen. In der Gleitenden Neuwertversicherung werden die Reparaturen bis hin zum ortsüblichen Neubauwert gezahlt, wenn das Gebäude komplett neu aufgebaut werden muss. Die Anpassung des Beitrags in der Wohn- und Geschäftsgebäudeversicherung erfolgt jedes Jahr.