Auslandskranken­versicherung für Familien

  • volle Kostenübernahme für Rücktransport – auch im Flugzeug 
  • keine Wartezeit oder Selbstbeteiligung 
  • Kinder bis zum 25. Lebensjahr sind mitversichert 
Eine junge Familie mit zwei Kleinkindern geht im Sommerurlaub am Strand spazieren.

Urlaub mit der Rasselbande – fernab vom Alltagsstress Zeit mit den Liebsten verbringen, während Sie gemeinsam andere Länder erkunden und Abenteuer erleben.  

 

Doch was ist, wenn Ihr Kind beim Spielen am Strand stürzt und sich den Fuß verletzt? Eine gesetzliche Kranken­versicherung deckt oft nicht alle Kosten für Behandlungen oder schlimmstenfalls den Krankenrücktransport. 

 

Unverzichtbar im Reisegepäck ist deshalb die Auslandskranken­versicherung für Familien. Sie bietet vollen Kostenschutz, wenn Sie oder ein Familienmitglied außerhalb von Deutschland ärztlich versorgt werden müssen

Vorteile der Reisekrankenversicherung für Familien

Kinder bis 25 Jahre mitversichert

Familie ist Herzenssache – neben dem eigenen Nachwuchs sind Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder ebenfalls abgesichert.

Schutz für alle auch bei Einzelreisen

Die Kinder wollen allein verreisen? Im Jahrestarif sind alle Familienmitglieder auch bei Einzelurlauben geschützt.

Weltweit abgesichert

Egal wohin Sie ins Ausland reisen – bei Erkrankung oder Unfall übernehmen wir die Kosten für Behandlung und einen notwendigen Rücktransport.

24-Stunden-Notfalltelefon

Unser Notfalltelefon ist rund um die Uhr mit Fachkräften besetzt, die Behandlungen für Sie organisieren.

Betreuung von Kindern

Wenn Sie als Eltern im Urlaub erkranken, organisieren und bezahlen wir die Betreuung Ihrer mitreisenden minderjährigen Kinder.

Optimaler Schutz für Ihre Kinder bei Reisen ins Ausland

Sprösslinge gehen gerne auf Entdeckungsreise, sind jedoch nicht immer sicher auf den Beinen. Ein Sturz im Urlaub kann beim Arzt enden und im Ausland teure Behandlungen auf den Plan rufen. Kinder reagieren zudem empfindlicher auf neue Umgebungen und Reisestrapazen. Starke Temperaturunterschiede, Magenreizungen bei ungewohnten Speisen oder Keime können Krankheiten auslösen.

Schutzschild für die ganze Familie

Gesetzliche Kranken­versicherungen bieten bei Auslandsreisen keinen ausreichenden Schutz. Zum einen sind sie nur innerhalb der Europäischen Union (EU) gültig. Zum anderen erstatten sie Kosten für medizinische Behandlungen oft nur anteilig oder gar nicht. Auch die private Kranken­versicherung greift nicht immer im Ausland.

 

Hier kommt die Auslandskranken­versicherung (auch „Reisekranken­versicherung“) ins Spiel: Sollte Ihnen oder einem Familienmitglied im Urlaub etwas passieren, nimmt sie vollständig die finanzielle Last von Ihren Schultern. Damit Sie sich im Ernstfall auf das konzentrieren können, was wirklich wichtig ist: füreinander da zu sein.

Für Kurzentschlossene: keine Wartezeit und sofortiger Schutz

Sie haben hinter die Urlaubs-Checkliste alle Haken gesetzt. Die Koffer sind gepackt, mit Kind und Kegel geht es zum Flughafen. In der Check-In-Schlange unterhält sich das Paar vor Ihnen über eine Auslandskranken­versicherung. Mist! Ausgerechnet daran haben Sie nicht gedacht.

 

Kein Grund zur Sorge: Sie können die Auslandskranken­versicherung für Ihre Familie in wenigen Minuten online abschließen. Der Versicherungsschutz für Sie und Ihre Liebsten gilt sofort nach Vertragsabschluss.

Leistungen der Auslandskrankenversicherung für Familien

Tages-Reise-KV
ab
1,60
am Tag
Empfohlen
Jahres-Reise-KV
ab
42,90
pro Jahr
Reisedauer
Einmalige Reise
Beliebig viele Reisen im Jahr
Reisedauer bei Urlaubsreisen
bis 365 Tage
bis 65 Tage
Reisedauer bei Dienstreisen
bis 365 Tage
bis 10 Tage
Geltungsbereich
weltweit oder weltweit ohne USA, Kanada und karibische Inseln
weltweit
24h Notfall-Telefon
Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport
Such-, Rettungs- und Bergungskosten
bis zu 15.000 €
Medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlungen
Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel
Gepäckrückholung aus dem Ausland
Schmerzstillende Zahnbehandlung
Notwendige Füllungen in einfacher Ausführung und Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz
Organisation und Kostenübernahme für Notfallbetreuung oder Rückholung von versicherten Kindern
Hotelübernachtung versicherter Mitreisender
bis zu 14 Hotelübernachtungen, bis zu 2.500 €
Weitere Details
Medizinisch notwendiger Krankentransport zur Erstversorgung, Weiterversorgung und in die Reiseunterkunft im Aufenthaltsland
Ärztlich verordnete Heilmittel
Rücktransport einer Begleitperson
bis zu 1.600 €
Rooming-In: Unterbringung einer Begleitperson bei stationärer Behandlung eines versicherten Kindes oder Jugendlichen
bis zu 14 Tage
Herzschrittmacher und Prothesen
Krankenbesuch nahestehender Person im Ausland
bis zu 2.500 €
Kosten für Bestattung und Überführung
Entstandene Telefon- und Taxikosten im Ausland
bis zu 50 €
Die genannten Leistungen sind ein Auszug und exemplarisch beschrieben. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Tages- und Jahres-Reise-Kranken­versicherung.

So viel kostet eine Auslandskrankenversicherung für Familien

Einzel- oder Jahrestarif?
  • ideal, wenn Sie innerhalb der Familie häufig in den Urlaub fahren
  • Auslandskrankenschutz für das ganze Jahr
  • Reisedauer max. 65 Tage für private Urlaube und 10 Tage pro Dienstreise
  • weltweiter Schutz
  • für beliebig viele Reisen im Jahr
  • ab 42,90 € pro Jahr
  • eignet sich für Familien, die selten zusammen verreisen 
  • Geltungsbereich wählbar: weltweit oder weltweit ohne USA, Kanada und karibische Inseln
  • Reisedauer passgenau wählbar (1 bis 365 Tage)
  • ab 1,60 € pro Tag

Was Ihre Reisekranken­versicherung im Familientarif kostet, hängt darüber hinaus von den folgenden Faktoren ab:

  • Anzahl der versicherten Familienmitglieder
  • Alter der versicherten Familienmitglieder

Kurz gecheckt: Wann zahlt die Reisekrankenversicherung?


Die Auslandskranken­versicherung übernimmt
  • bei Verletzung, Krankheit oder Unfall im Ausland zu 100 Prozent die Kosten für

    • Ihre ambulante und stationäre Heilbehandlung, wenn diese medizinisch notwendig ist
    • ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Hilfsmittel (ohne Sehhilfen und Hörgeräte) sowie für den Versand von Medikamenten und Blutkonserven
    • Herzschrittmacher und Prothesen 
    • schmerzstillende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen in einfacher Ausführung und Reparatur von bereits vorhandenem Zahnersatz
    • Ihre ärztliche Behandlung wegen Beschwerden während der Schwangerschaft und Fehlgeburt
    • einen medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbruch
    • Ihren Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus oder zur Arztpraxis, wenn medizinisch notwendig
    • Ihren Rücktransport nach Deutschland (auch im Ambulanzflugzeug), wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, inkl. der Kosten für eine mitversicherte Begleitperson
    • die Rückholung Ihres Gepäcks

  • die Kosten für Suche, Bergung und Rettung im Ausland bis max. 15.000 €

  • die Kosten für den Krankenbesuch einer nahestehenden Person im Ausland bis max. 2.500 €

  • bei einem medizinischen Notfall im Ausland

    • Beistand rund um die Uhr über das Notfalltelefon
    • Kosten für die Bestattung im Ausland oder Überführung an Ihren Wohnsitz
    • Kosten für die Rückholung bzw. Reisebetreuung Ihrer versicherten Kinder*

     

    * bis zum 17. Lebensjahr bei einem Krankenhausaufenthalt aller Betreuungs­personen, Dauer der Betreuung max. 14 Tage


Die Auslands­versicherung leistet nicht
  • wenn Sie für die Behandlung ins Ausland gereist sind oder Ihre Reise verlängert haben (z. B. für eine Schönheitsoperation)

  • wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt vor der Reise eine Krankheit diagnostiziert hat und feststand, dass diese während der Reise behandelt werden muss

  • wenn Sie Ihre Reise angetreten haben, bevor Sie den Versicherungsvertrag geschlossen haben

  • wenn Sie eine Krankheit oder einen Unfall absichtlich herbeigeführt haben (z. B. durch Missbrauch von Alkohol, Drogen oder durch Selbstmord bzw. Selbstmordversuch)

  • wenn Sie als Berufssportlerin oder Berufssportler während Ihrer Tätigkeit erkranken oder einen Unfall erleiden

  • wenn Sie im Inland erkranken oder sich verletzen und behandelt werden müssen

  • wenn Sie trotz einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes in ein Land reisen und dort aus den benannten Gefahrumständen erkranken oder sich verletzen*

     

    *Falls die Reisewarnung erst ausgesprochen wird, während Sie schon unterwegs sind, genießen Sie bis zu 14 Tage Versicherungsschutz.

Fragen und Antworten

Selbst wenn Sie eine europäische Kranken­versicherungskarte haben, sind Sie außerhalb von Deutschland im Krankheitsfall nicht ausreichend versorgt. Die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) beteiligt sich zum Beispiel nicht an den Kosten für einen Rücktransport, selbst wenn dieser medizinisch sinnvoll ist. Die GKV erstattet überdies nur die Kosten für eine vergleichbare Behandlung in Deutschland, den Rest müssen Sie selbst bezahlen. Zudem sind Sie mit der GKV nur in Reiseländern versichert, die der EU oder dem europäischen Wirtschaftsraum angehören oder die ein Sozial­versicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen haben.

In vielen Fällen ja: Auch die private Kranken­versicherung deckt meist nicht alle Leistungen ab, die Reisende bei einem Unfall oder einer Erkrankung im Ausland benötigen. Daher bleiben Sie womöglich auch mit einer privaten Kranken­versicherung auf Kosten für einen Rücktransport, Medikamente oder bestimmte Behandlungen sitzen. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise genau, welche Leistungen Ihre private Kranken­versicherung abdeckt.

Ihre Kinder sind bis zum 25. Lebensjahr im Familientarif geschützt. Adoptiv-, Stief oder Pflegekinder sind ebenfalls mitversichert.

 

Um den vollen Versicherungsschutz zu genießen, müssen Sie als Familie nicht gemeinsam verreisen. Die Auslandskranken­versicherung zahlt die Behandlungs- oder Rücktransportkosten auch, wenn Familienmitglieder zu unterschiedlichen Zeitpunkten Urlaub machen.

Ja. Sie sind sogar dann versichert, wenn das Auswärtige Amt im Vorfeld eine Covid-19-bedingte Reisewarnung für Ihr Urlaubsziel ausgesprochen hat.

Nach einer offiziellen Reisewarnung gilt Ihr Versicherungsschutz 14 Tage lang. Danach erlischt er automatisch für die restliche Zeit, in der Sie sich in dem betroffenen Land befinden (gilt für den Jahrestarif). Gut zu wissen: Checken Sie bei einem längeren Auslandsaufenthalt regelmäßig online, ob das Auswärtige Amt von einer Reise zu Ihrem Aufenthaltsort warnt.

Im Einzeltarif können Sie den Ablauftermin für Ihre Auslandskranken­versicherung individuell festlegen. In der Regel bietet sich hier der Tag der Rückreise an.

 

Reisekranken­versicherungen im Jahrestarif verlängern sich nach zwölf Monaten automatisch um ein weiteres Jahr. Sie können den Vertrag bis zu einem Monat vor Ablauf kündigen und dann wechseln.

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