Sichern Sie sich Ihre Zukunft: Die Elektro-Rente für das Elektrohandwerk in NRW

  • Exklusiven Arbeitgeberzuschuss sichern
  • Clever Steuern sparen & mehr Rente erhalten
  • Ihre Zukunft im Elektrohandwerk einfach absichern

Ihre starke Basis für die Rente

Ihre Zukunft liegt uns am Herzen. Deshalb wurde speziell für Sie als Beschäftigte/r im nordrhein-westfälischen Elektrohandwerk eine starke Lösung für Ihre Altersvorsorge geschaffen: der Tarifvertrag über tarifliche Altersvorsorgeleistungen.

Bereits nach sechs Monaten ununterbrochener Betriebszugehörigkeit haben Sie Anspruch auf diese wertvollen, altersvorsorgewirksamen Leistungen, die zwischen dem Fachverband Elektro- und Informationstechnische Handwerk NRW sowie der IG Metall geschlossen wurden.

 

Konkret bedeutet das für Sie:

Ab dem 1. Januar 2026 erhalten Sie als vollzeitbeschäftigte Person einen jährlichen Zuschuss von 360,00 Euro (30,00 Euro monatlich) direkt in Ihre Altersvorsorge.

Sind Sie Auszubildende/r, unterstützen wir Ihre Zukunftspläne mit 159,48 Euro jährlich (13,29 Euro monatlich).

Auch wenn Sie in Teilzeit arbeiten, erhalten Sie anteilig eine Förderung. Die Auszahlung erfolgt bequem und spätestens mit Ihrer Dezemberabrechnung.

Zahlenbeispiel zur Elektro-Rente

Ein attraktiver Weg, die altersvorsorgewirksamen Leistungen zu verwenden, ist die betriebliche Altersversorgung in Form der Entgeltumwandlung. Als idealer Durchführungsweg bietet sich die Direktversicherung an.

Situation

Beitrag, der in die Elektro-Rente fließt.

Reduzierter Aufwand

Altersvorsorgewirksame Leistungen des Arbeitgebers von 30 Euro im Monat
im Wege der Entgeltumwandlung.

30 €

0 €

Freiwillige Entgeltumwandlung des Beschäftigten von 50 Euro im Monat.

50 €

50 €

* Vollzeitbeschäftigte Person bei einem angenommen Steuersatz von ca. 20%.

Steuer- und Sozialabgabenersparnis (50%)

-

- 25 €

Zusätzliche Arbeitgeberförderung von 10% auf den Entgeltumwandlungsbetrag von insgesamt 80 Euro.

8 €

0 €

Ergebnis

= 88 €

= 25 €

Falls auch das Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge einspart, erhält die eschäftigte Person einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 10% des Umwandlungsbetrages, wenn der Umwandlungsbetrag mindestens 360 Euro jährlich beträgt. Mit der Inanspruchnahme der vom Arbeitgeber als Entgeltumwandlung gezahlten altersvorsorgewirksamen Leistung (360 Euro) besteht ein Anspruch auf den 10%igen Arbeitgeberzuschuss.

Weitere Infos erhalten Sie hier

Fachverband Elektro-und Informationstechnische
Handwerke Nordrhein-Westfalen (FEH NRW)


Hannöversche Straße 22
44143 Dortmund
Telefon 0231 51985-0
Fax 0231 51985-44
info@feh-nrw.de
www.feh-nrw.de

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