Ein S-Pedelec ist ein schnelles Elektrofahrrad, das Sie nur beim Treten unterstützt – allerdings deutlich stärker als ein normales Pedelec: Während ein Pedelec bei 25 km/h aufhört zu unterstützen, zieht ein S-Pedelec die Unterstützung bis 45 km/h durch. Genau diese höhere Geschwindigkeit führt dazu, dass S-Pedelecs in Deutschland als Kleinkrafträder gelten. Für die Nutzung im Straßenverkehr gelten deshalb strengere Regeln als beim klassischen Pedelec, etwa einer Versicherungs-, Helm- und Zulassungspflicht.
Was sind S-Pedelec?
Was ist eine S-Pedelec-Versicherung?
Da ein S-Pedelec rechtlich als Kleinkraftrad eingestuft wird, benötigen Sie, ähnlich wie bei einem Moped, vor der ersten Fahrt ein gültiges Versicherungskennzeichen. Die S-Pedelec-Versicherung stellt diesen Schutz sicher. Sie umfasst mindestens die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht, die Schäden abdeckt, die Sie anderen zufügen. Optional können Sie sie um eine Teilkaskoversicherung ergänzen, etwa für Diebstahl oder Glasbruch.
Leistungen und Schutzumfang
Die S-Pedelec-Versicherung schützt Sie vor finanziellen Risiken, die beim Nutzen eines schnellen Pedelecs entstehen können. Sie besteht in der Regel aus drei zentralen Bausteinen:
Kfz-Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung)
Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und übernimmt die Kosten bei Personen- oder Sach- oder Vermögensschäden.
Beispiele:
- Unfall mit Personenschaden (etwa, wenn Sie einen Fußgänger verletzen)
- Sachschaden (beispielsweise beim Beschädigen eines Autos beim Vorbeifahren)
Wichtig: Schäden am S-Pedelec sind nicht mitversichert.
Kfz-Umweltschadenversicherung
Diese Komponente ist meist automatisch neben der Haftpflicht mitversichert und deckt Umweltschäden ab, die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen können.
Beispiel:
Austretende Betriebsstoffe (beispielsweise, wenn Öl oder Flüssigkeit aus dem Akku den Boden oder das Grundwasser verunreinigen)
Teilkaskoversicherung (optional)
Die Teilkasko sichert Ihr eigenes S-Pedelec gegen nicht selbst verschuldete Schäden ab.
Beispiele:
- Diebstahl des Fahrzeugs
- Glasbruch, etwa am Display oder Scheinwerfer
- Tierunfall, beispielsweise bei einer Kollision mit einem unangeleinten Hund oder einem Reh auf der Landstraße
Die Leistungen im Überblick
Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden pauschal 100 Mio. € je Schadensfall und max. 15 Mio. € je geschädigte Person.
Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden pauschal 100 Mio. € je Schadensfall und max. 15 Mio. € je geschädigte Person.
Der Unterschied zwischen S-Pedelec, Pedelec und E-Bike
Zweirad ist nicht gleich Zweirad: Hinter den verschiedenen Bezeichnungen stecken unterschiedliche Fahrzeugtypen mit feinen, aber wichtigen Unterschieden bei Geschwindigkeit, Zulassung und Versicherungspflicht. Die Unterschiede:
E-Bikes sind Elektrofahrräder, die auch ohne Pedalunterstützung fahren können. Der Motor wird über einen Schalter oder Drehgriff am Lenker aktiviert. Je nach Bauart erreicht ein E-Bike Geschwindigkeiten zwischen 20 km/h und 45 km/h.
Rechtliche Einstufung und Versicherungspflicht:
Je nach maximaler Motorleistung gelten E-Bikes als Leichtmofa, Mofa oder Kleinkraftrad. Entscheidend ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit:
- Bis 20 km/h: Leichtmofa – zulassungsfrei, versicherungspflichtig (Versicherungskennzeichen erforderlich), Mofa-Prüfbescheinigung nötig, keine Helmpflicht.
- Bis 25 km/h: Mofa – zulassungsfrei, versicherungspflichtig, Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich, Helmpflicht.
- Bis 45 km/h: Kleinkraftrad / S-Pedelec – zulassungsfrei, versicherungspflichtig, Fahrerlaubnisklasse AM oder M erforderlich, Helmpflicht.
Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) ist mit rund 95 % Marktanteil die am weitesten verbreitete Form des E-Bikes. Der Elektromotor unterstützt den Fahrer nur beim Treten – bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h und mit einer maximalen Motorleistung von 250 Watt.
Arten von Pedelecs:
- Ohne Anfahr- oder Schiebehilfe: Motorunterstützung nur beim Treten, bis 25 km/h.
- Mit Anfahr- oder Schiebehilfe: Fährt bis 6 km/h auch ohne Treten, darüber hinaus Unterstützung bis 25 km/h.
Rechtliche Einstufung und Versicherung:
Pedelecs gelten in Deutschland rechtlich als Fahrräder. Sie sind nicht zulassungs- oder versicherungspflichtig, dürfen Radwege nutzen und erfordern keine Fahrerlaubnis.
Eine separate Pedelec-Versicherung ist nicht nötig, der Schutz kann über die Hausratversicherung abgedeckt werden.
Das S-Pedelec („Speed Pedelec“) ist die schnelle Variante des E-Bikes. Der Motor unterstützt den Fahrer beim Treten bis zu 45 km/h und leistet dabei bis zu 500 Watt. Damit liegt das S-Pedelec rechtlich zwischen Pedelec und E-Bike und gilt in Deutschland als Kleinkraftrad.
Rechtliche Einstufung und Versicherung:
Für das Fahren eines S-Pedelecs gelten strengere Vorschriften als für normale Pedelecs:
- Versicherungspflicht: S-Pedelecs benötigen ein Versicherungskennzeichen.
- Zulassung: Eine Betriebserlaubnis ist erforderlich.
- Fahrerlaubnis: Mindestalter 16 Jahre, Führerscheinklasse AM (oder höher).
- Helmpflicht: Es besteht Helmpflicht.
- Radwegverbot: S-Pedelecs dürfen keine Radwege benutzen.
Mofa
Einspuriges Fahrrad mit Hilfsmotor (auch ohne Pedale), das höchstens 25 km/h fährt. Mofas sind zulassungsfrei, aber versicherungskennzeichenpflichtig.
Moped
Kleinkraftrad mit Pedalen, maximal 50 ccm Hubraum und 60 km/h Höchstgeschwindigkeit. Mopeds dürfen – sofern dafür ausgelegt – zwei Personen befördern.
Mokick
Kleinkraftrad mit Kickstarter statt Pedalen, ebenfalls bis 50 ccm und 60 km/h. Auch hier ist das Mitführen einer zweiten Person erlaubt.
Roller
Motorisierte Zweiräder mit Frontkarosserie und Durchstieg zwischen Sitz und Lenker. Sie gelten als Kleinkrafträder oder Krafträder, je nach Leistung und Geschwindigkeit.
Was kostet eine S-Pedelec-Versicherung?
Der Preis für eine Mopedversicherung, und damit auch für die S-Pedelec-Versicherung, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind vor allem die Art des Versicherungsschutzes und der Versicherungsbeginn.
Versicherungsbeginn
Die S-Pedelec-Versicherung, wie auch jede Mopedversicherung, gilt jeweils für ein Verkehrsjahr und verlängert sich nicht automatisch. Das Verkehrsjahr beginnt immer am 1. März und endet am 28. Februar des Folgejahres (in Schaltjahren am 29. Februar). Das Versicherungskennzeichen zeigt auf einen Blick, ob ein Fahrzeug über gültigen Versicherungsschutz verfügt: Jedes Jahr erhält es eine neue Farbe, die sich in einem festen Rhythmus Grün – Schwarz – Blau abwechselt. So lässt sich schon von weitem erkennen, ob das Kennzeichen aktuell ist.
Versicherungsschutz
Grundsätzlich haben Sie die Wahl zwischen:
- Haftpflichtversicherung: gesetzlich vorgeschriebener Basisschutz für Personen- und Sachschäden, die Sie anderen zufügen.
- Haftpflicht + Teilkasko: zusätzlicher Schutz bei Diebstahl, Glasbruch oder Wildunfällen am eigenen Fahrzeug. Auch die Fahrzeugart spielt eine Rolle, also ob es sich um ein S-Pedelec, Mofa, Moped oder Roller handelt.
Ihr Beitrag
Ihr Beitrag wird taggenau berechnet: Beginnt der Versicherungsschutz später im Jahr, etwa im Mai statt im März, wird der Beitrag anteilig berechnet und ist entsprechend günstiger. Die Preise für eine Mopedversicherung liegen bei 59,90 Euro für die Haftpflicht und 84,90 Euro für Haftpflicht plus Teilkasko (mit 150 Euro Selbstbeteiligung) pro Verkehrsjahr.
Fragen und Antworten
Ein S-Pedelec unterscheidet sich vom klassischen Pedelec durch die höhere Motorunterstützung:
- Bis 25 km/h gilt ein Fahrzeug als Pedelec – es zählt rechtlich als Fahrrad und benötigt kein Kennzeichen.
- Unterstützt der Motor beim Treten bis 45 km/h, handelt es sich um ein S-Pedelec. Es ist zulassungsfrei, betriebserlaubnis- und versicherungskennzeichenpflichtig.
- E-Bikes, die auch ohne Pedalunterstützung fahren können, benötigen ebenfalls ein Versicherungskennzeichen. Ab einer erreichbaren Geschwindigkeit von über 25 km/h besteht außerdem Helmpflicht.
- Hier finden Sie Informationen zur E-Bike-Versicherung:
Nein. Da S-Pedelecs rechtlich als Kleinkrafträder gelten, dürfen sie nicht auf Radwegen gefahren werden – auch dann nicht, wenn der Weg breit genug ist oder kein Verkehr herrscht.
Das Folienkennzeichen (auch Klebekennzeichen) ersetzt seit 2021 das frühere Aluminiumkennzeichen für Mopeds, E-Scooter und S-Pedelecs. Es besteht aus einer reflektierenden Spezialfolie, ist ressourcenschonender, fälschungssicherer und leichter anzubringen. Zur Montage wird es auf eine Trägerplatte (Kennzeichenhalter) aufgeklebt und am Fahrzeug befestigt.
Für ein S-Pedelec ist mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Sie anderen Personen oder Sachen Schaden zufügen. Ergänzend können Sie Ihr Fahrzeug mit einer Teilkasko absichern, etwa gegen Diebstahl, Glasbruch, oder bei Wildunfällen. Die Versicherung wird als Mopedversicherung abgeschlossen, da S-Pedelecs rechtlich zu den Kleinkrafträdern zählen.
Die Kosten hängen vom Versicherungsumfang (Haftpflicht oder Haftpflicht + Teilkasko) und vom Startzeitpunkt im Verkehrsjahr ab. Das Verkehrsjahr beginnt stets am 1. März und endet am 28./29. Februar des Folgejahres. Startet der Versicherungsschutz später im Jahr, etwa im Mai, wird der Beitrag anteilig berechnet und fällt entsprechend günstiger aus.