Kinder­zusatz­versicherung

  • Schützt Ihr Kind optimal & entlastet das Familienbudget
  • Kostenerstattung für Brillen und Kontaktlinsen
  • Vorsorge, Naturheilkunde, Auslandsschutz: alles inklusive
Strahlendes Mädchen am Strand.

Für Ihr Kind der beste Schutz

Von den ersten Schritten bis zum Sprung in die Selbstständigkeit: Für ihren Nachwuchs wünschen sich Eltern die beste Fürsorge. Eine Kinderzusatzversicherung unterstützt das gesunde Heranwachsen Ihres Lieblings. Sie erweitert die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und schützt vor hohen Zuzahlungen. Sichern Sie Ihrem Kind die erstklassige Behandlung eines Privatpatienten – zum familienfreundlichen Beitrag.

Vorteile im Überblick

Gutes Sehen

Kostenübernahme von Brillengläsern inklusive Fassung

Sanfte Heilung

Leistungen z. B. für Osteopathie oder Homöopathie

Früherkennung & Vorsorge

Vom Audiocheck über Schielvorsorge bis zur Reiseschutzimpfung

Lückenlos geschützt – von klein auf

Ob Mittelohrentzündung oder Magen-Darm-Infekt: Kinder bis 14 Jahre besuchen häufiger eine Arztpraxis als Erwachsene. Eine ambulante Krankenzusatzversicherung ermöglicht jungen Patientinnen und Patienten die bestmögliche medizinische Behandlung und ein schnelles Gesundwerden. 

Das Baby hat Fieber, die Vierjährige verletzt sich beim Schnitzen, der Teenager braucht eine Brille. Verbringen Sie mit Ihrem Nachwuchs auch so viel Zeit in Arztpraxen? Und ärgern sich dabei über hohe Zuzahlungen oder eine Behandlung, die nicht Ihren Wünschen entspricht? Dann sollten Sie über eine Kinderzusatzversicherung nachdenken. Sie ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und ermöglicht Ihrem Kind eine optimale medizinische Versorgung.

Warum ist eine Kinderzusatzversicherung sinnvoll?

Keine Frage: Die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung ist unschlagbar günstig, denn Kinder sind darin beitragsfrei mitversichert. Der Nachteil: Sie bietet nicht mehr als einen Grundschutz. Alles, was über die gesetzliche Regelversorgung hinausgeht – zum Beispiel spezielle Vorsorgeuntersuchungen oder naturheilkundliche Behandlungen –, müssen Sie selbst bezahlen. Und wenn Ihr Kind eine Sehschwäche hat, müssen Sie für Zuzahlungen zu Brillen in der Regel tief in die Tasche greifen.

Beispiele für Versorgungslücken in der GKV:

Brillen:

Ihre 13-jährige Tochter braucht eine Brille und ist sehr unglücklich darüber. Für die Gläser bezahlt die GKV einen kleinen Zuschuss, für das Gestell gibt es gar kein Geld. Die Mehrkosten für eine Brille mit hochwertigen Gläsern und einem Gestell, mit dem Ihre Tochter sich wohlfühlt, müssen Sie als Eltern tragen.

Lösung: Jetzt Beitrag berechnen für ambulante Krankenzusatzversicherung

Impfungen:

Sie fliegen nach Thailand. Hier empfiehlt die Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit eine Reise-Impfung gegen Tollwut, die aber nicht von der GKV übernommen wird. Kostenpunkt Impfstoff: 80 Euro

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Vorsorgeuntersuchungen:

Ihr kleiner Schatz ist gesund zur Welt gekommen. Damit er sich optimal entwickeln kann, möchten Sie so früh wie möglich seine Hör- und Sehleistung testen lassen. Diese und einige andere sinnvolle Vorsorgeuntersuchungen müssen Sie in der GKV selbst bezahlen.

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Alternative Heilmethoden:

Ihr Neugeborenes schreit sehr viel. Die Kinderärztin empfiehlt eine osteopathische Behandlung, um Blockaden an der Wirbelsäule zu lösen. Die Kosten dafür erstattet die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel gar nicht oder nicht vollständig. Dasselbe gilt für Heilpraktiker-Behandlungen, Homöopathie oder Akupunktur.

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Physiotherapie:

Um seine Körperhaltung zu verbessern, erhält Ihr Sohn Physiotherapie. Ab der ersten Behandlung wird eine gesetzliche Zuzahlung erhoben. Pro Verordnung fallen 10 Euro Gebühr sowie 10 Prozent der gesamten Behandlungskosten an.

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Auslandsschutz:

Bei einem Wanderurlaub in Südtirol stürzt Ihre Tochter ab. Nach der Erstversorgung im Krankenhaus wird sie zur Operation nach Deutschland geflogen. Die Kosten für den Rücktransport übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht.

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Zahnprophylaxe:

Damit die Zähne Ihrer Tocher von Anfang an gesund sind, gehen Sie regelmäßig im Jahr zur professionellen Zahnreinigung. Diese wird in der Regel nicht oder nur in Teilen von der GKV übernommen.

→ Lösung: Schließen Sie eine Zahnzusatz­versicherung für Kinder ab.

Kieferorthopädie:

Bei Ihrem Sohn diagnostiziert der Kieferorthopäde einen Überbiss. Zur Korrektur empfiehlt er zunächst eine lose Zahnspange und anschließend eine feste. Der Grad der Fehlstellung reicht für die Kostenübernahme durch die GKV nicht aus: Sie müssen die Behandlung selbst bezahlen.

→ Lösung: Schließen Sie eine Zahnzusatz­versicherung für Kinder ab.

Krankenhausaufenthalt:

Ihre elfjährige Tochter muss wegen einer schweren Lungenentzündung einige Tage im Krankenhaus bleiben. Wenn Sie Ihr Kind begleiten möchten, müssen Sie die Rooming-in-Kosten selbst tragen.

→ Lösung: Schließen Sie eine Krankenhauszusatz­versicherung für Kinder ab.

    Vorteile der privaten Zusatzversicherung für Kinder


    • Günstige Beiträge:

      Die Beiträge für Kinder sind günstig – deutlich niedriger als für Erwachsene. Für wenig Geld genießen Kinder vergleichbare Leistungen wie Erwachsene. 

    • Keine Versorgungslücken:

      Der private Zusatzschutz eignet sich perfekt, um Versorgungslücken der GKV zu schließen.

    • Bessere Leistungen:

      Mit einer Kinderzusatz­versicherung erhält Ihr Nachwuchs deutlich hochwertigere Leistungen als in der GKV

    • Keine hohen Zuzahlungen:

      Die Kinder­versicherung schützt Eltern vor hohen Zuzahlungen für Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen.

    • Individueller Schutz:

      Sie entscheiden selbst, welche Leistungen für Ihr Kind besonders wichtig sind, und wählen das passende Zusatzpaket für eine ambulante, zahnärztliche oder stationäre Absicherung.

    • Auslandsschutz inklusive:

      Der Auslandsschutz ist bei der ambulanten Zusatz­versicherung inklusive, das heißt: Ihr Kind ist auf der Urlaubsreise ebenso gut geschützt wie zuhause. Im Falle eines Falles ist auch der Rücktransport in die Heimat abgesichert.

    Tipp:

    Sind Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin in der privaten Krankenversicherung? Dann können Sie Ihr Kind anstelle einer Zusatzversicherung auch vollständig privat krankenversichern. Das lohnt sich vor allem für Beamtinnen und Beamte, Eltern mit höheren Einkommen und für einige Selbstständige.

    Was leistet die Krankenzusatzversicherung für mein Kind?

    Erstklässler mit Brille sitzt im Unterricht und lächelt.
    Beispiel 1: Unglücklicher Schulstart

    Der sechsjährige Bela kann seinen ersten Schultag kaum erwarten. Doch schon nach den ersten Wochen kommt er im Unterricht nicht mehr mit. Seine Lehrerin vermutet, dass es an Belas Augen liegt: Er kann die Buchstaben an der Tafel nicht richtig erkennen. Der Augenarzt bestätigt den Verdacht: Bela ist leicht kurzsichtig. Seine Brille kostet inklusive Gestell und entspiegelter Gläser insgesamt 375 Euro. Mit der Sehhilfe kann Bela in der Schule richtig durchstarten.

    • Variante 1: Bela ist gesetzlich krankenversichert.

      Die gesetzliche Kranken­versicherung zahlt einen Zuschuss von rund 60 Euro.
      Die restlichen 315 Euro müssen Belas Eltern aus der eigenen Tasche bezahlen.

    • Variante 2: Bela hat zusätzlich eine Kinderzusatz­versicherung von SIGNAL IDUNA, Tarif AmbulantPLUSpur.

      Die Zusatz­versicherung übernimmt die Kosten für Belas Brille bis zu einem Höchstbetrag von 375 Euro zu 100 Prozent in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
      Belas Eltern müssen für die Brille nichts zuzahlen.
      Die Versicherung kostet im Tarif AmbulantPLUSpur 9,31 Euro pro Monat.

    Junge Frau vor den Hollywood Hills
    Beispiel 2: Roadtrip ins Krankenhaus

    Lynn (17) hat soeben ihr Abitur bestanden. Ihre Mutter überrascht sie mit einem dreiwöchigen Roadtrip durch die USA. Doch die Reise endet für die Familie vorzeitig in Las Vegas: Dort kommt Lynn mit starken Bauchschmerzen ins Krankenhaus. Diagnose: Blinddarmdurchbruch. Sie muss sofort operiert werden. Der Eingriff verläuft erfolgreich, aber die Kosten sind hoch: rund 40.000 US-Dollar.

    • Variante 1: Lynn ist gesetzlich krankenversichert.

      Da die Familie außerhalb von Europa auf Reisen ist, kommt die gesetzliche Kranken­versicherung nicht für die Behandlung auf.

      Lynns Mutter muss die hohen Operations- und Krankenhauskosten komplett alleine bezahlen.

    • Variante 2: Lynn hat eine Kinderzusatz­versicherung von SIGNAL IDUNA, Tarif AmbulantSTARTpur.

      Die Zusatz­versicherung enthält sogar im günstigsten Tarif eine Auslandsreise-Kranken­versicherung.

      Sie schützt bis zu acht Wochen lang weltweit auf Reisen.o SIGNAL IDUNA übernimmt die kompletten Krankenhauskosten. Lynns Mutter muss nichts zuzahlen.

      Die Versicherung kostet im Tarif AmbulantSTARTpur nur 5,66 Euro pro Monat.

    Ambulant STARTpur
    ab
    5,66
    pro Monat
    Ambulant PLUSpur
    9,31
    pro Monat
    Heilpraktiker-/in bzw. Naturheilkunde durch Arzt/Ärztin (Homöopathie, Osteopathie, Chiropraktik etc.)
    80 % bis 250 € je Kalenderjahr
    80 % bis 750 € je Kalenderjahr
    Vorsorgeuntersuchungen & Schutzimpfungen
    100 % bis 250 € in 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren
    100 % bis 750 € in 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren
    Brillen & Kontaktlinsen
    100 % bis 250 € in 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren
    100% bis 375 € in 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren
    Gesetzliche Zuzahlungen für Heil- und Hilfsmittel
    100 % bis 250 € je Kalenderjahr
    100 % bis 250 € je Kalenderjahr
    Hilfsmittel
    bis 250 € je Kalenderjahr
    bis 750 € je Kalenderjahr
    Auslandsreise-Kranken­versicherung
    100 %
    100 %
    Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen von SIGNAL IDUNA, Teil I, II und III. Alle Erstattungen verstehen sich inklusive der Leistungen der GKV und anderer Versorgungsträger (zum Beispiel Heilfürsorge-Leistungen).
    Frau mit Neugeborenem im Krankenhaus

    Ab wann abschließen?

    Schließen Sie die Krankenzusatzversicherung für Ihr Kind so früh wie möglich ab, damit es vom ersten Lebenstag an optimal geschützt ist. SIGNAL IDUNA bietet ihren Versicherten dazu die Kindernachversicherung an: Bis zu sechs Monate nach der Geburt können Sie Ihr Baby ohne Gesundheitsprüfung versichern, wenn ein Elternteil bereits einen gleichwertigen Tarif abgeschlossen hat. Ihr Vorteil: Sollten sich später gesundheitliche Beeinträchtigungen zeigen, müssten Sie höhere Beiträge bezahlen oder könnten für Ihr Kind womöglich keine private Krankenzusatzversicherung abschließen.

    Beispiele: Was zahlt die Kinderzusatzversicherung – was nicht?


    Ambulante Kinderzusatz­versicherung leistet
    • Naturheilkunde:

      Ihre Kinderärztin verschreibt osteopathische Behandlungen, um die motorische Entwicklung Ihres Babys zu unterstützen.

    • Impfungen:

      Sie möchten Ihr Kind mit einer Schutzimpfung vor der durch Zecken übertragenen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) schützen lassen.

    • Ausland:

      Ihr Kind erkrankt auf einer Reise mit dem Wohnmobil durch Kanada. Es muss ins Krankenhaus und per Flugzeug zurück nach Deutschland transportiert werden.  

    • Vorsorge:

      Für Ihren Teenager wünschen Sie sich eine zusätzliche Jugendgesundheits-Untersuchung (J2) beim Kinderarzt. 

    • Sehhilfen:

      Ihr Kind möchte seine drei Jahre alte Brille gegen eine neue austauschen. Die Stärke der Gläser hat sich nicht verändert.

    • Zuzahlungen:

      Ihre 18-jährige Tochter nimmt die Pille und muss dafür regelmäßig Zuzahlungen leisten.

    • Hilfsmittel:

      Nach einem Bänderriss beim Fußball benötigt Ihr zwölfjähriger Sohn eine teure Knieorthese.

    • Hilfsmittel:

      Der Orthopäde diagnostiziert bei Ihrem Kind einen Spreizfuß und verschreibt Einlagen.


    Ambulante Kinderzusatz­versicherung leistet nicht
    • Kieferorthopädie:

      Der Kieferorthopäde stellt fest, dass Ihre Tochter eine Zahnfehlstellung hat. Sie benötigt eine Zahnspange.
      Tipp: Schließen Sie eine Zahnzusatz­versicherung für Ihr Kind ab. 

    • Stationärer Krankenhaus-Aufenthalt in Deutschland:

      Ihr Sohn hat einen doppelten Leistenbruch. Er muss operiert werden und ein paar Tage im Krankenhaus bleiben.
      Tipp: Eine Krankenhauszusatz­versicherung ermöglicht Ihnen die freie Wahl des Krankenhauses, Rooming-in und weitere Extras. 

    • Vor Versicherungsbeginn:

      Die Augenärztin verschreibt Ihrem Kind eine Brille. Sie schließen eine Zusatz­versicherung ab, um die Kosten für gute Gläser und ein schönes Gestell zu decken.
      Tipp: Schließen Sie die Zusatz­versicherung für Ihr Kind so früh wie möglich ab. 

    • Für Leistungen der GKV:

      Sie nehmen mit Ihrem Kind die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 in Anspruch.

    • Für Heilbehandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind:

      Ihre Tochter spielt viel Fußball und lässt sich nach den Spielen gern von einer Physiotherapeutin massieren.

    • Für vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten und Unfälle:

      Sie erlauben Ihrem älteren Kind das Schnitzen nur unter Aufsicht. Es ist darüber so wütend, dass es sich mit einem Küchenmesser absichtlich selbst verletzt.

    Überblick: Welche Zusatzversicherung für mein Kind? Was kostet das?

    Draufgänger oder Bücherwurm? Jedes Kind ist anders – und genauso individuell sollte der Gesundheitsschutz sein. Entscheiden Sie selbst, in welchen Bereichen Sie Ihren Liebling zusätzlich absichern möchten. Was das kostet, hängt vom Alter des Kindes und vom Umfang der gewünschten Leistungen ab. 

    Tipp: Niemand kann sagen, ob Ihr Kind später einmal eine Brille oder eine Zahnspange benötigt, ob es oft kränkeln wird oder gar im Krankenhaus behandelt werden muss. Mit allen drei Zusatzversicherungen sind Sie auf der sicheren Seite und tätigen eine gute, aber gleichzeitig finanziell überschaubare Investition in ein gesundes Aufwachsen Ihres Lieblings. 

    Fragen und Antworten zur Kinderzusatzversicherung

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