- Ab 1. Januar 2027: Das Altersvorsorge-Reformgesetz, kurz AVRG, steht in den Startlöchern.
- Neu: Vom neuen Fördermodell profitieren viel mehr Selbstständige und freiberuflich arbeitende Personen als zuvor.
- Staatliche Förderung: Bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr und je nach Lebenslage weitere Zulagen möglich + steuerliche Vorteile.
- Mehr Flexibilität: Zwischen drei Produkten wählen, am Kapitalmarkt investieren und auf Wunsch mit Beitragsgarantie absichern – auch bei schwankendem Einkommen möglich.
Altersvorsorge für Selbstständige: Was ändert sich mit dem AVRG?
Als selbstständig oder freiberuflich arbeitende Person arbeiten Sie hart dafür, Ihren Ruhestand später genau so genießen zu können, wie Sie es sich heute vorstellen. Doch Sie kennen das bestimmt: Mal laufen die Geschäfte hervorragend, mal bleiben die Aufträge aus. Vor allem Soloselbstständige kämpfen oft mit schwankenden Einkommen. Das macht es schwer, regelmäßig feste Beiträge fürs Alter zurückzulegen. Um Sie hierbei zu unterstützen, schafft der Staat mit dem Altersvorsorge-Reformgesetz (AVRG) ideale neue Bedingungen. Ab 2027 profitieren viel mehr Selbstständige als bisher in vollem Umfang von staatlichen Zulagen.
Starke Förderung bei voller Flexibilität
Durch die Reform können Sie Ihr Geld noch flexibler und chancenreicher in Fonds anlegen. Dafür wird es drei Produktlösungen geben – das Altersvorsorgedepot, ein Garantieprodukt und ein Standardprodukt. In umsatzstarken Jahren sichern Sie sich mit einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro (150 Euro im Monat) die maximale staatliche Grundzulage von 540 Euro pro Jahr. In mageren Jahren reichen aber auch schon 120 Euro pro Jahr (nur 10 Euro im Monat), um die anteilige Förderung zu erhalten. Zusätzlich winken je nach Lebenslage attraktive Kinderzulagen, eine Grundzulage für Ihren Ehepartner bzw. Ehepartnerin und ein Bonus für unter 25-Jährige.
Aus dem Leben gegriffen
Können die Beiträge beim AVRG steuerlich geltend gemacht werden?
Ja, Sie können Ihre Beiträge steuerlich geltend machen. Und ganz gleich, für welche der geplanten Produktlösungen Sie sich entscheiden – die Spielregeln sind für alle Varianten identisch. Zukünftig können Sie jährlich Beiträge von maximal 1.800 Euro (plus Zulagenanspruch) voll von der Steuer absetzen. Haben Sie Beiträge über der Fördergrenze eingezahlt? Dann profitieren Sie bei der Auszahlung im Alter von attraktiven Steuervorteilen auf Ihre erzielten Gewinne (wie dem Halbeinkünfte-Verfahren oder der Ertragsanteilsbesteuerung).
Wie funktioniert die Auszahlung beim AVRG?
Genau wie bei der Steuer sind auch die Regeln zur Auszahlung sind für alle geplanten Produktlösungen identisch. Zum Rentenbeginn haben Sie die freie Wahl:
Flexibler Auszahlungsplan oder Rente: Sie können sich für einen befristeten Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr entscheiden – wobei das Restkapital bei einem frühzeitigen Versterben voll vererbbar bleibt. Alternativ wandeln Sie das Kapital in eine lebenslange Leibrente bei einer Versicherung um.
Zusätzliche Einmalentnahme: Unabhängig von Ihrer Wahl können Sie sich direkt zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 Prozent des gesamten Kapitals auf einen Schlag auszahlen lassen.
Welche drei Produktlösungen sieht das AVRG ab 2027 vor?
Wünschen Sie sich mehr Sicherheit bei der Altersvorsorge – oder doch eher größere Renditechancen? Entscheiden Sie selbst, welche der staatlichen AVRG-Lösungen am besten zu Ihrer persönlichen Situation passt. Zwischen folgenden Produktlösungen können Sie wählen:
Altersvorsorgedepot
- Keine Beitragsgarantie
- Zugang zu Portfolio aus weltweit angelegten Fonds
- Maximale Renditechancen bei bewusster Risikobereitschaft
Garantieprodukt
- 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie
- Kombination aus Fonds und klassischer Anlage
- Für mehr Sicherheit
Standardprodukt
- Keine Beitragsgarantie
- Begrenzte Auswahl aus 2 Fonds
- Online abschließbar
- Gesetzlich vorgeschriebenes Produkt
Die private Altersvorsorge wird ab 2027 für Selbstständige so attraktiv wie nie zuvor. Endlich ein guter Grund, dieses oft aufgeschobene Thema aktiv anzugehen. Profitieren Sie von einem neuen Fördermodell mit staatlichen Zulagen und Steuervorteilen. Es hilft Ihnen, heute vorzusorgen, damit Ihr zukünftiges Ich Ihnen später danken kann. Sie entscheiden selbst, welches Vorsorgeprodukt dabei am besten zu Ihren Plänen passt.
Aber keine Eile: Um sich die volle Zulage für 2027 zu sichern, reicht es völlig aus, wenn Sie sich im Laufe des Jahres in Ruhe informieren, Angebote vergleichen und Ihren Vertrag abschließen.
In unserem Ratgeber "Altersvorsorgedepot & AVRG einfach erklärt" haben wir alle Informationen rund um AVRG kompakt für Sie zusammengefasst. Dort finden Sie auch die Möglichkeit, schon heute einen Termin mit Ihrer persönlichen Ansprechperson oder Agentur von SIGNAL IDUNA zu vereinbaren, um sich individuell rund um das Thema Altersvorsorge beraten zu lassen.
Fragen und Antworten
Mit dem AVRG erhalten alle Selbstständigen und freiberuflich arbeitenden Personen einen direkten Zugang zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Dadurch können sie von attraktiven staatlichen Zulagen und Steuervorteilen profitieren, um für ihren Ruhestand vorzusorgen.
Zurzeit entwickeln verschiedene Anbieter Produkte für die neue Form der Altersvorsorge – vom Altersvorsorgedepot über Garantie- bis Standardprodukt. Ab 1. Januar 2027 können Sie ein Vertrag abschließen, der zu Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis passt und Ihre Renditewünsche erfüllt.
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab: Entscheidend ist, wie viel Geld Sie selbst pro Monat einzahlen, ob Sie verheiratet sind, wie viele Kinder Sie haben und wie alt Sie sind. So erhalten Eltern für jedes Kind eine Zulage von bis zu 300 Euro im Jahr. Jungen Menschen unter 25 schenkt der Staat außerdem einmalig einen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro. Alle AVRG-Förderungen im Überblick finden Sie in unserem Ratgeber "Altersvorsorgedepot & AVRG einfach erklärt".
Ja, das können Sie. Allerdings passt sich dann auch die Förderung an. Im Ernstfall können Sie den Vertrag sogar beitragsfrei stellen. Doch schon 10 Euro pro Monat genügen, um Zulagen vom Staat zu erhalten.
Das Altersvorsorgedepot bietet Ihnen viel Flexibilität:
Grundsätzlich sind Sie nicht zu regelmäßigen Einzahlungen verpflichtet, sondern können selbst entscheiden, wann und wie viel Sie sparen möchten.
Bei finanziellen Engpässen können Sie Ihre Beitragszahlungen komplett aussetzen oder reduzieren. Dafür fallen keine Gebühren an, und Sie riskieren nicht, dass der Vertrag gekündigt wird.
Wenn Sie pausieren, erhalten Sie für diesen Zeitraum keine staatlichen Zulagen. Sobald Sie wieder mindestens 10 Euro im Monat (120 Euro im Jahr) einzahlen, fließt die staatliche Förderung anteilig weiter.
Bitte beachten: Die Umsetzung kann je Anbieter unterschiedlich gehandhabt werden.
Bei Angestellten liegen dem Finanzamt die Gehaltsdaten automatisch vor. Selbstständige müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben, um die Förderung zu erhalten. Ansonsten gibt es keine Unterschiede.
Nein, die Beiträge für die AVRG-Produkte können Sie nicht über Ihr Gewerbe zahlen.
Es gibt mehrere Unterschiede:
Art der Auszahlung: Die Rürup-Rente wird ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt. Beim Altersvorsorgedepot sind Sie flexibel: Sie können sich zu Beginn 30 Prozent auf einen Schlag auszahlen lassen – zum Beispiel, um geschäftliche Kredite abzulösen oder Ihren Betrieb zu übergeben. Für den Rest wählen Sie zwischen einem zeitlich befristeten Auszahlungsplan oder einer lebenslangen Rente.
Vererbbarkeit des Kapitals: Wenn Sie sterben, bevor Sie Ihre Rente antreten, geht Ihr Rürup-Guthaben nicht verloren. Es wird stattdessen in eine monatliche Rente für Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin bzw. Ihre Kinder umgewandelt. Das Guthaben im Altersvorsorgedepot lässt sich hingegen flexibel vererben.
Höhe der steuerlichen Förderung: Die Rürup-Rente bietet deutlich höhere Grenzen: 30.826 Euro für Alleinstehende und 61.652 Euro für zusammenveranlagte Eheleute im Jahr 2026. Im Altersvorsorgedepot liegt die steuerliche Absetzbarkeit bei maximal 1.800 Euro pro Jahr (plus Zulagenanspruch), dafür profitieren Sie hier zusätzlich von direkten staatlichen Zuschüssen.
Die neuen AVRG-Produkte können, abhängig von verschiedenen Faktoren, eine gute Alternative oder Ergänzung zu Ihrem bestehenden Rürup-Vertrag sein. Um herauszufinden, was für Sie zutrifft, vereinbaren Sie einfach einen Termin mit Ihrer persönlichen Ansprechperson oder Agentur von SIGNAL IDUNA, um sich individuell rund um das Thema Altersvorsorge beraten zu lassen.
Ja, eine Kombination ist möglich. Sie können Ihre Rürup-Rente weiterlaufen lassen und das Altersvorsorgedepot zusätzlich nutzen.
In unserem Ratgeber "Altersvorsorgedepot & AVRG einfach erklärt" haben wir alle Informationen rund um AVRG kompakt für Sie zusammengefasst.
Gerne können Sie auch direkt einen Termin mit Ihrer persönlichen Ansprechperson oder Agentur von SIGNAL IDUNA vereinbaren, um sich individuell rund um das Thema Altersvorsorge beraten zu lassen.