Von dem Vorteil, Beiträge zu einer Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich als Vorsorgeaufwendungen abziehen zu können, profitieren sowohl gesetzlich als auch privat Krankenversicherte.
Auch Beiträge für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder werden angerechnet. Familien profitieren somit besonders.
Ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mindern Ihre Steuern als sogenannte "sonstige Vorsorgeaufwendungen" – sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung. Auch der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse ist absetzbar.
Wichtig für Privatversicherte: Absetzen können Sie nur die Beiträge für Leistungen, die dem Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen (Basisabsicherung). Leistungen wie z.B. höherwertiger Zahnersatz oder Chefarztbehandlung sind Zusatzleistungen und steuerlich nicht relevant.
Woher wissen Sie, wie hoch die Basisabsicherung ist?
Keine Sorge, Sie müssen den absetzbaren Betrag nicht selbst ermitteln. Wir informieren Sie jährlich über den in Ihrer Steuererklärung anzugebenden Betrag.