Beste Versorgung, Einzelzimmer im Krankenhaus, individuelle Leistungen: Diese und weitere Vorteile der privaten Krankenversicherung (PKV) können nicht nur Selbstständige genießen. Auch Angestellte ab einem bestimmten Brutto-Einkommen gewinnen durch einen Wechsel mehr Spielraum für einen optimalen Gesundheitsschutz und profitieren von günstigen Tarifen.
Mehr Leistung, mehr Komfort
Vorteile der privaten Krankenversicherung
Flexibler Schutz:
Attraktive Prämien:
Digitaler Service:
Lohnt sich die PKV für Angestellte?
Leistungen über die gesetzliche Grundversorgung hinaus und die Möglichkeit, den Versicherungsumfang und die Beiträge selbst zu steuern – das klingt interessant? Prüfen Sie, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist:
- Liegt Ihr Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze? Dann können Sie zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen.
Ab wann kann ich mich privat versichern?
Wenn Ihr fiktives Jahresarbeitsentgelt zuzüglich Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld für die nächsten zwölf Monate eine bestimmte Grenze übersteigt (die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze oder auch Versicherungspflichtgrenze), so sind Sie versicherungsfrei.
Das heißt: Sie dürfen sich privat versichern. Die Versicherungspflichtgrenze wird laufend angepasst (2025: 73.800 Euro).
Welche Vorteile bringt mir ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV)?
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Krankenversicherungsschutz nach Maß:
In der PKV können Sie sich Ihrem Bedarf und Ihren finanziellen Möglichkeiten entsprechend absichern. Die PKV von SIGNAL IDUNA bietet attraktive Mehrleistungen, die weit über die gesetzliche Grundversorgung hinausgehen.
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Viel Leistung zum günstigen Beitrag:
Mit einer privaten Krankenversicherung sparen Sie in vielen Fällen, denn Höherverdienende zahlen in der GKV immer den Höchstbeitrag. Wer gerade erst in den Beruf einsteigt, jung und gesund ist, erhält für wenig Geld einen soliden Basisschutz.
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Beiträge aktiv mitgestalten:
Durch gesundheitsorientiertes Verhalten, zum Beispiel regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, können Sie Ihre Beiträge niedrig halten und von Rückerstattungen profitieren.
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Individuellen Spielraum nutzen:
In der PKV können Sie Ihre Versicherungsleistungen passgenau auswählen – zum Beispiel mit Extraleistungen im Bereich Zahnersatz oder für Sehhilfen.
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Planungssicherheit genießen:
Die private Krankenversicherung steht Angestellten verlässlich zur Seite: Die Leistungen sind vertraglich garantiert und unabhängig von gesetzlichen Änderungen. Dank tariflich enthaltener Rückstellungen bleiben Ihre Beiträge auch im Alter bezahlbar.
Gesetzlich oder privat versichert? Die wichtigsten Unterschiede
Die Systeme unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht – von den Kriterien für die Aufnahme bis hin zum Versicherungsschutz im Ausland. Hier ein Überblick:
Gesetzlich krankenversichert
Privat krankenversichert
- Selbstständige Tätigkeit im Hauptberuf
- Gesundheitsprüfung
Gesetzlich krankenversichert
Nein. Da die Leistungen gesetzlich vorgeschrieben sind, gibt es kaum Spielraum.
Privat krankenversichert
Ja. Beim Abschluss des Vertrages können Sie den Umfang Ihres Versicherungsschutzes selbst festlegen – vom Basisschutz bis zum Hochleistungsschutz.
Gesetzlich krankenversichert
- Selbstständige zahlen den Höchstbeitrag; dieser variiert bei Anpassung der Bemessungsgrenze. Ggf. günstigere Beiträge bei geringeren Einkünften.
- Teilweise Rückerstattung durch Bonusprogramme
Privat krankenversichert
- Richtet sich nach Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn
- Abhängig vom gewählten Tarif
- Rückerstattung möglich
Gesetzlich krankenversichert
Nein.
Privat krankenversichert
Ja. Die Höhe der Selbstbeteiligung können Sie bei Abschluss der Versicherung je nach gewähltem Tarif auswählen.
Gesetzlich krankenversichert
Sehr wenige:
- Ihre Behandlung erfolgt in der Regel durch Vertragsärztinnen und -ärzte
- Sie müssen in das nächstgelegene Vertragskrankenhaus gehen, das in der Einweisung genannt ist
- Sie sind im Mehrbettzimmer untergebracht
Privat krankenversichert
Viele:
- Sie wählen selbst, welche Arztpraxis Sie aufsuchen möchten
- Sie entscheiden selbst, in welchem Krankenhaus Sie sich behandeln lassen möchten
- Sie wählen die Form Ihrer Unterbringung mit einem entsprechenden Tarif selbst
Gesetzlich krankenversichert
Ja. Die gesetzliche Grundversorgung ist lückenhaft und enthält Eigenbeteiligungen:
- Für Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel gelten Festbeträge und Höchstpreise; bei Überschreiten müssen Sie privat zuzahlen
- Im Krankenhaus müssen Sie für die ersten 28 Tage je 10 Euro zuzahlen
Privat krankenversichert
Nicht unbedingt:
- Sie können den Tarif so wählen, dass Sie sich nicht an den Kosten für bestimmte Therapien, Zahnersatz oder Sehhilfen beteiligen müssen
- Eine Selbstbeteiligung senkt Ihren Beitrag
- Im Krankenhaus müssen Sie für die ersten 28 Tage nichts zuzahlen
Gesetzlich krankenversichert
Nein. Sie können diese gesondert abschließen.
Privat krankenversichert
Nein. Sie sollten diese gesondert abschließen, denn bei Selbstständigkeit bringt jede Arbeitsunfähigkeit finanzielle Einbußen.
Gesetzlich krankenversichert
Nein. Der Leistungskatalog richtet sich nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen. Da in Zukunft weniger Jüngere mehr Ältere mitversorgen müssen, ist mit Einschränkungen bei den Leistungen und mit höheren Beitragssätzen zu rechnen.
Privat krankenversichert
Ja. Die Leistungen sind dauerhaft vertraglich garantiert. Da die Kosten im Gesundheitswesen steigen, ist jedoch auch in der PKV mit höheren Beiträgen zu rechnen.
Gesetzlich krankenversichert
Nach dem Sachleistungsprinzip:
- Die GKV schreibt den Behandelnden vor, wie sie ihre Patientinnen und Patienten zu versorgen haben. Diese dürfen dabei kaum mitentscheiden
- Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Arztpraxis/ Krankenhaus und Krankenkasse
Privat krankenversichert
Nach dem Kostenerstattungsprinzip:
- Über den Behandlungsvertrag mit der Arztpraxis oder dem Krankenhaus können privat Krankenversicherte viele Aspekte der Behandlung selbst bestimmen
- Sie zahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen sie zur Erstattung bei der PKV ein
Gesetzlich krankenversichert
Nicht überall: Sie sind nur in Länder der EU bzw. in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen geschützt, teils mit hohem Eigenanteil. Kosten für einen Rücktransport sind nicht gedeckt.
Privat krankenversichert
Ja. Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa und begleitet Sie ohne besondere Vereinbarung auch für zwölf Monate ins außereuropäische Ausland.
Was leistet die private Krankenversicherung?
Weit mehr als gesetzlicher Schutz:
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung reichen weit über den gesetzlichen Schutz hinaus. Bei SIGNAL IDUNA stehen Ihnen sechs Tarifvarianten zur Wahl – vom soliden und preisgünstigen Einstiegsschutz bis hin zum Exklusivschutz mit vielen Extras.
Pluspunkte der PKV von SIGNAL IDUNA:
- Zahnersatz: bis zu 90 % Kostenerstattung
- Krankenhaus: in vielen Tarifen Einzelzimmer statt Mehrbettzimmer
- Chefarzt- oder Wahlarzt-Behandlung möglich
- Hilfsmittel: Kostenübernahme für Hörgerät, Rollstuhl etc.
- Sehhilfen/Sehschärfenkorrektur: bis zu 1.500 Euro Zuschuss
- ambulante Transporte: volle Kostenübernahme
- hohe Rückerstattungen bei gesundheitsbewusstem Verhalten
- Zugang zur digitalen SIGNAL IDUNA Gesundheitswelt
Welt des Wohlbefindens
Die private Krankenversicherung von SIGNAL IDUNA verschafft Ihnen kostenlos Zugang zur SIGNAL IDUNA Gesundheitswelt. Dort finden Sie attraktive digitale Services rund um Ihre Gesundheit, zum Beispiel Präventionsprogramme, Online-Kurse, Gesundheitsberatung, digitale Sprechstunden sowie Angebote und Informationen rund um die Pflege.
Übersicht der Tarifvarianten
2 Monatsbeiträge
2 Monatsbeiträge
2 Monatsbeiträge
600 €
900 €
900 €
300 € Verhaltensbonus
Den Schutz sinnvoll ergänzen
Mit den folgenden Bausteinen ergänzen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Krankenversicherungsschutz sinnvoll:
- Krankentagegeldversicherung
Dieser Baustein schützt Sie vor Einkommenseinbußen, wenn Sie nach einem Unfall oder durch eine Krankheit lange Zeit krankgeschrieben sind.
- Private Pflegeversicherung
Eine Pflegeversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die private Pflegeversicherung von SIGNAL IDUNA gewährt Ihnen über die gesetzliche Grundsicherung hinaus wertvolle Leistungen und kostenlosen Service rund um das Thema Pflege.
- Pflegezusatzversicherung
Das PflegeSchutz-Programm von SIGNAL IDUNA ergänzt Ihre Pflegeversicherung individuell nach Ihren Wünschen – bis hin zur leistungsstarken Rundumabsicherung.
- Krankenhaustagegeldversicherung
Dieses Extra schützt Sie bei einem Krankenhausaufenthalt vor den gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen.
Wann zahlt die PKV, wann nicht?
Die private Krankenversicherung leistet für alle medizinisch notwendigen Behandlungen, die nach dem Stand der Wissenschaft anerkannt sind. Die Leistungen und Einschränkungen bzw. Ausschlüsse unterscheiden sich je nach Tarif.
Versichert
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Ambulante Behandlungen, z. B. Arztbesuche
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Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
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Psychotherapie
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Stationäre Behandlungen, z. B. Krankenhausaufenthalte und Operationen (freie Krankenhauswahl)
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Zahnärztliche Behandlungen, auch Zahnersatz und professionelle Zahnreinigung
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Heilbehandlungen in Europa
-
Heilbehandlungen im außereuropäischen Ausland (Versicherungsschutz zeitlich befristet)
Nicht versichert
-
Heilbehandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind, z. B. rein ästhetische Behandlungen/Schönheitsoperationen
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Versicherungsfälle, die vor Vertragsbeginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind
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Vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten und Unfälle
-
Leistungen, die nicht tariflich vereinbart sind
Was kostet die private Krankenversicherung?
Ihr Beitrag zur privaten Krankenversicherung ist individuell. Er richtet sich nach…
- Ihrem Alter,
- Ihrem Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn sowie
- den Leistungen, die Sie wählen, bzw. dem Tarif, den Sie buchen.
Pauschal gilt: Je jünger Sie in die PKV einsteigen und je besser Ihr Gesundheitszustand ist, desto günstiger sind Ihre Beiträge. Gesundheitsfragen helfen bei Abschluss des Vertrags, Ihr persönliches Risiko einzuschätzen.
Arbeitgeberanteil in der PKV
Wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, so übernimmt Ihr Arbeitgeber auch in der privaten Krankenversicherung die Hälfte Ihrer Beiträge. Außerdem genießen Sie in der PKV finanzielle Vorteile, wenn Sie sich gesundheitsbewusst verhalten.
In die PKV wechseln
Ein Wechsel in die PKV ist nicht nur bei Antritt einer neuen Stelle möglich, sondern auch in einem laufenden Beschäftigungsverhältnis. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie in die private Krankenversicherung wechseln, wenn …
... Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt und Sie freiwillig in der GKV versichert sind.
Sie können sich jederzeit zum Ende einer Kündigungsfrist von zwei Monaten privat krankenversichern.
… Sie im Laufe des Jahres eine Gehaltserhöhung erhalten, sodass Ihr hochgerechnetes Arbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Sie können sich sofort zum Ende einer Kündigungsfrist von zwei Monaten privat krankenversichern.
… Sie eine Beschäftigung neu aufnehmen – zum Beispiel nach einem Arbeitgeberwechsel oder einem Studium – und Ihr erwarteter Jahresverdienst über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Sie können sich sofort ab Beginn der Beschäftigung privat krankenversichern.
Gut zu wissen:
- Ob Sie aufgrund Ihres Jahresverdienstes versicherungsfrei sind oder nicht, stellt Ihr Arbeitgeber fest. Er meldet es der zuständigen Krankenversicherung. Sie erhalten daraufhin eine Information, sodass Sie einen Wechsel in die PKV erwägen können.
- Wenn Ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, müssen Sie sich sofort wieder gesetzlich krankenversichern (Ausnahmen: z. B. vorübergehende Einkommenseinbußen durch Kurzarbeit oder Bezug von Elterngeld).
Aus dem Leben gegriffen
Einkommen über der Pflichtgrenze
Irina Melnyk (47) ist Abteilungsleiterin im Personalmanagement eines Marktforschungsinstituts und gesetzlich krankenversichert. Ihre Tochter beginnt nächsten Monat ihre Ausbildung und ist dann nicht mehr in der Familienversicherung versichert. In letzter Zeit häufen sich die gesundheitlichen Einschläge in Irinas Freundeskreis, sodass sie sich nun besser absichern möchte. Mit einem Jahresverdienst von 74.200 Euro erfüllt sie die Voraussetzung für einen Wechsel in die private Krankenversicherung.
Sie entscheidet sich für den Hochleistungstarif von SIGNAL IDUNA: Tarif EXKLUSIV-PLUS 0. Bei einem Krankenhausaufenthalt bekommt Irina unter anderem eine Chefarztbehandlung und ein Einzelzimmer.
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Beitrag GKV: 603,62 €/Monat
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Beitrag PKV: 526,90 €/Monat** (Tarif EXKLUSIV-PLUS 0)
Effektivbeitrag***: 302,24 €
Jobwechsel
Die gelernte Softwareentwicklerin Simone Kellerhoff (33) ist im vergangenen Jahr zum ersten Mal Mutter geworden und aktuell in Elternzeit. Sie hat die Elternzeit genutzt, um sich beruflich neu zu orientieren. In drei Monaten zieht sie mit ihrer Familie nach München, wo sie als IT-Projektmanagerin bei einem Konzern anfängt. Durch den Arbeitgeberwechsel konnte sie ihr Jahreseinkommen von 41.250 auf 76.700 Euro steigern und könnte nun in die PKV wechseln. Da Simone die Hauptverdienerin ist und ihr Mann gesetzlich krankenversichert, müsste sie ihr Kind mit in die PKV nehmen.
Ihr Tarif KOMFORT 1 liegt leistungstechnisch im mittleren Bereich einer PKV – aber dennoch weit über den Leistungen einer GKV. Simones Kind bekommt den Hochleistungstarif EXKLUSIV-PLUS 0.
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GKV: 540,79 €/Monat (inkl. Kind)
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PKV: 414,62 €/Monat** (Simone: 289,09 € im Tarif KOMFORT 1, Kind: 125,53 € im Tarif EXKLUSIV-PLUS 0)
Effektivbeitrag***: 264,65 €
Der erste Job
Nach Abschluss seines Maschinenbaustudiums tritt Jascha Grischek (25) zum 1. Juli eine Stelle in einem Ingenieurbüro an. Sein verhandelter Jahresverdienst liegt mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei 73.900 Euro. Jascha kann somit gleich zu Beginn seiner Beschäftigung in die PKV wechseln, auch wenn er bis zum Ende des Kalenderjahrs mit seinem tatsächlichen Verdienst noch nicht die Versicherungspflichtgrenze erreicht.
Als Berufseinsteiger entscheidet sich Jascha für den Tarif START. Wenn er sich später noch mehr Leistungen wünscht, kann er ohne erneute Gesundheitsprüfung nach 36 oder 72 Monaten nach erstmaligem Versicherungsbeginn in einen höherwertigen Tarif wechseln („Optionsrecht“), mit Gesundheitsprüfung jederzeit.
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Beitrag GKV: 603,62 €/Monat
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Beitrag PKV: 165,98 €/Monat** (Tarif START)
Effektivbeitrag***: 128,64 €
Fragen und Antworten zur PKV für Angestellte
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Beiträge richten sich nach dem Lebensalter, dem gesundheitlichen Zustand bei Vertragsbeginn und nach den gewählten Leistungen.
Oft ist die private Krankenversicherung günstiger als die gesetzliche, zudem bietet sie mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Sparpotenzial gibt es in der PKV zudem durch Tarife mit Selbstbeteiligung und durch Rückerstattungen bei gesundheitsbewusstem Verhalten.
Für einen Wechsel in die PKV muss Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen, das heißt: Ihr voraussichtliches Jahresarbeitsentgelt muss in den kommenden zwölf Monaten zuzüglich Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld über der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder Versicherungspflichtgrenze liegen. Diese wird laufend angepasst (2025: 73.800 Euro). Sollten Sie die Voraussetzungen für einen Wechsel in die private Krankenversicherung nicht erfüllen, können Zusatzversicherungen für Sie sinnvoll sein, zum Beispiel eine Krankenhauszusatzversicherung, eine ambulante Zusatzversicherung oder eine Zahnzusatzversicherung.
Das sollten Sie individuell für sich entscheiden. Die private Krankenversicherung bietet Ihnen viele Gestaltungsmöglichkeiten, sodass Sie die gewünschten Leistungen und den Beitrag an Ihre persönliche Situation anpassen können. Während die Beiträge und Leistungen der GKV politischen Entscheidungen unterliegen, wissen Sie in der PKV, was auf Sie zukommt und worauf Sie sich verlassen können.
Ja. Wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, so beteiligten Arbeitgeber sich auch hier mit bis zu 50 Prozent an den Kosten für die private Krankenversicherung – maximal bis zum GKV-Höchstbeitrag. Bis zu diesem Höchstsatz gibt es zudem Zuschüsse für privat vollversicherte bzw. freiwillig gesetzlich versicherte Ehegatten und Kinder.
Ja. Ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung können Sie als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Dasselbe gilt für die Beiträge für Kinder und mitversicherte (Ehe-)Partnerinnen bzw. Partner. Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung können Sie sogar zu 100 Prozent von der Steuer absetzen.
Informationen zum Preisbeispiel
Weitere Produkte
** Inklusive Vorsorgezuschlag, Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld in bedarfsgerechter Höhe (Irina: 180 €, Simone: 190 €, Jascha: 150 €)
*** Wenn der oder die Versicherte innerhalb von einem Jahr keine ambulanten und stationären Behandlungen benötigt (ausgenommen Vorsorgeuntersuchungen) und sich gesundheitsbewusst verhält, bekommt er oder sie eine Beitragsrückerstattung von bis zu 2.100 Euro im Jahr. Der Effektivbeitrag berechnet sich also aus dem Gesamtbeitrag abzüglich der Beitragsrückerstattung. Als gesundheitsbewusstes Verhalten zählt, dass jährlich vier der folgenden fünf Untersuchungen durchgeführt werden: Bestimmung BMI (Body-Mass-Index), Blutdruckwert, Blutzuckerwert und Cholesterinwert sowie Zahnvorsorgeuntersuchung. Die Ergebnisse der Werte für BMI, Blutdruck, Blutzucker und Cholesterin müssen im Normbereich liegen und entsprechend bescheinigt werden.