Private Kranken­versicherung (PKV) für Selbstständige

  • Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer mit bester medizinischer Versorgung
  • Freie Wahl von Krankenhaus und Arztpraxis
  • Kostenübernahme bei Heilpraktiker-Behandlung
Junge Frau steht in ihrem Cafe.

Selbstständigkeit heißt, eigenverantwortlich zu entscheiden – auch bei der Kranken­versicherung. Freiberuflich Tätige, Gewerbetreibende und Freelancer dürfen wählen, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern möchten. Immer mehr Selbstständige entscheiden sich für die private Kranken­versicherung (PKV) und somit für hochwertige individuelle Leistungen, attraktive Tarife und stabile Beiträge. Und Sie?

Vorteile der privaten Krankenversicherung

Mehr Spielraum:

Freie Wahl der Leistungen, ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf

Mehr Sicherheit:

Stabile Beiträge auch im Alter, verlässliche Leistungen im Krankheitsfall

Mehr Sparpotenzial:

Hohe Rückerstattung, wenn Sie keine Leistungen beanspruchen

Selbstständig – was heißt das?

Als selbstständig gilt, wer nicht angestellt ist und seine Tätigkeit eigenverantwortlich – das heißt auf eigene Rechnung und Gefahr – ausübt. Zudem muss die Absicht vorliegen, mit der selbstständigen Tätigkeit Gewinne zu erzielen. Um sich privat krankenversichern zu können muss die Selbstständigkeit hauptberuflich ausgeführt werden. Hierfür ausschlaggebend ist die Höhe des Einkommens sowie der zeitliche Aufwand für die Tätigkeit.

 

Zur Gruppe der Selbstständigen zählen:

  • Gewerbetreibende
    Sie stellen Waren her oder verkaufen diese und haben ein Gewerbe angemeldet.
  • Freiberuflerinnen und Freiberufler
    Sie zahlen keine Gewerbesteuer, weil sie für das Gemeinwohl arbeiten (z. B. als Ärztin, Therapeut, Rechtsanwältin oder Journalist).
  • Freelancer 
    Sie sind als freie Mitarbeitende für verschiedene Unternehmen tätig.

Welche Krankenversicherung für Selbstständige?

Selbstständige sind nicht ­versicherungspflichtig in der GKV, das heißt: Sie haben die Wahl zwischen einer freiwilligen gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) und einer privaten Kranken­versicherung (PKV). Da in Deutschland jeder krankenversichert sein muss, müssen sich Selbstständige für ein System entscheiden.

Wichtig: Da Selbstständige keinen Zuschuss vom Arbeitgeber zur Kranken­versicherung erhalten, müssen sie den kompletten Beitrag selbst tragen. Das kann teuer werden, denn sie zahlen in der GKV grundsätzlich den Höchstbeitrag.

GKV: Höchstbeitrag für Selbstständige

Der Höchstbeitrag für Selbstständige liegt in der GKV aktuell bei rund 1.050 Euro pro Monat inklusive Krankengeld und Pflege­versicherung (bei einem Zusatzbeitragssatz von 1,7 Prozent und einem Pflegebeitragssatz von 4 Prozent). Nur wer geringere Einnahmen nachweist, zahlt weniger – mindestens jedoch 240 Euro pro Monat (Mindestbeitrag für 2024 inklusive Krankengeld und Pflegebeitrag).

Die wichtigsten Unterschiede zwischen GKV und PKV

Da Selbstständige ihre Beiträge zur Kranken­versicherung allein tragen müssen, spielen die Kosten oft eine große Rolle. Doch an wichtigen Leistungen sollte niemand sparen. Ob GKV oder PKV – unverzichtbar ist zum Beispiel eine zusätzliche Absicherung gegen Einkommensverluste bei Krankheit durch das Krankentagegeld.

Gesetzlich krankenversichert
Keine. Die Aufnahme ist gesetz­lich geregelt (SGB V).

Privat krankenversichert

  • Selbstständige Tätigkeit im Hauptberuf
  • Gesundheits­prüfung

Gesetzlich kranken­versichert

Nein. Da die Leistungen gesetzlich vorge­schrieben sind, gibt es kaum Spielraum.

Privat kranken­versichert

Ja. Beim Abschluss des Vertrages können Sie den Umfang Ihres Versicherungs­schutzes selbst festlegen – vom Basis­schutz bis zum Hochleistungs­schutz.

Gesetzlich kranken­versichert
  • Selbst­ständige zahlen den Höchst­bei­trag; dieser variiert bei Anpassung der Bemessungs­grenze. Ggf. günstigere Beiträge bei geringeren Einkünften.
  • Teilweise Rück­erstattung durch Bonus­programme

Privat kranken­versichert

  • Richtet sich nach Alter und Gesundheits­zustand bei Vertrags­beginn
  • Abhängig vom gewählten Tarif
  • Rücker­stattung möglich

Gesetzlich kranken­versichert

Nein.

Privat kranken­versichert

Ja. Die Höhe der Selbst­beteiligung können Sie bei Ab­schluss der Ver­sicherung je nach gewähltem Tarif auswählen.

Gesetzlich kranken­versichert

Sehr wenige:

  • Ihre Behandlung erfolgt in der Regel durch Vertrags­ärztinnen und -ärzte
  • Sie müssen in das nächst­gelegene Vertrags­krankenhaus gehen, das in der Einweisung genannt ist
  • Sie sind im Mehrbett­zimmer unter­gebracht

Privat kranken­versichert

Viele:

  • Sie wählen selbst, welche Arzt­praxis Sie aufsuchen möchten
  • Sie entscheiden selbst, in welchem Kranken­haus Sie sich behandeln lassen möchten
  • Sie wählen die Form Ihrer Unter­bringung mit einem entsprech­enden Tarif selbst

Gesetzlich krankenversichert

Ja. Die gesetzliche Grund­versorgung ist lückenhaft und enthält Eigen­beteil­igungen:

  • Für Arznei­mittel, Heil- und Hilfs­mittel gelten Fest­beträge und Höchst­preise; bei Über­schreiten müssen Sie privat zuzahlen
  • Im Kranken­haus müssen Sie für die ersten 28 Tage je 10 Euro zuzahlen

Privat krankenversichert

Nicht unbedingt:

  • Sie können den Tarif so wählen, dass Sie sich nicht an den Kosten für bestimmte Therapien, Zahner­satz oder Seh­hilfen beteiligen müssen
  • Eine Selbst­beteiligung senkt Ihren Beitrag
  • Im Kranken­haus müssen Sie für die ersten 28 Tage nichts zuzahlen

Gesetzlich krankenversichert

Nein. Sie können diese gesondert abschließen.

Privat krankenversichert

Nein. Sie sollten diese gesondert ab­schließen, denn bei Selbst­ständigkeit bringt jede Arbeits­unfähigkeit finan­zielle Ein­bußen.

Gesetzlich krankenversichert

Nein. Der Leistungs­katalog richtet sich nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen. Da in Zukunft weniger Jüngere mehr Ältere mit­versorgen müssen, ist mit Ein­schränk­ungen bei den Leistungen und mit höheren Beitrags­sätzen zu rechnen.

Privat krankenversichert

Ja. Die Leistungen sind dauerhaft vertraglich garantiert. Da die Kosten im Gesundheits­wesen steigen, ist jedoch auch in der PKV mit höheren Beiträgen zu rechnen.

Gesetzlich krankenversichert

Nach dem Sachleistungs­prinzip:

  • Die GKV schreibt den Behandelnden vor, wie sie ihre Patientinnen und Patienten zu versorgen haben. Diese dürfen dabei kaum mit­entscheiden
  • Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Arzt­praxis/ Kranken­haus und Kranken­kasse

Privat krankenversichert

Nach dem Kosten­erstattungs­prinzip:

  • Über den Behandlungs­vertrag mit der Arzt­praxis oder dem Kranken­haus können privat Kranken­versicherte viele Aspekte der Behandlung selbst bestimmen
  • Sie zahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen sie zur Erstattung bei der PKV ein

Gesetzlich krankenversichert

Nicht überall: Sie sind nur in Länder der EU bzw. in Ländern mit Sozial­­versicherungs­abkommen geschützt, teils mit hohem Eigen­anteil. Kosten für einen Rück­transport sind nicht gedeckt.

Privat krankenversichert

Ja. Der Versicherungs­schutz gilt in ganz Europa und begleitet Sie ohne besondere Verein­barung auch für zwölf Monate ins außer­europäische Ausland.

Warum lohnt sich die PKV für Selbstständige?

In der PKV können Sie exakt die Leistungen wählen, die für Sie besonders wichtig sind. Sparen Sie sich zum Beispiel teure Eigenbeteiligungen im Krankenhaus, bei Zahnersatz, bei Heilpraktikern oder bei Sehhilfen. Auch in der Wahl von Arztpraxen und Krankenhäusern sind Sie frei. 

Die Leistungen der PKV entsprechen im Großen und Ganzen denen der gesetzlichen Kranken­versicherung – je nach Wahl des Tarifs gehen sie sogar weit über die Regelversorgung hinaus.

 

Beispiel Zahnersatz: Die GKV leistet eine Grundversorgung, die wenig Rücksicht auf Ästhetik nimmt. Für Zahnersatz müssen gesetzlich Versicherte in der Regel zwischen 25 bis 40 Prozent zuzahlen, für eine höherwertige Versorgung sogar deutlich mehr. In der PKV von SIGNAL IDUNA schrumpft der Eigenanteil selbst bei einem hochwertigen Zahnersatz auf bis zu 10 Prozent.

Privat Krankenversicherte können durch die Wahl des Tarifs, gesundheitsbewusstes Verhalten und eine Selbstbeteiligung Einfluss auf ihre Beiträge nehmen. Die PKV ist für Selbstständige oft günstiger als die GKV – bei höheren Leistungen.

 

Beispiel: Die folgende Grafik vergleicht die Beiträge der PKV von SIGNAL IDUNA für eine 30-jährige Person (inkl. Pflegepflicht­versicherung und Krankentagegeld) mit dem Minimal- und Maximalbeitrag in der GKV.

Beitragsvergleich GKV und PKV

Gesetzlich Krankenversicherte müssen für verschreibungspflichtige Medikamente häufig Zuzahlungen leisten. In der PKV entfällt der Eigenanteil. Gleiches gilt für die ersten 28 Tage im Krankenhaus.

Für Selbstständige ist es besonders wichtig, sich auf die Kranken­versicherung verlassen zu können. Die PKV steht Ihnen mit vertraglich garantierten Leistungen zur Seite, unabhängig von gesetzlichen Änderungen. Dank tariflich enthaltener Rückstellungen bleiben Ihre Beiträge auch im Alter bezahlbar.

Darum bei SIGNAL IDUNA privat krankenversichern


  • Sechs Tarifvarianten

    vom günstigen Einstiegsschutz bis hin zum Hochleistungstarif

  • Top-Leistungen

     ob für Zahnersatz, im Krankenhaus, bei Sehhilfen oder Hilfsmitteln

  • hohe Rückerstattungen

    bei gesundheitsbewusstem Verhalten

  • stabile Beiträge im Alter

    dank tariflich enthaltener Rückstellungen

  • Kostenerstattung schnell und komfortabel

  • Zugang zur SIGNAL IDUNA Gesundheitswelt

    mit vielen digitalen Services

  • Extra-Schutz für Selbstständige

    Einkommens-Sicherungs-Programm (siehe unten)

  • Die PKV von SIGNAL IDUNA zählt laut map-Report seit sechs Jahren zu den Top 3 der besten Kranken­versicherungen Deutschlands.

    Der map-Report analysiert die Qualität verschiedener Anbieter von privaten Kranken­versicherungen und schafft mehr Transparenz.

Ihr Einkommen gut abgesichert

Was geschieht, wenn ich durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung meinen Betrieb lange Zeit nicht weiterführen kann? Ohne Absicherung kann ein solches Unglück Ihre Existenz gefährden. Daher ist das Krankentagegeld für Selbstständige unverzichtbar, denn es ersetzt das ausfallende Einkommen

Mit dem Einkommens-Sicherungs-Programm bietet SIGNAL IDUNA eine zeitgemäße Krankentagegeld-Versicherung:

  • günstiger Spezialtarif für Selbstständige, die bei SIGNAL IDUNA vollversichert sind
  • Leistungen bei Teil-Arbeitsunfähigkeit
  • Anpassung des Krankentagegeldes ohne erneute Gesundheitsprüfung

Leistungen der privaten Krankenversicherung

START und START-PLUS
KOMFORT und KOMFORT-PLUS
EXKLUSIV und EXKLUSIV-PLUS
Beitragsrückerstattung
2 Monatsbeiträge
2 Monatsbeiträge
2 Monatsbeiträge
Gesundheitsbonus
600 €
900 €
900 €
Verhaltensbonus
300 € Verhaltensbonus
Optionsrecht
Stationär
1-Bettzimmer
nach einem Unfall oder bei Zuzahlung von 40 €*
2-Bettzimmer
nach einem Unfall*
 
 
Chefarzt/Wahlarzt
nach einem Unfall*
 
 
stationäre Transporte
Ambulant
Hausarzt
Facharzt
mit Überweisung
mit Überweisung
 
Arzneimittel
Vorsorgeuntersuchung
nach gesetzlich eingeführten Programmen
Heilpraktiker
bis 80%
bis 100%
ambulante Psychotherapie
75%
bis 80%
bis 100%
Sehhilfen
bis 300 €
bis 600 €
bis 600 € oder 1.500 € Sehschärfekorrektur
Heilmittel
75-100%
75-100%
80-100%
Hilfsmittel
Ambulante Transporte
Zahnarzt
Zahnbehandlung
Zahnersatz (inkl. Inlays)
75-90%
90%
90%
Kieferorthopädie vor Vollendung des 21. Lebensjahres
75-100%
bis zu 100%
bis zu 100%
Verzicht auf Zahn-Summenbegrenzung
Dies ist ein Auszug aus den Tarifen. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I, II und III. * gilt für die PLUS-Variante

Wann zahlt die PKV, wann nicht?

Die private Krankenversicherung leistet für alle medizinisch notwendigen Behandlungen, die nach dem Stand der Wissenschaft anerkannt sind. Die Leistungen und Einschränkungen bzw. Ausschlüsse unterscheiden sich je nach Tarif.

Versichert
  • Ambulante Behandlungen, z. B. Arztbesuche

  • Arznei-, Heil- und Hilfsmittel

  • Psychotherapie

  • Stationäre Behandlungen, z. B. Krankenhausaufenthalte und Operationen (freie Krankenhauswahl)

  • Zahnärztliche Behandlungen, auch Zahnersatz und professionelle Zahnreinigung

  • Heilbehandlungen in Europa

  • Heilbehandlungen im außereuropäischen Ausland (Versicherungsschutz zeitlich befristet)


Nicht versichert
  • Heilbehandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind, z. B. rein ästhetische Behandlungen/Schönheitsoperationen

  • Versicherungsfälle, die vor Vertragsbeginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind

  • Vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten und Unfälle

  • Leistungen, die nicht tariflich vereinbart sind

Was kostet die private Krankenversicherung?

Selbstständige tragen die Beiträge zu ihrer Kranken­versicherung komplett selbst. Ihr individueller Beitrag zur PKV richtet sich nach

  • persönlichen Merkmalen wie Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn sowie
  • den gewünschten Leistungen und dem gewählten Tarif.

Hinzu kommen

  • Beiträge zur privaten Pflegepflicht­versicherung (gesetzlich vorgeschrieben),
  • ein Vorsorgezuschlag in Höhe von 10 % (gesetzlich vorgeschrieben für über 20-Jährige, garantiert stabile Beiträge im Alter und muss bis zum 60. Lebensjahr gezahlt werden),
  • eine Krankentagegeld-Versicherung (unerlässlich für Selbstständige, gleicht Einkommenseinbußen aus),
  • weitere empfehlenswerte Absicherungen wie eine private Pflegezusatz­versicherung, ein Kurtagegeld oder ein Krankenhaustagegeld.

Aus dem Leben gegriffen

Fröhliche junge Barkeeperin schaut in die Kamera und lächelt bei der Arbeit in einem Café
Die Gründerin

Matti Severin (28) hat sich ihren Traum erfüllt und ein veganes Café in Berlin-Köpenick eröffnet. Als Selbstständige hat sie in der schleppenden Anfangsphase einen durchschnittlichen Gewinn von rund 2.000 Euro im Monat. Matti hat keine Kinder und keine Vorerkrankungen.

Sie entscheidet sich für den PKV-Tarif START-PLUS. Dieser deckt die meisten GKV-Leistungen ab – und darüber hinaus. So bekommt Matti im Krankenhaus unter anderem eine Chefarztbehandlung und ein Zwei-Bett-Zimmer. Übrigens: Wenn sich Mattis Einkommen irgendwann verdoppelt, bleibt ihr Beitrag in der PKV gleich. In der GKV würde ihr Beitrag auf 788 Euro ansteigen.

  • GKV: 394 €/Monat 
    (inkl. 1,7 % Zusatzbeitrag und Pflegebeitrag)

  • PKV: 394,20 €/Monat*
    (Tarif START-PLUS),
    Effektivbeitrag**: 298,82 €

Zwei fleißige Lagerarbeiter stehen im Lager und überprüfen den Bestand. Der Ältere hält ein Tablet, während der Jüngere darauf schaut.
Der Nachfolger

Valentin Huber (35) übernimmt nächsten Monat den gut laufenden Fachbetrieb für Heizungsmontage seiner Eltern. Die Eltern haben sich schon früh auf Wärmepumpen spezialisiert. Spätestens seit Inkrafttreten des Heizungsgesetzes brummt das Geschäft nun so richtig. Valentin rechnet mit einem monatlichen Gewinn von 6.000 Euro. Er hat keine Kinder und keine Vorerkrankungen.

Mit dem Hochleistungstarif EXKLUSIV-PLUS 0 wählt Valentin die bestmögliche gesundheitliche Versorgung. Dazu gehört unter anderem eine hundertprozentige Übernahme von Brillen- und Kontaktlinsenleistungen, Heilpraktikerleistung und ambulanter Psychotherapie.

  • GKV: 1.019,48 €/Monat
    (inkl. 1,7 % Zusatzbeitrag und Pflegebeitrag)

  • PKV: 880,41 €/Monat*
    (Tarif EXKLUSIV-PLUS 0),
    Effektivbeitrag**: 681,88 €

* Inklusive Vorsorgezuschlag, Pflegepflicht­versicherung und Krankentagegeld in bedarfsgerechter Höhe (Matti: 90 €, Valentin: 225 €)

** Wenn der oder die Versicherte innerhalb von einem Kalenderjahr keine ambulanten und stationären Behandlungen benötigt (ausgenommen Vorsorgeuntersuchungen) und sich gesundheitsbewusst verhält, bekommt er oder sie eine Beitragsrückerstattung von bis zu 2.100 Euro im Jahr. Der Effektivbeitrag berechnet sich also aus dem Gesamtbeitrag abzüglich der Beitragsrückerstattung. Als gesundheitsbewusstes Verhalten zählt, dass jährlich vier der folgenden fünf Untersuchungen durchgeführt werden: Bestimmung BMI (Body-Mass-Index), Blutdruckwert, Blutzuckerwert und Cholesterinwert sowie Zahnvorsorgeuntersuchung. Die Ergebnisse der Werte für BMI, Blutdruck, Blutzucker und Cholesterin müssen im Normbereich liegen und entsprechend bescheinigt werden.

PKV für Selbstständige

Fragen und Antworten

Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist nicht möglich, denn es kommt auf den Einzelfall an: 

  • In der GKV richten sich die Beiträge von Selbstständigen nach ihren Einkünften. Sie zahlen ohne gesonderte Nachweise grundsätzlich den Höchstbeitrag. Daher können die GKV-Beiträge variieren. Durch gesetzliche Änderungen kann es ebenfalls zu Beitragserhöhungen und darüber hinaus zu Leistungskürzungen kommen. 
  • In der PKV zahlen Selbstständige einen konstanten Beitrag, der nur bei generellen Preissteigerungen angepasst werden darf. Er richtet sich nach individuellen Merkmalen wie Eintrittsalter und Gesundheitszustand sowie nach dem gewählten Tarif. Die Leistungen sind vertraglich garantiert.
  • Partnerin/Partner absichern: Die private Kranken­versicherung betrachtet auch in Partnerschaften jede Person individuell, daher benötigen beide eine eigene Kranken­versicherung.
    Ein Beispiel: Die Ehefrau ist selbstständig und privat krankenversichert. Ob ihr Ehemann (Angestellter) ebenfalls in die PKV wechseln kann, hängt davon ab, ob sein regelmäßiges Bruttojahresgehalt bei mindestens 69.300 Euro liegt.
  • Kinder absichern: Ob Sie Ihr Kind privat versichern können, hängt nicht nur von der Art Ihrer Kranken­versicherung ab, sondern auch von der Ihrer Partnerin/Ihres Partners. Folgende Möglichkeiten gibt es:
    • Elternteil 1 (selbstständig, PKV) verfügt über ein monatliches Gesamteinkommen (GE) von 2.500 Euro. Bei Elternteil 2 (angestellt, GKV) beträgt das GE 1.500 Euro.
      Der Nachwuchs ist über die GKV-Familien­versicherung von Elternteil 2 beitragsfrei versichert.
    • Elternteil 1 (selbstständig, freiwillig GKV-versichert) erzielt ein monatliches GE von 5.900 Euro. Elternteil 2 (angestellt, PKV) verfügt über ein GE von 5.800 Euro.
      Der Nachwuchs ist über die GKV-Familien­versicherung von Elternteil 1 beitragsfrei versichert.
    • Bei Elternteil 1 (selbstständig, PKV) beträgt das monatliche GE 4.500 Euro. Elternteil 2 (angestellt, GKV) verfügt über ein GE von 1.500 Euro.
      Der Nachwuchs ist über die GKV-Familien­versicherung von Elternteil 2 beitragsfrei versichert.
    • Elternteil 1 (selbstständig, freiwillig GKV-versichert) erzielt ein GE von 4.500 Euro. Bei Elternteil 2 (Beamte/Beamter, PKV) beträgt das GE 2.500 Euro.
      Der Nachwuchs kann entweder über die private Kranken­versicherung (+ Beihilfe) von Elternteil 2 versichert oder in der GKV von Elternteil 1 familienversichert werden.

Nein, aber sie ist empfehlenswert. Wenn Selbstständige durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht arbeiten können, entfällt ihr Einkommen, während laufende Kosten (Miete, Gehälter von Angestellten etc.) weiterbezahlt werden müssen. Das kann bei längerem Ausfall gravierende Folgen haben. Eine Krankentagegeld­versicherung fängt die Einkommensverluste auf.

Sie müssen nicht, aber Sie dürfen: Freiberuflich Tätige zählen – wie Gewerbetreibende und Freelancer – zur Gruppe der Selbstständigen. Wer hauptberuflich selbstständig ist, hat die Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Kranken­versicherung.

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