- Ob ein Altersvorsorgedepot (AV-Depot) oder eher eine andere Vorsorgelösung sinnvoll ist, hängt von den persönlichen Rahmenbedingungen ab.
- Vier Faktoren entscheiden über den Nutzen für die sparende Person: die Restlaufzeit bis zur Rente, die Höhe des möglichen Eigenbeitrags, die Anzahl kindergeldberechtigter Kinder und das individuelle Sicherheitsbedürfnis.
- Nachteile des Altersvorsorgedepots sind insbesondere die geringe Flexibilität und die Versteuerung.
Altersvorsorgedepot statt Riester-Rente? Ein Blick auf Nachteile und Vorteile lohnt sich
Ein Paukenschlag soll es sein und die dringend empfohlene private Altersvorsorge endlich attraktiver machen: das neue Altersvorsorge-Reformgesetz (AVRG) der Bundesregierung. Angesichts vielfältiger neuer Produkte und nicht zuletzt wegen der Enttäuschung über das renditeschwache Modell Riester-Rente wächst bei vielen die Skepsis: Hat diese Reform für mich tatsächlich Vorteile? Kann ich mir meinen Ruhestand damit so gestalten, wie ich ihn mir wünsche?
Ein besonderes Augenmerk liegt auf einer echten Innovation, die die Riester-Rente bei Neuabschluss ablöst: dem Altersvorsorgedepot (AV-Depot). Wichtig zu wissen ist, dass Vorsorge-Interessierten ab Januar 2027 insgesamt drei staatlich geförderte Produktvarianten zur Verfügung stehen. Neben diesem neuen, chancenorientierten Altersvorsorgedepot (ganz ohne Garantie) sind das ein sicherheitsorientiertes Garantieprodukt (mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie) sowie ein kostengünstiges Standardprodukt.
Da es für die Riester-Rente ab 2027 keine Neuverträge geben wird – bestehende Verträge sind allerdings geschützt und laufen weiter –, sollten Sie sich eingehend über Ihre Möglichkeiten informieren.
In unserem Ratgeber "Altersvorsorgedepot & AVRG einfach erklärt" haben wir alle Informationen zum Altersvorsorge-Reformgesetz kompakt für Sie zusammengefasst. Dort finden Sie auch unseren Fördervergleichs- bzw. Altersvorsorgedepot-Rechner, um direkt Ihre individuelle Förderhöhe zu ermitteln.
Welche Nachteile hat das Altersvorsorgedepot?
Ganz klar, das neue AV-Depot ist an Vorgaben geknüpft, die für Sie als sparende Person wenig sinnvoll oder sogar nachteilig sein können. Nachteile des AV-Depots sind:
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Kapitalbindung mindestens bis zum 65. Lebensjahr
Die Auszahlung Ihres angesparten Kapitals erhalten Sie frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahrs, spätestens müssen Sie damit beginnen, wenn Sie 70 sind. Ein vorzeitiger Zugriff auf das Geld gilt als sogenannte schädliche Verwendung.
Die Folge: Sie müssen alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Einzige Ausnahme: die wohnwirtschaftliche Verwendung. Dabei dürfen Sie ab 3.000 Euro Kapital entnehmen, um Ihr selbst genutztes Eigenheim zu kaufen, zu bauen, barrierefrei oder energetisch zu sanieren oder um ein Darlehen zu tilgen (sofern Ihr Anbieter diese Option unterstützt).
Vergleich mit Riester: Die Regelung ist identisch. Die Kapitalbindung im AV-Depot muss keinen neuen Nachteil darstellen.
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Kein Kapitalschutz – oder weniger Rendite
Durch den bewussten Verzicht auf eine Beitragsgarantie können Sie Ihr Geld über ein AV-Depot vollständig in chancenreiche Fonds investieren.
Ihr Risiko: In der Auszahlphase kann das Kapital in Ihrem Depot aufgrund von Marktschwankungen geringer sein als die Summe, die Sie eingezahlt haben.
Wichtig zu wissen: Es gibt keine Absicherung gegen Verluste.
Das Gegenmodell mit mehr Sicherheit ist das Garantieprodukt mit 80 bis 100 Prozent Beitragsgarantie. Negativ hierbei: Ihre Renditeerwartung sinkt, weil der Anbieter einen großen Teil Ihres Kapitals sicher anlegen muss.
Ob Sie chancenorientiert oder sicherheitsbewusst fürs Alter vorsorgen möchten, können Sie ab 2027 frei entscheiden.
Vergleich mit Riester: Anstelle der Wahlfreiheit zwischen mehr oder weniger Risiko beziehungsweise Rendite bot Riester lediglich die 100-Prozent-Garantie.
Ein Blick in die Praxis zeigt: Die Rendite aus Riester-Verträgen fällt in der Regel schwächer aus.
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Kursrisiko und Zeitpunkt des Rentenbeginns
Sinkende Börsenkurse kurz vor Rentenbeginn mindern das Sparkapital direkt. Beim AV-Depot lässt sich der Auszahlungsbeginn – anders als beim freien Depot – maximal bis zum 70. Geburtstag verschieben.
Ablaufmanagement für mehr Sicherheit: Das Standardprodukt schützt das Kapital vor dem Laufzeitende durch automatische Umschichtung. Fünf Jahre vor Auszahlungsbeginn dürfen maximal 50 % des Guthabens, zwei Jahre vorher höchstens 30 % in chancenreichen Fonds liegen. Sie können hierbei aktiv eingreifen und die Aufteilung selbst bestimmen.
Beim AV-Depot ist dieses Ablaufmanagement nicht gesetzlich vorgeschrieben. Umschichtungen hängen vom Anbieter und Ihrem eigenen Handeln ab. Ob das für Sie sinnvoll ist, sollten Sie vorab in einem Beratungsgespräch klären.
Vergleich mit Riester: Bei Riester gab es weder feste Umschichtungsstufen noch ein wählbares Ablaufmanagement. Interne Anbietermodelle entschieden allein über Umschichtungen, um die 100-Prozent-Garantie zu sichern.
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Kurze Restlaufzeiten bringen wenig
Zwischenzeitliche Kursrückgänge können Sie besser mit längeren Laufzeiten ausgleichen. Als Faustregel sollten Sie bei einem AV-Depot mindestens zehn bis 15 Jahre Laufzeit bis zum Auszahlungsbeginn einplanen. Möchten Sie kurz vor der Rente eine private Altersvorsorge abschließen, kann das Garantieprodukt eine bessere Alternative sein.
Vergleich mit Riester: Sollten Sie einen alten Riester-Vertrag mit einem hohen garantierten Rechnungszins aus früheren Jahren besitzen, kann das Fortführen gegebenenfalls für Sie sinnvoller sein. In jedem Fall sollten Sie das Für und Wider eines Wechsels vorab in einem persönlichen Beratungsgespräch klären.
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Mindestbeitrag für Zulagen und proportionale Förderung
Voraussetzung für Zulagen ist die Einzahlung von mindestens 120 Euro pro Jahr, das heißt 10 Euro monatlich. Vom Staat erhalten Sie 50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro, 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro sowie einen Euro je Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Der Deckel liegt hier bei 300 Euro pro Kind. Das bedeutet: Staatliche Zulagen zu Ihrem AVRG-Produkt hängen entscheidend von der Höhe Ihres eigenen Beitrags ab. Darin liegt der entscheidende Unterschied zu Riester.
Vergleich mit Riester: Die Kinderzulage war hier an den Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr geknüpft. Wer wenig verdient und mehrere Kinder hat, erhielt bei Riester für geringe Beiträge deutlich mehr Förderung als bei dem neuen Altersvorsorgedepot.
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Eingeschränkte Anlageauswahl
Sie können nicht beliebig investieren. Für ein Altersvorsorgedepot kommen zertifizierte Fonds infrage, die offiziell höchstens in Risikoklasse 5 eingestuft sind. Außerdem stehen Ihnen bestimmte Staatsanleihen zur Verfügung. Definitiv ausgeschlossen sind Einzelaktien, Kryptowerte und Hebelprodukte. All diese Regulierungen dienen dem Verbraucherschutz, nicht der Bevormundung der Anlegenden.
Achtung: Die Auswahl der Anlagen zu einem AV-Depot trifft in der Regel der Anbieter. Selbst auswählen dürfen Sie nur, wenn dies vertraglich explizit vereinbart ist.
Vergleich mit Riester: Riester-Anbieter legten das Portfolio meist selbst fest – ohne Möglichkeit zur flexiblen Fondsauswahl für Kundinnen und Kunden.
Welche Vorteile hat das Altersvorsorgedepot?
Als Nachfolgemodell der Riester-Rente soll das AV-Depot die private Altersvorsorge deutlich attraktiver machen und noch mehr Menschen eine bessere Lebensgrundlage im Alter sichern. Prüfen Sie, ob diese Neuerung auch für Sie vorteilhaft ist. Im Wesentlichen bietet das Altersvorsorgedepot folgende Vorteile:
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Deutlich höhere Zulagen bei höherem Eigenbeitrag
Mit maximal 540 Euro Grundzulage jährlich unterstützt der Staat Ihre Altersvorsorge stärker als zuvor. Sie müssen dafür 1.800 Euro Eigenbeitrag leisten. Für kindergeldberechtigte Kinder gibt es künftig bis zu 300 Euro je Kind und Jahr. Wer ins Berufsleben einsteigt und zu Beginn des Beitragsjahres sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält einmalig 200 Euro Bonus.
Vergleich mit Riester: Die Grundzulage bei Riester betrug lediglich 175 Euro pro Jahr. -
Höhere Renditechancen
Beim AV-Depot ohne Garantie kann Ihr Geld vollständig am Kapitalmarkt arbeiten. Das steigert Ihre Renditechancen, bringt jedoch gleichzeitig die bekannten Marktrisiken mit sich.
Vergleich mit Riester: Das war bei Riester nicht möglich. -
Förderung von mehr Selbstständigen
Das neue AVRG sichert deutlich mehr Selbstständigen den Anspruch auf staatliche Zulagen. Neu zulageberechtigt sind ab 2027 alle, die Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielen, eine Steuererklärung für das Beitragsjahr abgeben und das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Vergleich mit Riester: Vielen Selbstständigen blieb bislang nur der Umweg über die zulageberechtigte Ehepartnerin beziehungsweise den zulageberechtigten Ehepartner oder die Basisrente. Sie brachte Steuervorteile, aber keine Zulagen. -
Steuervorteil zusätzlich zur Zulage
Als Sonderausgaben können Sie bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag zuzüglich der Zulagen steuerlich absetzen. Ob für Sie die Steuerersparnis oder die Zulage günstiger ist, prüft Ihr Finanzamt automatisch.
Vergleich mit Riester: Die automatische Günstigerprüfung gab es bereits bei Riester, dort lag der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug bei 2.100 Euro pro Jahr (Beiträge inklusive Zulagen). -
Restkapital vererbbar
Beim Auszahlungsplan geht Kapital, das Sie nicht verbraucht haben, an Ihre Erben.
Vergleich mit Riester: Bei der klassischen Riester-Leibrente war das nicht möglich. -
Wechsel zum AV-Depot ohne Verlust und ohne Anbieterwechsel
Besitzen Sie ein Riester-Guthaben, können Sie dies steuer- und förderunschädlich in ein AVRG-Produkt übertragen. Alternativ bleibt Ihr laufender Riester-Vertrag bestehen, dann wird nur das Fördersystem umgestellt. Ihre vertraglich vereinbarten Konditionen, zum Beispiel eine Beitragsgarantie, bleiben ebenfalls erhalten. Für den Wechsel benötigen Sie keinen neuen Anbieter.
Vergleich mit Riester: Konditionen aus alten Riester-Verträgen können Sie beibehalten.
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Aus dem Leben gegriffen
Laura (34), zwei Kinder, Riester-Kundin
Laura hat einen turbulenten Alltag: zwei kleine Kinder und eine Anstellung in Teilzeit. Private Altersvorsorge ist ihr wichtig, aber ihre finanziellen Mittel sind begrenzt. Bei einem rentenversicherungspflichtigen Einkommen von 20.000 Euro im Jahr kann sie keine großen Sprünge machen.
Riester mit 100 Prozent Beitragsgarantie war bislang sinnvoll für sie, denn sie bekommt bei geringer Eigenleistung die vollen Zulagen von insgesamt 775 Euro. Das neue AVRG wäre für sie attraktiv, wenn sie mehr verdienen und jährlich 1.800 Euro Eigenleistung in ihre Altersvorsorge investieren könnte. Dann bekäme sie vom Staat 1.140 Euro Förderung – eine traumhafte Summe. Für Eltern ist die Entscheidung nicht immer leicht.
Mit dem Blick auf ihr Portemonnaie lässt Laura aktuell alles beim Alten. Noch lohnt sich der Wechsel in das neue System für sie nicht. Denn für die gleiche Fördersumme wie beim Riester-Vertrag müsste Laura in ein AV-Depot wesentlich mehr Eigenleistung zahlen:
Lauras rentenversicherungspflichtiges Jahreseinkommen: 20.000 €
Riester-Vertrag mit 100 % Beitragsgarantie:
Staatliche Zulagen für den laufenden Riester-Vertrag insgesamt
(davon Grundzulage: 175 €, plus Kinderzulage 2 x 300 € = 600 €): 775 €
Lauras Eigenleistung pro Jahr (12 x 5 €): 60 €
Altersvorsorgedepot:
Staatliche Förderung im AV-Depot gemäß AVRG ab 2027
(davon 50 % Grundzulage von 350 € = 175 €, plus 2 x 300 € = 600 €): 775 €
Lauras Eigenleistung pro Jahr (12 x 29,17 €): 350 €
Markus (42), Handwerker, selbstständig
Markus ist Handwerker und führt einen kleinen Betrieb. Da sein zulassungsfreies Handwerk nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist, konnte Markus sich nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichern und hatte bislang keinen Anspruch auf Riester-Zulagen. Das AVRG eröffnet Markus neue Perspektiven: Ab 2027 ist er unmittelbar zulageberechtigt. Einzige Voraussetzung ist die Abgabe der Steuererklärung. Für Markus ist das kein Problem.
Da der Handwerker noch 23 Jahre bis zum Rentenbeginn hat, wäre ein chancenorientiertes Depot für ihn durchaus sinnvoll. Er wägt die Nachteile ab: Schwankende Einnahmen müsste er nicht fürchten, weil er seine Beiträge anpassen oder sogar pausieren könnte. Nur bei einem Eigenbeitrag unter 120 Euro würden die Zulagen entfallen. Skeptischer ist Markus angesichts der Kapitalbindung: Als Betriebsreserve stünde ihm sein Geld bis zum 65. Lebensjahr nicht zur Verfügung.
Bei einer Basisrente könnte Markus steuerlich einen deutlich höheren Betrag absetzen. Aber: Hier bekäme er keine Zulagen, keine Kapitalauszahlung und er hätte kein Anrecht auf freie Vererbung.
Markus würde am liebsten beide Modelle kombinieren. Dazu nutzt er eine unverbindliche fachkundige Beratung. Vorab spielt er aber die Option AV-Depot durch, denn als Selbstständiger kann Markus seinen Beitrag und die Zulagen als Sonderausgaben absetzen:
Eigenbeitrag (150 € monatlich = 12 x 150 €) jährlich: 1.800 €
Staatliche Grundzulage: 540 €
Louis (24), Berufseinsteiger, angestellt
Louis freut sich über seinen ersten Job. Der Altersvorsorgevertrag steht auf seiner To-do-Liste – immerhin hat er noch über 40 Jahre Zeit bis zum Rentenbeginn. Aber er weiß: Je früher er mit der privaten Altersvorsorge beginnt, desto mehr wird er später davon profitieren. Sein zukünftiges Ich wird ihm das eines Tages danken.
Louis wägt ab: Wäre das neue AV-Depot sinnvoll, und wenn ja, zu welchen Konditionen? Das Garantieprodukt mit Beitragsgarantie kommt für Louis nicht infrage, denn die Beitragsgarantie würde vor allem Rendite kosten.
Louis tendiert zum Altersvorsorgedepot, macht sich aber klar: Sein Kapital ist dort mindestens bis zum 65. Lebensjahr gebunden. Wenn er sich eines Tages größere Wünsche erfüllen möchte oder doch in die Selbstständigkeit wechseln will, ist das AV-Depot ungeeignet. Für diese Fälle könnte er zusätzlich einen Notgroschen zur Seite legen oder ein freies Depot aufbauen.
Louis spielt verschiedene Szenarien für die Altersvorsorge über ein AV-Depot durch:
Louis' kleine Variante im AV-Depot:
Eigenbeitrag (10 € monatlich = 12 x 10 €) jährlich: 120 €
Staatliche Grundzulage: 60 €
Staatlicher Berufseinsteigerbonus (einmalig) 200 €
In dieser Variante stehen dem Berufseinsteiger im ersten Jahr 260 Euro Förderung einem Eigenbeitrag von 120 Euro gegenüber.
Louis' größere Variante im AV-Depot:
Eigenbeitrag (30 € monatlich = 12 x 30 €) jährlich: 360 €
Staatliche Grundzulage: 180 €
Staatlicher Berufseinsteigerbonus (einmalig) 200 €
In dieser Variante stehen dem Berufseinsteiger im ersten Jahr 380 Euro Förderung einem Eigenbeitrag von 360 Euro gegenüber.
Auf den Punkt gebracht
Das bringt das AVRG Eltern, Selbstständigen, Berufseinsteigerinnen und -einsteigern:
Eltern
Eltern beziehungsweise Familien sichern sich pro Jahr und Kind bis zu 300 Euro Kinderzulage vom Staat. Das Besondere daran ist, dass die staatliche Förderung die eigenen Beiträge oft übersteigt. Da sich auch der Zuschuss mit großen Renditechancen in Fonds investieren lässt, kann das Familienpolster über die Jahre besonders schnell anwachsen.
Selbstständige
Selbstständige und freiberuflich Arbeitende erhalten ab 2027 erstmals Zugang zu den staatlichen Zulagen von jährlich bis zu 540 Euro inklusive Steuervorteile. Ganz ohne Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rente können sie flexibel und chancenreich mit Fonds vorsorgen und sich eine eigene, steuerlich geförderte Absicherung aufbauen.
Berufseinsteiger bis 25 Jahre
Berufseinsteigerinnen und -einsteiger bis 25 Jahre sichern sich direkt den einmaligen staatlichen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro und können schon ab 10 Euro im Monat starten. Der größte Vorteil ist der Zinseszinseffekt. Weil das Geld mit großen Renditechancen in Fonds fließt, wachsen selbst kleine Beiträge über die Jahrzehnte zu einem echten Vermögen heran.
Fazit
Wenn das neue AVRG zum Januar 2027 an den Start geht, ist die staatlich geförderte Altersvorsorge über das geplante AV-Depot eine echte Innovation. Als eine von drei neuen Produktvarianten (neben dem Standardprodukt und dem Garantieprodukt) birgt dieses Depot als Nachfolger der Riester-Rente viele Anreize und Chancen, zum Beispiel für Eltern, für unter 25-Jährige beim Berufsstart oder für Selbstständige. Gleichzeitig sollten Interessierte die Nachteile sorgfältig abwägen, unter anderem: Kapitalbindung bis zum 65. Lebensjahr, minimale Flexibilität bei der Auszahlung, die nachgelagerte Besteuerung. Eine Kombination aus verschiedenen Altersvorsorge-Produkten ist oft möglich und je nach individueller Lebenssituation und finanziellen Möglichkeiten die bessere Wahl.
Wichtig in jedem Fall: Je früher Sie mit der privaten Altersvorsorge beginnen, desto mehr profitieren Sie vom Zinseszinseffekt.
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Fragen und Antworten
Die Fonds in einem Altersvorsorgedepot sind Sondervermögen. Das heißt: Im Fall einer Insolvenz des Anbieters oder der depotführenden Bank bleibt das Kapital Eigentum der sparenden Person. Es fließt nicht in die Insolvenzmasse.
Bei einem Fonds sind Sie jedoch nicht vor Kursschwankungen geschützt. Da der Wert des AV-Depots immer dem Kapitalmarkt folgt, sind Verluste möglich. Wenn Sie zur Sicherheit eine Untergrenze festlegen möchten, sollten Sie anstelle des Altersvorsorgedepots das Garantieprodukt wählen. Hier haben Sie 80 bis 100 Prozent Beitragsgarantie, allerdings zulasten der Renditechancen.
Fallen die Aktienkurse, sinkt Ihr Guthaben. Die Auswirkungen lassen sich während einer langen Ansparphase gut aussitzen. Da Sie laufende Beiträge zahlen, profitieren Sie in dieser Phase von niedrigen Kursen, weil Sie mehr Fondsanteile für Ihr Geld kaufen.
Ja, können Sie. Die Auszahlungsphase startet bei einem AV-Depot grundsätzlich zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr. Bei einer vorzeitigen Auszahlung müssten Sie alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Einzige Ausnahme ist die Verwendung für das selbst genutzte Eigenheim (wenn der Anbieter diese Option zulässt): Ab 3.000 Euro dürfen Sie Kapital für den Kauf, den Bau, Tilgung oder für einen barrierefreien beziehungsweise energetischen Umbau entnehmen. Diese Regelung ist bei der Riester-Rente identisch.
Bei der Auszahlung können Sie zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlungsplan wählen. Der Auszahlungsplan endet frühestens mit Vollendung des 85. Lebensjahrs. Verbleibendes Restkapital würde dann ausgeschüttet. Zu Beginn der Auszahlungsphase, die zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr beginnt, können Sie einmalig bis zu 30 Prozent des Kapitals entnehmen.
In der Ansparphase profitieren Sie steuerlich: Dann können Sie bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag plus die Zulagen als Sonderausgaben absetzen. Die Erträge in Ihrem Depot bleiben unversteuert. Im Ruhestand hingegen unterliegt die Auszahlung vollständig Ihrem persönlichen Steuersatz. Dieses Prinzip, das als nachgelagerte Besteuerung bezeichnet wird, gilt bei Riester-Renten ebenso.
Das hängt von der persönlichen Lebenssituation ab. Die ehrliche Antwort lautet: Für manche ist das AV-Depot finanziell vorteilhafter, für andere ein freies Depot.
Die Fakten: Im freien ETF-Depot zahlen Sie 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag. Haben Sie Aktienfonds, bleiben 30 Prozent Ihrer Erträge steuerfrei.
Bei einem Altersvorsorgedepot profitieren Sie in der Ansparphase von Zulagen und Steuerersparnissen, außerdem entfällt während der gesamten Ansparzeit die jährliche Vorabpauschale. Deutlicher Nachteil beim AV-Depot: Im Alter unterliegen die Auszahlungen (einschließlich Ihrer Kursgewinne) zu 100 Prozent Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz.
In unserem Ratgeber „Altersvorsorgedepot & AVRG einfach erklärt" haben wir alle Informationen rund um AVRG kompakt für Sie zusammengefasst.
Gerne können Sie auch direkt einen Termin mit Ihrer persönlichen Ansprechperson oder Agentur von SIGNAL IDUNA vereinbaren, um sich individuell rund um das Thema Altersvorsorge beraten zu lassen.