Jein. Die Auslandskrankenversicherung übernimmt nur die Kosten für die Behandlung und den Rücktransport, falls Ihnen etwas passiert. Wenn Sie jedoch zusätzlich eine Reiserücktrittsversicherung inklusive Reiseabbruchversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese die Kosten für ungenutzte Reiseleistungen, wie gebuchte Hotelnächte oder Ausflüge, die aufgrund eines vorzeitigen Reiseabbruchs nicht wahrgenommen werden können.
Zusätzlich übernimmt eine solche Versicherung in der Regel auch die Mehrkosten für eine vorzeitige Rückreise, etwa bei schwerer Krankheit, Unfall, Naturkatastrophen oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen, die den Abbruch der Reise notwendig machen. Sollte Ihre Rückreise also nicht zwingend medizinisch notwendig sein, könnte die Reiseabbruchversicherung Ihnen die frühere Rückreise erstatten. Prüfen Sie dafür den Leistungsumfang der entsprechenden Versicherung.