- Die ETF-Rente ist kein geschützter Fachbegriff und daher nicht eindeutig definiert. Die Bezeichnung steht meistens für einen ETF-Sparplan im eigenen Depot, in das Einzahlende eigenständig in ETFs investieren. Im Alter wird daraus das Geld entnommen.
- Die ETF-Rentenversicherung ist eine Versicherungslösung mit ETF-Anlage. Sie bietet eine vertraglich garantierte Rente auf Lebzeit.
- Das Altersvorsorgedepot (kurz AV-Depot) ist eine von drei Produktvarianten der neuen, staatlich geförderten Altersvorsorge ab 2027. Es bietet attraktive Förderungen: bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr und bis zu 300 Euro je Kind.
- Interessant sind diese Produkte für alle, die schon heute eine Versorgungslücke im Alter schließen wollen.
- Staatliche Zulagen erhalten Sie bei diesen drei Modellen ausschließlich bei einem AV-Depot.
- Eine Kombination ist grundsätzlich möglich und je nach finanzieller Situation oder individuellem Sicherheitsbedürfnis ratsam. Eine fachkundige Beratung hilft Ihnen bei der optimalen Gestaltung Ihrer Altersvorsorge.
Hinweis: Da der Begriff ETF-Rente kein geschützter Fachbegriff ist, kursieren im Netz unterschiedliche Bedeutungen. Dieser Ratgeber verwendet die Bezeichnung ETF-Rente strikt als Synonym für den freien ETF-Sparplan.
Entscheidungsfreiheit mit Weitblick: ETFs richtig nutzen und heute für ein gutes Morgen sorgen
Träumen Sie nach langen Arbeitstagen vom wohlverdienten Ruhestand? Schlagzeilen über die Rentenlücke und drohende Altersarmut machen viele dieser Träume zunichte. Mit der gesetzlichen Rentenversicherung allein werden die meisten Menschen ihren Lebensstandard im Alter nicht halten können.
Ob ETF-Rente beziehungsweise ETF-Sparplan, ETF-Rentenversicherung oder Altersvorsorgedepot: Im Dschungel der privaten Vorsorgemöglichkeiten spielen staatliche Förderungen, die Besteuerung, die Verfügbarkeit des Kapitals und die Absicherung bei Langlebigkeit eine zentrale Rolle. Da fällt die Orientierung schwer. Klar ist nur: Je früher Sie mit zusätzlicher Altersvorsorge beginnen, desto mehr können Sie von den Wachstumschancen des Marktes profitieren.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Unterschiede und konkrete Tipps, wie Sie Ihre persönliche Altersvorsorge bestmöglich gestalten können. Ein besonderes Augenmerk erhält dabei das Altersvorsorge-Reformgesetz (AVRG), das mit dem neuen Altersvorsorgedepot (AV-Depot) ab 1. Januar 2027 erstmals staatliche Förderungen für eine reine Fondsanlage ohne Garantiezwang bietet. Gut informiert können Sie heute Entscheidungen treffen, für die Ihr zukünftiges Ich Ihnen später danken wird.
Gut zu wissen: Was ist ein ETF?
- ETF steht für Exchange Traded Fund: Der Begriff bezeichnet einen börsengehandelten Fonds, der wie ein großer Korb funktioniert. Darin liegen Anteile von zahlreichen Unternehmen. Mit dem Kauf eines ETFs erwerben Sie einen kleinen Anteil an diesem Korb.
- Risiko durch breite Streuung reduzieren: Hinter einem weltweit anlegenden ETF stehen oft mehr als 1.000 Unternehmen aus Dutzenden Ländern. Verluste eines einzelnen Unternehmens wirken sich daher weniger stark auf den Gesamtkorb aus. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass ein Totalverlust selten ist. Theoretisch wäre dies aber möglich.
- Der sogenannte „passive ETF“ ist die häufigste Anlageform: Dieser passive ETF bildet einfach einen bestehenden Index nach, zum Beispiel den MSCI World. Da es bei passiven ETFs keinen Fondsmanager gibt, der Aktien auswählt, sind diese besonders günstig. Die laufenden Kosten liegen in der Regel zwischen 0,1 und 0,3 Prozent jährlich.
- Sogenannte „aktiv gemanagte ETFs“ bilden die Ausnahme: Hier wählt ein Team die Aktien mit Blick auf den Markt nach strategischen Aspekten aus. Deshalb sind aktiv gemanagte ETFs in der Regel teurer.
- Stichwort „Sondervermögen“: Anlegerinnen und Anleger haben bei ETFs gewisse Sicherheiten. Das Geld im ETF ist rein rechtlich sowohl vom Vermögen der Fondsgesellschaft als auch von dem der Depotbank getrennt. Sollte eine von beiden pleitegehen, bleibt das Geld Eigentum der Anlegerinnen und Anleger und kann auf eine andere Bank übertragen werden.
- Risiken von ETFs: Wie oben beschrieben, schützt das Sondervermögen vor der Pleite des Anbieters. Anlegerinnen und Anleger sind aber nicht vor Kursverlusten geschützt. Dieses Risiko bleibt bestehen.
Was ist eine ETF-Rente?
ETF-Rente ist keine gesetzlich geschützte Produktbezeichnung und daher nicht einheitlich definiert. In der Regel ist hiermit eine Altersvorsorge gemeint, die ETFs nutzt und in die Anlegende über Jahrzehnte einzahlen, um im Ruhestand Geld hieraus zu erhalten.
Wichtig ist: Entscheiden Sie sich für eine ETF-Rente, haben Sie keine Vertragspartei, die Ihnen eine Rente zusagt. Stattdessen übernehmen Sie Ihre Altersvorsorge komplett in Eigenregie. Darin liegt der Hauptunterschied zu einer ETF-Rentenversicherung und einem der neuen AVRG-Produkte.
Drei Möglichkeiten, mit ETFs fürs Alter vorzusorgen: ein Überblick
ETF-Sparplan
- Anlegerinnen und Anleger legen ihr Geld eigenverantwortlich an
- Regelmäßiger Vermögensaufbau über ein frei wählbares Wertpapierdepot bei einer Bank oder einem Neobroker
- Maximale Flexibilität bei den Sparraten und bei der Entnahme
- Anlegende können jederzeit im Rahmen der Handelszeiten über ihr Kapital verfügen
- Produkt- und Depotkosten sind in der Regel gering
ETF-Rentenversicherung
- Versicherungsschutz und Verrentung regelt die Versicherung
- Investitionen in ETFs finden innerhalb eines privaten Rentenversicherungsvertrags statt
- Vollständige Absicherung des Langlebigkeitsrisikos durch eine garantierte lebenslange Rentenzahlung
- In der Auszahlungsphase wirken zum Beispiel das Ertragsanteil- beziehungsweise Halbeinkünfteverfahren steuerbegünstigend
- Höhere Gesamtkosten durch Verwaltungs- und Abschlussgebühren
AV-Depot
- Eine von drei staatlich zertifizierten Produktvarianten im Rahmen des Altersvorsorge-Reformgesetzes (AVRG)
- Vermögensaufbau wird staatlich gefördert
- Durch direkte staatliche Zulagenförderung erhalten Anlegende bis zu 540 Euro Grundzulage jährlich und bis zu 300 Euro je Kind
- Steuervorteil durch steuerliche Förderung in der Ansparphase
- Mittel sind strikt an die Altersvorsorge zweckgebunden
- Reguläre Auszahlung erst ab dem 65. Lebensjahr möglich, außer bei wohnwirtschaftlicher Verwendung des Kapitals (sofern vom jeweiligen Anbieter unterstützt)
Was ist ein ETF-Sparplan?
Ein ETF-Sparplan ist ein Dauerauftrag ins eigene Wertpapierdepot. Dieses Depot führt eine Bank, ein Online-Broker oder eine Fondsgesellschaft. Wer einen ETF-Sparplan besitzt, kauft einmal monatlich oder quartalsweise ETF-Anteile – ganz automatisch zu einem festen Termin und Betrag. Der Begriff „Sparplan“ steht also nicht für ein eigenes Produkt, sondern für die Art des Einkaufs, wobei das Depot wie eine Hülle funktioniert, die mit ETF-Anlagen gefüllt wird.
Rechtlich gilt: Der Vertrag hat keine festgelegte Laufzeit, ist nicht an Gesundheitsfragen gebunden und hat keine Zweckbindung.
Wie funktioniert ein ETF-Sparplan in der Einzahlungsphase?
Einzahlungen leisten Sie flexibel als regelmäßigen Sparplan. Die Rate können Sie jederzeit erhöhen, senken, pausieren oder vollständig stoppen. Manche Anbieter starten bereits mit kleinen Beträgen. Zusätzliche Einmaleinzahlungen sind in der Regel jederzeit möglich.
Ihre eingehende Ratenzahlung investiert die Depotbank automatisch zum nächsten Ausführungstag in die zuvor festgelegten ETFs, wobei auch mehrere ETFs möglich sind.
Da Sie immer einen festgelegten Betrag investieren, erwerben Sie bei niedrigeren Kursen automatisch mehr Anteile und bei hohen Kursen weniger Anteile.
Kursgewinne und Ausschüttungen bleiben in Ihrem Depot und arbeiten weiter für Sie mit. Bei einer Ansparphase von 30 oder 40 Jahren entsteht dadurch der größte Hebel des Sparplans.
Wie funktioniert ein ETF-Sparplan in der Auszahlungsphase?
Die Auszahlung organisieren Sie selbst, zum Beispiel mit einem Entnahmeplan. Hierbei verkaufen Sie regelmäßig – monatlich oder quartalsweise – einen Teil Ihrer Anteile und erhalten das Geld dafür als Überweisung auf Ihr Konto.
Den Zeitpunkt der Auszahlung wählen Sie nach Ihren Wünschen, unabhängig von Ihrem Renteneintritt. Für die Auszahlung gibt kein gesetzliches Mindestalter.
Zahlungen erhalten Sie nur, bis das Kapital in Ihrem Depot aufgebraucht ist. Danach fällt dieses zusätzliche Einkommen im Alter weg, denn die Auszahlungen sind nicht auf Lebzeit garantiert.
Da ein ETF-Sparplan an Kursschwankungen geknüpft ist, gibt es potenziell das sogenannte Renditereihenfolgerisiko. Das bedeutet: Fällt die Börse genau zu Beginn Ihrer Entnahmephase, müssen Sie Ihre Anteile zu niedrigen Kursen verkaufen. Ihr Depot schrumpft dadurch schneller als geplant.
Was ist eine ETF-Rentenversicherung?
Eine ETF-Rentenversicherung ist fondsgebunden. Die Beiträge der Versicherten werden in ETFs angelegt. Das zugrundeliegende Prinzip beschreibt der Fachbegriff „Versicherungsmantel“: Der Versicherungsvertrag gleicht einem Mantel. Darunter steckt dieselbe Fondsanlage wie beim Sparplan.
Der Mantel sorgt für eine lebenslange Rente. Wichtig hierbei: Die Versicherung muss der versicherten Person auf Lebzeit Zahlungen leisten, auch wenn das angesparte Kapital verbraucht ist.
Die zentrale Kennzahl für die Berechnung der Leistungen ist der garantierte Rentenfaktor. Damit wird bereits bei Vertragsabschluss die Mindesthöhe der späteren monatlichen Rente festgelegt, wobei die Höhe je 10.000 Euro Guthaben berechnet wird.
Die ETF-Rentenversicherung gibt es in zwei unterschiedlichen Varianten:
Die private ETF-Rentenversicherung (ungefördert):
- ist frei gestaltbar
- Kapital oder Rente sind zum Rentenbeginn frei wählbar
- ist kündbar
- ist steuerlich begünstigt, aber ohne Zulagen
Näheres dazu unter: Fondgebundene Altersvorsorge oder Private Rentenversicherung
Die Basisrente, beziehungsweise Rürup-Rente:
- basiert auf derselben Fondsanlage
- mit starker steuerlicher Förderung in der Ansparphase
- Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar
Näheres dazu unter: Rürup-Rente oder Basis-Rente
Wissenswertes zur Basisrente
Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, funktioniert nach einem einfachen Prinzip. Sie ist auf lebenslange Rentenzahlungen angelegt. Es gibt weder Kapitalauszahlungen noch Kündigungen oder Beleihungen und keine freie Vererbung. Hinterbliebene können gegen einen zusätzlichen Beitrag abgesichert werden.
Der Pluspunkt: Bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag sind die Beiträge jährlich als Sonderausgaben zu 100 Prozent absetzbar. Im Ruhestand wird diese Rente allerdings voll versteuert. Interessant ist die Basisrente insbesondere für Selbstständige und Gutverdienende mit oder ohne gesetzliche Rentenversicherung, um eine hohe Steuerlast gezielt zu senken.
Neuerungen in 2027: Für Selbstständige gab es bislang keine Zulagenförderung. Sie waren fast ausschließlich auf die Rürup-Rente angewiesen. Das ändert sich ab 1. Januar 2027 mit dem Altersvorsorge-Reformgesetz (AVRG). Dann macht der Gesetzgeber für alle Selbstständige den Weg frei zu geförderten Produkten wie z. B. dem AV-Depot als eine von drei Produktvarianten. Dabei stehen diese Vorsorgemöglichkeiten nebeneinander und sind sogar kombinierbar. Erfahren Sie hierzu mehr im Ratgeber “Altersvorsorge für Selbstständige: Wissenswertes zum AVRG”.
Wie funktioniert eine ETF-Rentenversicherung?
Von Ihrem Beitrag werden zunächst die Verwaltungskosten und Abschlussgebühren abgezogen. Das restliche Kapital fließt in die gewählten Fonds. Ihr Guthaben schwankt – genau wie bei einem Depot – mit den Kursen.
Innerhalb Ihres Vertrages können Sie jederzeit umschichten, zum Beispiel von einem chancenreichen in einen defensiven Fonds. Steuerlich hat dies keine Konsequenzen, weil Ihr Guthaben innerhalb des Versicherungsmantels verbleibt. Im Gegensatz dazu wäre derselbe Vorgang in einem regulären, ungeförderten Depot ein steuerpflichtiger Verkauf.
In den letzten Jahren vor Rentenbeginn wird das Guthaben schrittweise in defensivere, schwankungsärmere Anlagen umgeschichtet. Dies verringert das Risiko kurzfristiger, starker Kursverluste kurz vor der Auszahlung.
Bei einer privaten ETF-Rentenversicherung können Sie zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung und einer lebenslangen Rente wählen. Bei der Basisrente erhalten Sie ausschließlich eine lebenslange Rente.
Je nach Tarif können Sie Zuzahlungen, Beitragspausen, eine Beitragsfreistellung sowie Entnahmen gesondert vereinbaren.
Welche Vorteile kann eine ETF-Rentenversicherung haben?
Versicherte erhalten in jedem Fall eine Rente auf Lebzeit. Das sogenannte Langlebigkeitsrisiko trägt die Rentenversicherung, nicht die sparende Person. Ein reguläres, ungefördertes Depot leistet dies nicht.
Bei einer Laufzeit von mehreren Jahrzehnten können Versicherte hiervon deutlich profitieren.
Versicherte zahlen weder eine Abgeltungssteuer auf Ausschüttungen noch eine Vorabpauschale.
Bei einer Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Jahren und einer Auszahlung nach vollendetem 62. Lebensjahr wird lediglich die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Steuersatz belastet. Bei Fondspolicen sind zusätzlich 15 Prozent des Ertrags steuerfrei.
Wandeln Sie Ihr Guthaben in eine lebenslange Rente um, fallen nur für den sogenannten Ertragsanteil Steuern an. Gehen Sie erst mit 67 in den Ruhestand, macht der Anteil lediglich 17 Prozent der Rente aus.
Im Gegensatz zu einem Depot können Sie in der ETF-Rentenversicherung optional zum Beispiel eine Hinterbliebenenabsicherung oder eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit einschließen.
Fachkundige Beraterinnen und Berater unterstützen Sie, auch in Krisenphasen an der Börse. So führt beispielsweise ein Börsentief nicht zu Panikverkäufen – dem häufigsten Anlagefehler.
Worauf sollte man bei einer ETF-Rentenversicherung achten?
Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten einer ETF-Rentenversicherung summieren sich. Das wirkt sich insbesondere bei kurzen Laufzeiten deutlich aus. Je länger ein ETF-Rentenversicherungsvertrag läuft, desto eher gleichen die steuerlichen Vorteile den Kostenfaktor aus. Als Vergleichsmaßstab gelten die Effektivkosten, also die Rendite, die jährlich durch Kosten verloren geht. Planen Sie eine kürzere Laufzeit, ist das freie Depot meistens günstiger.
Ein Rentenfaktor kann garantiert oder prognostiziert sein. Verbindlich ist nur der garantierte Rentenfaktor.
Da nicht jede fondsgebundene Rentenversicherung echte, kostengünstige ETFs anbietet, sollten Sie die Details anhand einer Fondsliste vergleichen.
Der Gesetzgeber hat geregelt, dass das Kapital einer Basisrente nicht vor dem Rentenbeginn verfügbar ist. Diese Regelung gilt unabhängig vom Anbieter.
Was ist das AV-Depot?
Das Altersvorsorgedepot (AV-Depot) ist eine von drei neuen Produktvarianten der staatlich geförderten Altersvorsorge, die mit dem Altersvorsorge-Reformgesetz (AVRG) am 1. Januar 2027 starten. Damit ersetzt der Gesetzgeber die bisherige Riester-Rente – für Sie wichtig zu wissen: Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert und geschützt weiter.
Mit dem AV-Depot geht ein staatlich zertifiziertes Depot an den Start, das wie ein normales Depot funktioniert, aber staatlich gefördert wird. Da der Fokus hier ganz auf Ihren Renditechancen liegt, verzichtet das AV-Depot bewusst auf eine starre Beitragsgarantie. Je nach Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis können Sie ab 2027 zwischen drei staatlich geförderten Produktvarianten wählen.
Drei Produktvarianten nach AVRG
AV-Depot
- Keine Beitragsgarantie
- Zugang zu Portfolio aus weltweit angelegten Fonds und ETFs
- Für renditeorientierte Anlegerinnen und Anleger
Garantieprodukt
- 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie
- Kombination aus Fonds und klassischer Anlage
- Für sicherheitsbewusste Anlegerinnen und Anleger
Standardprodukt
- Keine Beitragsgarantie
- Begrenzte Auswahl aus 2 Fonds
- Online abschließbar
- Gesetzlich vorgeschriebenes Produkt
Faktencheck: Lohnt sich ein AV-Depot für Sie?
Tatsache ist: Das AV-Depot bietet ab 2027 innovative Möglichkeiten der staatlich geförderten Altersvorsorge. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Fakten für Sie zusammengestellt.
-
Grundzulage
Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr erhalten Sie vom Staat 50 Cent je eingezahltem Euro. Jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro bezuschusst der Staat mit 25 Cent. Das bedeutet für Förderberechtigte: Wenn Sie 1.800 Euro pro Jahr einzahlen, erhalten Sie die maximale Grundzulage in Höhe von 540 Euro.
-
Kinderzulage
Für jedes Kind, für das Sie Kindergeld beziehen, erhalten Sie einen Euro je eingezahltem Euro. Maximal erhalten Sie 300 Euro pro Kind und Jahr.
-
Berufseinsteiger-Bonus
Einmalig zahlt der Staat 200 Euro zusätzlich für Personen, die zu Beginn des Beitragsjahres ihr 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
-
Mindesteigenbeitrag
Zulagen sichern Sie sich, indem Sie pro Jahr mindestens 120 Euro einzahlen – das entspricht zehn Euro pro Monat.
-
Zusätzlicher Steuervorteil
Als Sonderausgaben können Sie von Ihrer Steuer bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr zuzüglich der Zulagen absetzen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob für Sie die Zulage oder der Steuervorteil günstiger ist.
Ein Rechenbeispiel
Caroline ist Mutter von zwei kindergeldberechtigten Kindern und möchte privat fürs Alter vorsorgen. Sie entscheidet sich für ein AV-Depot. Das Kapital summiert sich:
Caroline zahlt pro Jahr in ihr AV-Depot ein: 1.800 Euro
Staatliche Förderung über die Grundzulage: 540 Euro
Staatliche Förderung über die Kinderzulage (300 Euro pro Kind): 600 Euro
Insgesamt fördert der Staat ihr AV-Depot mit 1.140 Euro.
Das rechnet sich: Zu den 1.800 Euro, die Caroline aus eigener Tasche finanziert, kommt eine staatliche Förderung mit über 60 Prozent hinzu.
Wie hoch Ihre individuelle Förderung ausfällt, ermitteln Sie mit wenigen Klicks direkt über unseren Fördervergleichs- bzw. Altersvorsorgedepotrechner im Ratgeber "Altersvorsorgedepot & AVRG einfach erklärt".
Wie funktionieren AV-Depots?
Die staatlich geförderten AV-Depots sind an klare Parameter geknüpft:
Das Kapital in einem AV-Depot ist zweckgebunden. Auszahlungen erhalten Sie frühestens mit 65 Jahren, spätestens ab dem 70. Lebensjahr. Achtung: Eine vorzeitige Auszahlung würde als schädliche Verwendung gelten. Dann müssten Sie sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Möchten Sie in ein selbst genutztes Eigenheim investieren, gelten Ausnahmen. Sofern Ihr Anbieter diese Option unterstützt, dürfen Sie ab 3.000 Euro Kapital aus Ihrem AV-Depot entnehmen, um zu kaufen, zu bauen, ein Darlehen zu tilgen oder Ihr Zuhause barrierefrei beziehungsweise energetisch zu sanieren.
Pro Jahr können Sie maximal 6.840 Euro in Ihr AV-Depot einzahlen. Die staatliche Förderung berücksichtigt die ersten 1.800 Euro.
Sie können mehrere AV-Verträge abschließen. Die staatliche Förderung greift jedoch für maximal zwei Verträge gleichzeitig – und das auch nur bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen (1.800 Euro Eigenbeitrag) für beide Verträge zusammen, nicht pro Vertrag. Für einen dritten Vertrag erhalten Sie keine Förderung mehr.
Bei einem AV-Depot haben Sie im Alter die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlungsplan. Der Auszahlungsplan darf frühestens mit Vollendung des 85. Lebensjahrs auslaufen, wobei Ihnen das Restkapital dann ausgezahlt wird. Zu Beginn der Auszahlungsphase können Sie sich bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einmal auszahlen lassen. Besonderer Pluspunkt: Anders als bei der reinen Leibrente bleibt bei einem Auszahlungsplan nicht verbrauchtes Kapital vererbbar.
Ob ETF-Sparplan, ETF-Rentenversicherung oder das neue Altersvorsorgedepot (AV-Depot) – für jeden Bedarf gibt es passende Wege, um die Versorgungslücke im Alter effektiv zu schließen. Staatliche Zulagen erhalten Sie bei diesen drei Modellen jedoch ausschließlich beim AV-Depot.
In unserem Ratgeber „Altersvorsorgedepot & AVRG einfach erklärt“ haben wir alle wichtigen Informationen kompakt für Sie zusammengefasst. Auf dieser Seite können Sie nicht nur alle Details in Ruhe nachlesen, sondern auch direkt unseren Fördervergleichs- bzw. Altersvorsorgedepotrechner nutzen, um Ihre persönliche Förderhöhe zu ermitteln. Zudem haben Sie dort die Möglichkeit, einen persönlichen Beratungstermin zum Thema Altersvorsorge zu vereinbaren.
Fragen und Antworten
ETFs eignen sich, wenn Sie mindestens zehn bis 15 Jahre Zeit haben und sich von Kursschwankungen nicht beunruhigen lassen. Grundsätzlich gilt: Je länger der Anlagezeitraum, desto besser können Verluste wieder ausgeglichen werden. Dieses Prinzip hat sich in der Vergangenheit immer wieder bestätigt.
Wenn Ihr Renteneintritt bereits in den nächsten zehn Jahren bevorsteht oder Sie generell mehr Sicherheit benötigen, können Sie Ihre Altersvorsorge mit schwankungsärmeren Anlagen oder Lösungen mit Garantie gestalten.
ETFs sind Sondervermögen. Das hat für Anlegerinnen und Anleger einen entscheidenden Vorteil: Bei einer Pleite der Fondsgesellschaft oder der depotführenden Bank bleibt das Geld Eigentum der Anlegenden. Es wird nicht Teil der Insolvenzmasse.
Da der Wert eines ETFs jeden Tag den Entwicklungen des Marktes folgt, sind Kursschwankungen und in Krisenzeiten zeitweise deutliche Verluste möglich. Das damit verbundene Risiko wird über die Streuung auf viele Länder und Branchen gemindert, aber nicht ausgeschaltet.
Ja. Ein ETF-Sparplan ist ein günstiger und flexibler Weg, um über Jahrzehnte Vermögen für Ihr Rentendasein aufzubauen. Bei einem ETF-Sparplan erhalten Sie allerdings weder eine staatliche Förderung noch eine Rente auf Lebzeit. Möchten Sie beides? Dann können Sie den ETF-Sparplan ab 2027 zum Beispiel mit einem geförderten Altersvorsorgedepot (AV-Depot) kombinieren – einer von drei neuen Produktalternativen nach dem Altersvorsorge-Reformgesetz.
Von der staatlichen Förderung eines AV-Depots profitieren vor allem Eltern von kindergeldberechtigten Kindern durch eine jährliche Kinderzulage, außerdem Berufseinsteigerinnen und -einsteiger bis 25 Jahre durch einen speziellen Bonus in Höhe von einmalig 200 Euro.
Besonders interessant ist das AV-Depot auch für Selbstständige. Viel mehr Selbstständige als zuvor erhalten künftig Zugang zu einer staatlich geförderten Altersvorsorge. Neben einer Grundzulage in Höhe von 540 Euro können auch Steuervorteile geltend gemacht werden.
In unserem Ratgeber „Altersvorsorgedepot & AVRG einfach erklärt" haben wir kompakte Informationen rund um das Altersvorsorgereform-Gesetz für Sie zusammengefasst.
Ab 2027 haben alle selbstständig und freiberuflich Tätigen die Wahl zwischen verschiedenen attraktiven Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge. Dank des Altersvorsorge-Reformgesetzes (AVRG) erhalten sie dann erstmals Zugang zu drei staatlich geförderten Produktvarianten – dem chancenreichen Altersvorsorgedepot (AV-Depot), dem Standarddepot sowie dem sicherheitsorientierten Garantieprodukt. Für das gewählte Produkt winken bis zu 540 Euro Grundzulage jährlich, zudem sind weitere Zulagen je nach persönlicher Lebenssituation möglich.
Daneben ist die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, für Selbstständige weiterhin attraktiv, weil die Beiträge zur Basisrente in voller Höhe steuerlich absetzbar sind. Das wirkt sich insbesondere bei einem hohen Einkommen stark aus. Diese Optionen können Sie sogar kombinieren. Ob sich das für Sie lohnt, hängt von Ihrem Einkommen, Ihrer Steuerlast und Ihrem gewünschten Zugriff auf das Kapital ab.
Bei einer ETF-Rente spielt Ihre Eigenverantwortung eine wesentliche Rolle: Sie sparen und entnehmen in Eigenregie Gelder aus Ihrem eigenen Depot. Die Auszahlungen enden, wenn Ihr Geld aufgebraucht ist. Dagegen sichert Ihnen eine ETF-Rentenversicherung vertraglich auf Lebzeit eine monatliche Rente zu. Diese Rente erhalten Sie unabhängig davon, wie alt Sie werden. Aber: Diese Absicherung ist teurer und weniger flexibel als eine ETF-Rente.
Beide Varianten haben Vorteile. Was für Sie besser ist, hängt von Ihrer individuellen Zielsetzung ab. Pluspunkte beim ETF-Sparplan sind Kosten, Flexibilität und Verfügbarkeit des Geldes. Dagegen bietet die ETF-Rentenversicherung insbesondere bei der Besteuerung über lange Laufzeiten deutliche Vorteile. Außerdem bietet nur die ETF-Rentenversicherung eine garantierte lebenslange Rente.
Als Faustregel gilt: Der Versicherungsmantel einer ETF-Rentenversicherung lohnt sich umso mehr, je länger die Laufzeit ist und je wichtiger Ihnen die Absicherung für ein langes Leben ist.
Unter finanziellen Gesichtspunkten bietet das AV-Depot, das 2027 an den Start geht, unschlagbare Vorteile. Die staatliche Förderung durch Zulagen und Steuervorteile können die Rendite spürbar verbessern. Negativ kann sich die Zweckbindung auswirken: Über die Gelder aus einem AV-Depot können Sie erst ab Ihrem 65. Lebensjahr verfügen. Einzige Ausnahme sind Investitionen ins selbst genutzte Eigenheim.
Auf einen freien ETF-Sparplan können Sie auch schon vor Ihrem Ruhestand jederzeit im Rahmen der Handelszeiten zugreifen. Das eine muss das andere jedoch nicht ausschließen: Für viele Anlegerinnen und Anleger ist die Kombination beider Varianten die beste Lösung.
Klarer Vorteil eines AV-Depots ist die staatliche Förderung durch Zulagen und steuerliche Begünstigungen. Eine klassische private ETF-Rentenversicherung ist hingegen ungefördert – es sei denn, sie wird in Form einer Basis-Rente (Rürup-Rente) genutzt, bei der Sie von hohen Steuervorteilen profitieren können.
Unabhängig von der Förderung lässt sich eine private Rentenversicherung jedoch freier gestalten als ein AV-Depot: Das gilt für die Höhe Ihrer Einzahlungen, den flexiblen Zugriff auf Ihr Kapital und nützliche Zusatzbausteine.
Möchten Sie sich sowohl eine staatliche Förderung als auch eine lebenslange Rente sichern? Dann informieren Sie sich in unserem Ratgeber "Altersvorsorgedepot & AVRG einfach erklärt" über das sicherheitsorientierte Garantieprodukt, das – als Alternative des renditeorientierten AV-Depots – ebenfalls mit dem neuen AVRG 2027 an den Start geht.
Je nach persönlicher Lebenssituation und individuellen Wünschen finden Sie mit der einen oder anderen Vorsorgevariante die beste Absicherung für Ihr Rentenalter.
Orientieren Sie sich an folgenden Aspekten: Wünschen Sie maximale Freiheit und niedrige Kosten? Dann bietet ein privater ETF-Sparplan interessante Konditionen. Möchten Sie die Garantie auf eine lebenslange Rente haben, könnte eine ETF-Rentenversicherung eine passende Option für Sie sein. Steht für Sie hingegen eine staatliche Förderung im Vordergrund und Sie möchten gleichzeitig eine Beitragsgarantie, könnte das neue AVRG-Garantieprodukt zu Ihnen passen. Wenn Sie eher renditeorientiert und bis zur Rente nicht auf das Kapital angewiesen sind, kann das Altersvorsorgedepot für Sie die richtige Wahl sein. Gerne beraten wir Sie individuell und unverbindlich rund um das Thema Altersvorsorge.
Reine Online-Broker bieten Ihnen günstige ETFs, lassen Sie aber mit sämtlichen Entscheidungen allein. Dagegen beraten Vorsorgeanbieter wie SIGNAL IDUNA zu Ihrer gesamten Vorsorgesituation. Dazu gehören auch die Fragen, wie viel Risiko Sie in Ihrer Lebenssituation schultern möchten und wie Sie staatliche Förderung, Steuern und Absicherung sinnvoll miteinander kombinieren können.
Der beste Zeitpunkt ist jetzt. Je früher Sie starten, desto mehr Zeit hat Ihr Kapital, um vom Zinseszinseffekt zu profitieren. Und das neue Gesetz ist ein idealer Anreiz, um sich mit diesem wichtigen Thema zu beschäftigen.
In unserem Ratgeber "Altersvorsorgedepot & AVRG einfach erklärt" haben wir alle Informationen rund um das Altersvorsorge-Reformgesetz kompakt für Sie zusammengefasst. Dort finden Sie auch den passenden Fördervergleichs- bzw. Altersvorsorgedepot-Rechner sowie die Möglichkeit, einen Termin mit Ihrer persönlichen Ansprechperson oder Agentur von SIGNAL IDUNA zu vereinbaren.