Welche Förderung gibt es bei Unternehmensgründung und Firmenübernahme?

Wer in Deutschland ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchte, kann unterschiedliche Formen der Unterstützung nutzen – von kostenlosen Beratungsangeboten bis zu weitreichenden finanziellen Hilfen.

Veröffentlicht am 24.07.2026

Bei einer Unternehmensgründung oder Firmenübernahme können Sie sowohl von Beratungsangeboten als auch von finanzieller Unterstützung profitieren.

 

Zu den wichtigsten Förderungen zählen der Gründungszuschuss, die Kredite der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) sowie detaillierte Beratungsangebote. 

 

Zuschüsse wie Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld müssen nicht zurückgezahlt werden.

 

Die Antragstellung für Förderungen erfolgt in fünf Schritten: von der Geschäftsidee bis zur Bewilligung.

 

Ohne Absicherung keine Finanzierung: Förderbanken wie die KfW erwarten im Zuge der Antragstellung nicht nur einen soliden Businessplan, sondern auch ein ausgearbeitetes Risikokonzept. Passgenaue Versicherungen stützen und schützen Ihr Vorhaben.

Welche Arten der Förderung gibt es bei Unternehmensgründungen, welche bei Firmenübernahmen?

Bei Unternehmensgründungen und bei Firmenübernahmen können Sie von unterschiedlichen Unterstützungen profitieren.

 

Ob Sie spezifische Beratungsangebote nutzen oder monetäre Hilfen in Anspruch nehmen möchten: Vieles erhalten Sie kostenfrei oder zu sehr attraktiven Konditionen.

Starthilfen bei Unternehmensgründungen

Existenzgründerinnen und -gründern steht ein großes Spektrum an Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Besonders relevant sind die folgenden vier Arten:

Zuschüsse (nicht rückzahlbar)

Gründungszuschuss (Link) der Agentur für Arbeit

  • Für wen: für Unternehmensgründerinnen und -gründer aus der Arbeitslosigkeit (Bezug von ALG I)
  • Dauer: maximal 15 Monate
  • Höhe: 300 Euro monatlich (als Zuschuss zur sozialen Absicherung)
  • Vorteil: muss nicht zurückgezahlt werden

Einstiegsgeld (Link), das beim Jobcenter beantragt wird

  • Für wen: für Start-ups von Empfängerinnen und Empfängern des ALG II
  • Dauer: maximal 24 Monate
  • Höhe: individuelle Bemessung
  • Vorteil: muss nicht zurückgezahlt werden

Darlehen und Kredite (rückzahlbar)

Zum Beispiel geförderte und daherzinsgünstige Kredite der bundeseigenen KfW.

  • Für wen: für Gründerinnen, Gründer, Selbstständige und freiberuflich Tätige
 
  • Dauer: innerhalb der ersten drei Jahre
 
  • Höhe: bis 100.000 Euro durch den ERP Gründerkredit, bis 500.000 Euro durch das ERP Kapital für Gründung
 
  • Vorteil: Anlaufjahre sind tilgungsfrei, Eigenkapital ist nicht immer erforderlich, Beantragung über die Hausbank

Bürgschaften und Eigenkapitalhilfen

Bürgschaften von verschiedenen Bürgschaftsbanken und Eigenkapitalhilfen wie der INVEST-Zuschuss für Wagniskapital

  • Für wen: für innovative Start-ups; das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bezuschusst deren Vernetzung mit sogenannten Business Angels (private Investoren)
  • Dauer: während der frühen Unternehmensphase (ggf. auch Gründungsphase)
  • Höhe: Business Angels erhalten vom BAFA 20 Prozent ihrer Investitionssumme zurück
  • Vorteil: Business Angels bieten den Start-ups neben ihrem Kapital auch ihr Netzwerk und ihre Expertise an

Geförderte Beratung

BAFA: Zuschuss zu einer qualifizierten Unternehmensberatung in der Startphase

AVGS: Gutschein für professionelles Coaching bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit (Expertise beim Businessplan und für die Tragfähigkeit des Start-ups)

Wissenswert: Neben bundesweiten gibt es auch regionale und EU-weite Förderprogramme zur Existenzgründung. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.deutschland-startet.de/foerdermittel sowie über das Portal: https://www.fuer-gruender.de/kapital/foerdermittel und über die Förderdatenbank des Bundes: https://www.foerderdatenbank.de.

Rückenwind für Firmenübernahmen

Förderprogramme für Unternehmensgründungen greifen in der Regel auch für Übernahmen. Zudem gibt es für Firmenübernahmen spezifische, umfangreiche Förderangebote, zum Beispiel:

ERP-Förderkredit KMU der KfW

  • Für wen: für kleine und mittlere Unternehmen bei Übernahmen von Firmen/Unternehmen
  • Dauer: bei Übernahme
  • Höhe: bis zu 25 Millionen Euro
  • Vorteil: langfristige und zinsgünstige Darlehen mit einem Finanzierungsanteil in Höhe von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten

Die Antragstellung: in fünf Schritten zum Erfolg

1

Geschäftsidee entwickeln & Businessplan erstellen

2

Passendes Förderprogramm auswählen

3

Qualifizierte Beratung nutzen, z. B. durch IHK und HWK

4

Förderantrag stellen & Bewilligung der Förderung

Tipp für Förderanträge: Finanzierung und Absicherung gehören

Planen Sie eine Unternehmensgründung oder -übernahme, erwarten Förderbanken wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nicht nur einen soliden Businessplan, sondern auch ein fundiertes Risikokonzept.

Hierfür müssen Sie die Risiken in den unterschiedlichen Bereichen Ihres Unternehmens identifizieren, bewerten und geeignete Steuerungsoptionen benennen. In Ihrer Analyse sollten Sie dementsprechend alle wesentlichen Säulen Ihrer Geschäftsidee berücksichtigen – vom Personal über Lieferketten bis zu IT – und auch mögliche Beeinträchtigungen mitdenken, zum Beispiel durch Naturereignisse.

Viele existenzielle Risiken können Sie mit maßgeschneiderten Versicherungsbausteinen abdecken. Diese Komponenten stützen Ihren Förderantrag und schützen später Ihr Unternehmen. Für weitere Informationen oder ein unverbindliches Angebot wenden Sie sich einfach an die Expertinnen und Experten von SIGNAL IDUNA.

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Fazit

Planen Sie eine Unternehmensgründung oder eine Firmenübernahme, sollten Sie sich rechtzeitig über mögliche Förderungen informieren. Neben qualifizierten Beratungsangeboten gibt es eine Vielzahl von finanziellen Hilfen, die vom Bund, von den Ländern und auch aus EU-Mitteln bereitgestellt werden.

Zu den wichtigsten finanziellen Förderungen zählen die zinsgünstigen Kredite der KfW sowie nicht rückzahlbare Zuschüsse wie der Gründungszuschuss.

Gut zu wissen: Um Fördermittel zu beantragen, müssen Sie Ihrem Businessplan häufig ein Risikokonzept samt Steuerungsoptionen beifügen. Den notwendigen Schutz gewinnt Ihr Vorhaben durch passende Versicherungsbausteine. 

FAQ

Industrie- und Handelskammern (IHK) oder Handwerkskammern (HWK) bieten Erstberatung und geben Orientierung.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Ihre Hausbank helfen, die Finanzierung zu klären.

Die Bürgschaftsbank prüft Sicherheiten.

Steuerberatungen, Rechtsanwältinnen und -anwälte prüfen Zahlen und Verträge.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA-Beratung) hilft bei der Detailprüfung des Unternehmens.

Nachfolgebörsen und -Plattformen (z. B. https://www.nexxt-change.org) erleichtern die Suche nach einem passenden Unternehmen.

Internetportale wie https://www.nachfolge-in-deutschland.de oder https://nachfolgewiki.de/index.php/Hauptseite  geben einen guten Überblick.

In Deutschland gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten. Sie unterscheiden sich zum Teil regional und lassen sich unterteilen in

  • öffentliche Finanzierungshilfen (z. B. KfW-Unternehmerkredit)
  • Landesförderungen
  • Zuschüsse (z. B. für Beratung; müssen nicht zurückgezahlt werden)
  • spezielle Förderungen für bestimmte Branchen (z. B. Handwerk)
  • private Förderinstrumente (z. B. stille Beteiligungen)

Zudem profitieren Sie bei einer Firmenübernahme von steuerlichen Vorteilen wie Sonderabschreibungen und dem Investitionsabzugsbetrag.

 

Der Wert eines Unternehmens setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen wie VermögenErtragskraft, Risiken und Zukunftsaussichten. Diese sollten Sie bewerten. Dabei helfen anerkannte Bewertungsverfahren für unterschiedliche Branchen und Arten von Unternehmen. Für Handwerksbetriebe ist zum Beispiel das AWH-Verfahren empfehlenswert. Handwerkskammern unterstützen mit Beratung und neutraler Wertermittlung.  

  • Prüfen Sie, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen der Handwerksordnung erfüllen (z. B. Meisterbrief).
  • Analysieren Sie die wirtschaftliche Lage des Betriebes (Zahlen/Bilanzen, Verträge, Kundenstruktur und Marktposition, technische Ausstattung, rechtliche Risiken, Zukunftsfähigkeit).
  • Prüfen Sie die Mitarbeiterstruktur (Alter, Qualifikationen etc.) und alle bestehenden Verträge (Arbeitsverträge, Versicherungen, Mietverträge etc.).
  • Ermitteln Sie den Unternehmenswert und berücksichtigen Sie den Standort sowie die Ausstattung.
  • Erstellen Sie eine realistische Finanzplanung.

Ja. Bei einem Betriebsübergang gehen laut § 613a im Bürgerlichen Gesetzbuch alle Arbeitsverhältnisse automatisch und unverändert auf die neue Inhaberin/den neuen Inhaber über. Sie müssen also alle Beschäftigten übernehmen. Kündigungen aus anderen Gründen – zum Beispiel betriebsbedingt bei einer echten Umstrukturierung – sind allerdings möglich.

Dabei kommt es auf die Form der Übernahme an: Bei einem Betriebsübergang gehen die Versicherungen nicht automatisch an die neue Inhaberin/den neuen Inhaber über. Ist mit dem Firmenkauf jedoch auch der Kauf einer Immobilie verbunden, gehen Mietverträge über. Prüfen Sie im Vorfeld unbedingt alle bestehenden Policen und sichern Sie neue Risiken ab.