Welche Versicherungen braucht mein Kind?

An ihren Kindern sehen Eltern, wie schnell die Zeit vergeht: Gestern krabbelten die Kleinen noch durchs Kinderzimmer, heute flitzen sie mit dem eigenen Auto durch die Stadt. Jede Phase ist einmalig. Und in jeder Phase fragen sich Eltern auch, wie sie das Liebste im Leben am besten schützen und absichern. Ein Versicherungsratgeber für (werdende) Eltern. 

David Bläsing
Veröffentlicht am 13.05.2026
10 Min. Lesezeit
Vater wirft kleinen Sohn in die Luft.
  • Jede Lebensphase Ihres Kindes ist einzigartig, genießen Sie jede Phase bewusst. 
  • Sichern Sie Ihr Kind in jeder Phase optimal ab: Welche Versicherung für Ihr Kind ab wann sinnvoll ist, hängt von den Fähigkeiten Ihres Kindes und den gegebenen Risiken ab.
  • Versicherungen für Kinder sichern die finanzielle Zukunft ab, regulieren Schäden und minimieren das finanzielle Risiko für Eltern.
  • Prüfen Sie den Versicherungsschutz für Ihr Kind rechtzeitig und regelmäßig. 

„Alles nur ’ne Phase“: Eine Reise durch die flüchtigen Jahre der Kindheit

Es gibt diesen einen Satz, den sich Eltern wie ein Mantra vorsagen: „Es ist alles nur eine Phase“. Mal erinnert er daran, jeden Moment bewusst zu genießen – die Kleinen werden doch einfach viel zu schnell groß und wollen bald nicht mehr nur mit Mama und Papa spielen. Ein andermal ist er eine Aufmunterung, dass die schlaflosen Nächte, Wutanfälle und die pubertären Konflikte auch wieder vorübergehen. 

Jede Phase bringt für Kinder und ihre Eltern neue Meilensteine, unvergessliche Momente und besondere Herausforderungen mit. Neue Fähigkeiten der Kleinen gilt es zu bejubeln, gemeinsame Erlebnisse bewusst zu genießen und Risiken für das Kind bestmöglich abzusichern. Dafür ist die Auswahl an Versicherungen für Kinder groß – doch welche ist in der jeweiligen Phase die richtige für Ihr Kind? Ein Kompass durch den „Dschungel an Kinderversicherungen“ – damit Sie die Reise vom ersten Ultraschallbild bis zum Auszug des Kindes unbeschwert genießen können. 

Vor der Geburt: Vorfreude auf den Nachwuchs

Schwangere mit Kleinkind auf Wiese

Übergang zur neuen Rolle: Werdende Eltern haben viel zu tun

Ob lang ersehnter Kinderwunsch oder unerwartete Überraschung: Werdende Eltern erleben eine Welle von großen Gefühlen. Da ist die unbändige Vorfreude auf den kleinen Menschen, der das eigene Glück perfekt macht. Die künftigen Großeltern, Tanten und Onkel freuen sich über den Familienzuwachs mindestens genauso wie Mutter und Vater. Die Aufregung in der Familie ist groß, alle können es kaum erwarten, das Baby kennenzulernen. 

Da sind aber auch Ängste. Denn plötzlich sind die werdenden Eltern nicht mehr nur für sich selbst verantwortlich. Noch bevor das Baby geboren ist, sorgen sich Eltern um den Nachwuchs. Neben der großen Angst, dass dem Baby etwas zustoßen könnte, drängen sich auch diese Fragen auf: „Was, wenn einem von uns etwas passiert? Wie gut ist die Familie dann abgesichert?“  

Zwar haben werdende Eltern bis zur Geburt allerhand zu tun: regelmäßige Kontrolluntersuchungen, die Elternzeit klären, Kinderwagen, Babybett und Kleidung besorgen, vielleicht ein neues Auto kaufen oder sogar umziehen. Doch Sie sollten sich auch die Zeit nehmen, das ungeborene Kind bereits jetzt finanziell abzusichern.  

In dieser Phase bietet sich die Risikolebensversicherung an. Sie springt ein, wenn ein Elternteil verstirbt oder auch, wenn das Kind beide Eltern verliert, und lindert zumindest die finanziellen Sorgen ab. Mit dem eigenen Tod beschäftigt sich niemand gern, erst recht nicht, wenn neues Leben entsteht. Aber einmal durchdacht und die passende Versicherung abgeschlossen, können Sie dieses Thema mit einem guten Gefühl wieder zur Seite legen. 

Zusätzlich empfiehlt sich Fondssparen, auch als Geschenkidee von Großeltern, Tanten und Onkel. Fondssparen ist bereits ab 100 Euro im Monat möglich. Ob für den Führerschein oder das Studium: Das Geld können Kinder später weitaus besser gebrauchen als noch mehr Strampler, Kuscheltiere und Babydecken zur Geburt. 

Säuglingsalter (0 bis 12 Monate): Das Abenteuer Familie beginnt

Liebevolle Mutter umarmt ihr kleines Baby zu Hause.

Hurra, das Baby ist da

Was für eine Freude: Nach monatelangem Warten ist das Baby auf der Welt. Die Eltern strotzen vor Liebe und Glück, endlich halten sie ihr Kind im Arm. Sie schauen, wem es ähnlicher sieht, saugen den besonderen Duft neugeborener Babys auf und freuen sich über jedes niedliche Geräusch dieses kleinen Wesens. 

Die ersten Wochen sind für junge Eltern überwältigend: Sie taumeln in ihrer „Baby-Bubble“, sind euphorisch, aber auch gestresst. Plötzlich ist da ein kleiner Mensch, der ihre gesamte Aufmerksamkeit braucht. An Durchschlafen ist nicht mehr zu denken, daran das Essen warm zu genießen auch nicht – garantiert hat das Baby dann auch Hunger. Ständig kommt neugieriger Besuch vorbei, der den Nachwuchs kennenlernen möchte. 

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In dieser völlig neuen Situation fallen gewisse Formalitäten manchmal hinten über. Frisch gebackene Eltern haben vieles im Kopf, schnell sind da wichtige Fristen verstrichen: Das Kind muss beim Standesamt angemeldet werden, es gilt Eltern- und Kindergeld zu beantragen – und den Nachwuchs zu versichern. 

Je nachdem, wie die Eltern krankenversichert sind, wird auch das Kind abgesichert. Aber ob gesetzlich oder privat: Automatisch mitversichert ist das Baby nicht, Sie müssen es aktiv bei der jeweiligen Krankenversicherung melden. Dafür gilt in der Regel eine Frist von zwei Monaten. Anders bei SIGNAL IDUNA: Um das Kind privat nachversichern haben junge Eltern bis zu sechs Monate Zeit.  

Hörtest beim Neugeborenen

Privat krankenversichert wird der Nachwuchs meist, wenn mindestens ein Elternteil bereits privat versichert ist. Ein Antrag mit Gesundheitsprüfung ist bei der Kindernachversicherung nicht erforderlich. Wer sein Kind nicht privat versichern kann, für den ist eine Kinder-Krankenzusatzversicherung sinnvoll. Diese übernimmt die Kosten für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen (zum Beispiel Audiocheck, Schielvorsorge) oder Naturheilverfahren (zum Beispiel Osteopathie). 

Eine weitere mit Kindern sinnvolle Versicherung ist die Privathaftpflichtversicherung. Oft haben Eltern diese bereits für sich selbst abgeschlossen, nun gilt es, das Kind mitzuversichern. Zwar kann Ihr Baby so schnell nichts „anstellen“, aber die Versicherung muss rechtzeitig abgeschlossen beziehungsweise der Tarif auf „Paar mit Kind“ oder „Ich mit Kind“ geändert sein. Wenn der Nachwuchs in einigen Wochen nach Opas Brille greift und sie verbiegt, trägt der Opa die Reparaturkosten sonst selbst. Damit das – trotz Privathaftpflicht – nicht passiert, achten Sie unbedingt darauf, dass deliktunfähige Kinder mitversichert sind.  

Besonders wichtig für Eltern, die schnell einen Betreuungsplatz brauchen: Ab dem ersten Geburtstag hat das Kind einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kita oder bei einer Kindertagespflege. Betreuungsplätze sind jedoch rar, gegebenenfalls müssen Eltern sich einen „erstreiten“. Hier hilft eine frühzeitig abgeschlossene Rechtsschutzversicherung. Ihr Kind ist über Sie mitversichert, beachten Sie aber die Wartezeiten: In der Regel können Sie die Leistungen dieser Versicherung nach drei Monaten in Anspruch nehmen. 

Die ersten Meilensteine: lächeln, greifen, krabbeln 

Jeden Tag verzückt der Nachwuchs seine Eltern aufs Neue – auch, weil er sich schnell verändert und weiterentwickelt. Aus dem Neugeborenen wird ein Baby, das mehr auf seine Umgebung reagiert und fröhlich giggelt und brabbelt. Ein besonderes Hochgefühl erleben Eltern, wenn das Kind sie zum ersten Mal anlächelt: Die Eltern sind völlig verzaubert und vergessen bei einem Baby-Lächeln am Morgen jede noch so anstrengende Nacht. 

Plötzlich greift der Nachwuchs auch nach den Eltern und hält sie ganz fest – das sind unvergessliche Momente. Ebenso die erste Drehung auf den Bauch: Das Baby hat eine neue Stufe zur Fortbewegung erklommen. Eltern könnten in diesem Augenblick nicht stolzer sein. 

Cute baby girl crawling on ground in park outdoor. Adorable child toddler exploring studying the world around. Healthy physical development. Funny kid. Authentic lifestyle happy childhood.

Schnell bekommt das Baby statt Spielzeugen oder den Fingern der Eltern aber auch eine Tasse mit heißem Tee in die kleinen Händchen. Im Nu rutscht diese dem Erwachsenen aus der Hand, so kann sich das Baby schlimm verbrühen. Ein anderer Schockmoment: Das Kind testet seine neu erlernten Drehbewegungen ausgerechnet auf dem Wickeltisch aus und fällt herunter.

In solchen Situationen unterstützt die private Unfallversicherung. Sie begleitet den Genesungsprozess und hilft, den Alltag neu zu organisieren. Außerdem federt sie dauerhafte Unfallfolgen finanziell ab. Die Kinderunfallversicherung von SIGNAL IDUNA bietet zudem ein Sicherheitsbudget und hilft Eltern mit präventiven Maßnahmen wie Schutzhelmen, Treppengittern oder Sicherungen für Fenstergriffe. So lassen sich viele Unfälle vermeiden.

Eine gute Ergänzung ist die Krankenhauszusatzversicherung. Denn auch wenn Eltern noch so gut aufpassen, sie können nicht jedes Unglück abwenden. Stürze, Verschlucken von Kleinteilen oder Infekte mit hohem Fieber enden für die Kleinen schnell im Krankenhaus. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt jedoch nicht alle Leistungen ab, hier springt die Zusatzversicherung ein. Sie übernimmt zum Beispiel die Übernachtungskosten für die Eltern bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus („Rooming-in“). So können Sie ganz für Ihr Kind da sein. 

Als kleine Familie die Umgebung entdecken

Haben sich bei den jungen Eltern die ersten Routinen im Alltag eingestellt, trauen sie sich aus dem sicheren Nest. Den Anfang machen kleine Ausflüge in der näheren Umgebung, später sorgen längere Radtouren für Abwechslung

Die Eltern genießen es, wieder unterwegs zu sein und ihrem Baby die Welt zu zeigen. Um im Alltag mobil zu sein, schaffen viele einen Kinderwagen oder Fahrradanhänger an. Damit sie schnell zur Hand sind, parken Eltern sie im Hausflur, im Garten oder im Gemeinschaftskeller.  

Gerade hochwertige Kinderwagen und Fahrradanhänger sind für Diebe attraktive Beute. Der Ärger ist groß, wenn der Kinderwagen plötzlich nicht mehr parat steht. Eine Hausratversicherung kann den finanziellen Schaden ausgleichen: Kinderwagen, Fahrradanhänger oder auch das erste Laufrad können auf dem Grundstück der Wohnung direkt mitversichert sein. Zudem können solche Dinge über einen „Unterwegs-Baustein“ im Tarif auch umfassender für den Diebstahl außerhalb versichert werden. Es empfiehlt sich daher, eine bereits bestehende Hausratversicherung zu überprüfen und zu ergänzen. 

Eltern im Urlaub mit Säugling: Gebirgsseelandschaft

Viele Eltern planen noch im ersten Lebensjahr die erste Reise mit ihrem Kind: Sei es ein Wochenendtrip oder eine längere Auszeit in der gemeinsamen Elternzeit. Gemeinsam mit dem Baby entdecken Eltern die Welt noch einmal neu. So entstehen wertvolle Erinnerungen.  

Doch manchmal kommt es im Leben anders als geplant: Die Reise ist gebucht, die Koffer sind gepackt und plötzlich erkrankt das Kind, ein Elternteil oder die Großeltern schwer. Leider kann die Familie doch nicht in den Urlaub fahren. Gut, wenn Sie eine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen haben. Die erstattet Ihnen die Reisekosten und Sie buchen für später einfach neu.  

Für den Fall, dass Sie mit Ihrem Kind den ersten Urlaub im Ausland verbringen, ist eine Reisekrankenversicherung wichtig. Erkranken Eltern oder das Kind während der Reise, übernimmt die Reise­kranken­versicherung die zusätzlichen Kosten für ärztliche Behandlungen und im Zweifel sogar den Rücktransport. 

Kleinkindalter (1 bis 3 Jahre): Kleine Entdecker und Entdeckerinnen mit eigenem Willen

Kleines Mädchen auf Rutsche

Die Elternzeit endet – ein Betreuungsplatz muss her

Kaum auf der Welt steht gefühlt schon der erste Geburtstag vor der Tür. Oft schneller als den Eltern lieb ist, ist das erste Lebensjahr des Kindes vergangen. Für Eltern ändert sich der Alltag erneut: Sie kehren zurück in den Job und freuen sich, ein paar Stunden am Tag nicht mehr „nur“ Mama oder Papa zu sein. Das Kind knüpft in der Tagespflege oder Kita erste Kontakte ohne die Eltern und macht so einen großen Schritt in seiner Entwicklung. 

Die Eltern haben dieses Szenario oft schon vor der Geburt durchgeplant. Früh kümmern sich viele um einen Betreuungsplatz für ihr Kind und gehen davon aus, dass schon alles glatt geht. Immerhin haben Kinder ab dem ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Tagespflege oder Kita. Doch Anspruch und Realität klaffen vielerorts auseinander: Viele Eltern melden ihr Kind zwar rechtzeitig bei mehreren Einrichtungen an, bekommen aber trotzdem keinen Platz. Plötzlich ist die berufliche Zukunft ungewiss. 

Eine Rechtsschutzversicherung ist in dieser Situation für viele Eltern ein wichtiger Partner. Sie deckt das finanzielle Risiko für anwaltliche Unterstützung und einen Rechtsstreit ab, falls Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind einklagen müssen. Denken Sie daran, die Versicherung rechtzeitig abzuschließen, da Sie diese meist erst nach einer gewissen Wartezeit in Anspruch nehmen können. 

Kinder in Aktion: Der Bewegungsdrang explodiert 

Gestern krabbelten die Kleinen noch auf ihren Patschehändchen durch die Gegend, heute lassen sie den Couchtisch plötzlich los und machen freihändig die ersten Schritte auf ihre Eltern zu. Diesen Moment vergessen die stolzen Eltern nie. 

Aus den wackeligen Tapsern werden schnell Schritte im Lauftempo. Stand das Kind gerade noch neben den Eltern, ist es – schwupps – schon am Klettergerüst angekommen. Hand aufs Herz: Wer wünscht sich da manchmal nicht die Zeit zurück, in der der Nachwuchs sorglos auf der Babydecke abgelegt werden konnte. 

Kleiner Junge auf Laufrad

Das Risiko, dass die lieben Kleinen irgendwo raufklettern und dann runterstürzen oder nach dem heißen Nudeltopf auf der Herdplatte greifen, steigt in dieser Lebensphase deutlich an. Kinder können plötzlich so viel mehr, sind sich aber keinerlei Gefahr bewusst. 

Sollte das Unvorstellbare geschehen, fängt eine Unfallversicherung Sie und Ihre Familie auf. Sie leistet wertvolle Unterstützung für den Heilungsprozess, schützt vor den finanziellen Folgen dauerhafter Beeinträchtigungen und hilft, den Alltag wieder in den Griff zu bekommen.

  • Die Unfallversicherung federt dauerhafte Folgen eines Unfalls finanziell ab und unterstützt die Heilung.

Der eigene Wille erwacht: Das Lieblingswort ist „Nein“

Zu den neuen motorischen Fähigkeiten gesellen sich in dieser Phase wichtige kognitive Entwicklungen. Das Kind lernt zu sprechen und die Eltern wetteifern scherzhaft, ob das Kind wohl zuerst „Mama“ oder „Papa“ sagt. Zu den liebsten Wörtern des Kindes gehören dann aber „Nein“ und „alleine“. 

Die Trotzphase verlangt den Eltern so einiges ab: Aus dem niedlichen Baby ist ein Kind mit eigenem Willen geworden. Und den setzt es vehement durch. Es wird geschrien, geweint, um sich geschlagen und mit Dingen geworfen. So anstrengend diese Zeit auch ist: Für das Kind ist es ein bedeutender Schritt zu seiner eigenen Persönlichkeit. Es entwickelt eine eigene Meinung, darauf können Eltern sehr stolz sein.  

Seine Gefühle hat das kleine Kind in dieser Phase noch nicht unter Kontrolle, gerade bei Wutausbrüchen gehen sie mit ihm durch. Schnell greift es in seinem Frust nach der nächstbesten Sache und schmeißt diese hilflos durch die Gegend: Das kann das teure Smartphone des Onkels sein, das dann auch noch am Fernseher abprallt. Oder Omas schöne Blumenvase, die beim Aufprall auf dem Boden zerschellt und eine Macke in die Fliesen schlägt. 

Kleines Mädchen in Trotzphase guckt wütend

Solche Situationen sind für Eltern äußerst unangenehm. Nicht nur, weil sich das Kind „daneben benimmt“, sondern weil auch schnell Streit über den Schaden entbrennt. Das Kind selbst ist noch nicht deliktsfähig, haftet also nicht. Aber auch die Eltern haben nicht unbedingt ihre Aufsichtspflicht verletzt. Schließen Sie für diese Fälle rechtzeitig eine Privathaftpflicht­versicherung inklusive der Klausel für deliktsunfähige Kinder ab oder ändern Sie Ihren vorhandenen Tarif auf „Paar mit Kind“ oder „Ich mit Kind“. Die Versicherung ersetzt den entstandenen Schaden und glättet die Wogen. 

Die Stufen der Deliktsfähigkeit

Es ist schnell passiert: Das Kind fährt mit seinem Laufrad in Nachbars Auto, zerschießt mit dem Fußball die Blumentöpfe auf dem Balkon der Nachbarin, schneidet der Puppe der besten Freundin die Haare ab. Wer kommt für den entstandenen Schaden auf? Das Kind selbst? Oder die Eltern? Oder war es einfach Pech? 

Die Antwort hängt entscheidend von der Deliktsfähigkeit des Kindes ab:

Altersgruppe

Bezeichnung

Was ist das genau?

Unter 7 Jahren

deliktsunfähig

Kinder können für Schäden, die sie verursachen, nicht haftbar gemacht werden (§ 828 Abs. 1 BGB). Ihre geistige Entwicklung wird als nicht ausreichend angesehen, um das Unrecht ihres Handelns zu verstehen.

7 bis 10 Jahre

deliktsunfähig im Straßenverkehr

Bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienen- oder Schwebebahn haften Kinder für fahrlässig verursachte Schäden nicht (§ 828 Abs. 2 BGB). Kinder in diesem Alter können Gefahren wie Geschwindigkeit und Entfernung im motorisierten Verkehr nicht richtig einschätzen.

7 bis 17 Jahre

beschränkt deliktsfähig

Kinder und Jugendliche haften, wenn sie die nötige Einsichtsfähigkeit besitzen, um die Konsequenzen und die Verantwortung für ihr Handeln zu erkennen (§ 828 Abs. 3 BGB).

Ab 18 Jahren

voll deliktsfähig

Junge Erwachsene sind für verursachte Schäden in vollem Umfang verantwortlich.

Haften Eltern für ihre Kinder?

Wer kennt sie nicht, die Hinweisschilder an Baustellen „Eltern haften für ihre Kinder“. Doch diese weitverbreitete Annahme ist ein Mythos. Eltern haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (§ 832 BGB). Gerichte prüfen hierbei sehr genau, ob die Eltern im konkreten Fall alles Zumutbare getan haben, um den Schaden zu verhindern. 

Springt die Privathaftpflicht ein?

Oft haften weder Kind noch Eltern. Doch Geschädigte bleiben deshalb nicht einfach auf dem Schaden sitzen. Privathaftpflichtversicherungen bieten eine Klausel für deliktsunfähige Personen an. Ist diese im Familientarif der Eltern enthalten, prüft die Versicherung die Haftungsfrage nicht und begleicht den Schaden freiwillig.

Der Garten wird zur Spieloase 

Mit wachsendem Bewegungsdrang des Kindes wird das Kinderzimmer schnell zu eng. Toll, wenn die Eltern einen eigenen Garten haben, in dem sich der Nachwuchs austoben darf. Bereitwillig geben die Eltern einen Teil der Wiese her und bauen eine Schaukel, ein Klettergerüst mit Rutsche, ein Spielhaus oder ein Trampolin auf. Denn nicht immer reicht im Alltag die Zeit, um einen Besuch auf dem Spielplatz einzuplanen. Nun brauchen die Eltern nur die Terrassentür zu öffnen – und die Kleinen können schaukeln, klettern und rutschen. 

Kleiner blonder Junge springt auf Trampolin.

Äußerst ärgerlich ist es für alle, wenn ein Herbststurm Spielgerüst, Trampolin und Co beschädigt. Oft waren diese fest mit dem Boden verankerten Spielgeräte teuer, nicht immer reicht das Familienbudget, um sie sofort zu ersetzen. Das Kind ist dann natürlich am Boden zerstört. 

Eine Wohngebäudeversicherung hilft in diesen Fällen aus. Fest verankerte Spielgeräte wie eine Schaukel oder ein Klettergerüst sind gegen Schäden wie solche durch Sturm (ab Windstärke 8) oder Hagel mitversichert. So spielen die Kinder schnell wieder auf einem neuen Klettergerüst im Garten. 

Kindergartenalter (3 bis 6 Jahre): Neue Freundschaften und erste Zahnlücken

Cheerful girls playing clapping games in forest. Cute children playing games in a park.

Gemeinsam macht Toben viel mehr Spaß

Den nächsten Meilenstein erreicht Ihr Kind im Alter von drei Jahren: Aus der U3-Betreuung wechselt es in die Gruppe der „Großen“ in der Kita, manche Kinder verlassen sogar jetzt erst das familiäre Nest.  

So oder so: Ihr Kleinkind geben Eltern quasi an der Kita-Garderobe ab und nehmen fortan ein Kindergartenkind mit nach Hause. Denn die Kleinen entwickeln sich in dieser Lebensphase vollends zur eigenen Persönlichkeit. Sie spielen anders, stellen noch mehr Fragen, schließen erste Freundschaften.  

Mit den neuen Freundinnen und Freunden stachelt sich Ihr Kind so manches Mal auf. Was als ruhiges Spiel begann, artet zur wilden Toberei aus. Zusätzlich messen die Kinder ihre Fähigkeiten: Wer läuft schneller, wer klettert höher, wer ist stärker? Das Risiko bei all dem: Kinder können ihre Kräfte und die Folgen ihres Handelns noch nicht abschätzen. Ein Schubser, ob im Spiel oder Streit, kann böse enden. Schnell fällt das Kind hin, bricht sich dabei ein Stück vom Milchzahn ab oder erleidet eine Platzwunde. 

Hier kommen erneut die Privathaftpflicht­versicherung inklusive Absicherung für deliktsunfähige Kinder und die Unfallversicherung zum Tragen. Macht das eigene Kind etwas Fremdes kaputt oder verletzt sogar ein anderes Kind, deckt die Privathaftpflichtversicherung den Schaden und seine Folgen ab. Verletzt sich Ihr Kind beim Toben mit anderen schwer, unterstützt die Unfallversicherung ergänzend zur Krankenversicherung den Heilungsprozess und mildert eventuelle Unfallfolgen finanziell ab. 

  • Die Unfallversicherung federt dauerhafte Folgen eines Unfalls finanziell ab und unterstützt die Heilung. 

Die Wackelzahnpubertät: Lücken mit Folgen

Kaum ein Kindergartenkind, steht der Nachwuchs schon mit einem Bein in der Vorschule. In der Kita gehört das Kind nun selbst zu den „Großen“, zu denen es die ganze Zeit bewundernd aufgeblickt hat. 

Wie groß Ihr Kind inzwischen ist, zeigt sich auch beim Zähneputzen oder beim Biss in den Apfel: „Da wackelt doch was“. Ab jetzt hat Ihr Kind immer wieder den Zeigefinger im Mund und ruckelt an dem Wackelzähnchen herum. Schließlich soll die Zahnfee schnell vorbeikommen. 

Je mehr Milchzähne ausfallen, desto ikonischer ist das Lächeln Ihres Kindes. Eine Lücke hier, ein loser Zahn da. Die bleibenden Zähne schließen die Lücken zwar meist rasch, sie wachsen jedoch nicht immer optimal nach.  

Zahnärzte und Zahnärztinnen raten vielen Kindern nun zu einer späteren kieferorthopädischen Behandlung. Die bringt jedoch hohe Kosten mit sich, die die gesetzliche Krankenkasse nicht immer vollständig übernimmt. Eine Zahnzusatzversicherung hingegen erstattet bis 100 Prozent der Kosten. Wichtig ist aber: Sie muss abgeschlossen sein, bevor der Befund da ist. Idealerweise also mit dem ersten Wackelzahn. 

Schulkinderalter (6 bis 12 Jahre): Der „Ernst des Lebens“ beginnt

Erstklässler sitzen im Klassenraum und schreiben.

Neue Freiheiten und wachsende Verantwortung 

Die Einschulung ist für Kinder und ihre Eltern wohl einer der größten Einschnitte. Oft stellt sich die Frage, wer beim Anblick des Tornisters und der großen Schultüte eigentlich aufgeregter ist – die Eltern oder das Kind? Klar, auch in der Kita war das Kind allein unter anderen, hat viel gelernt und neue Kontakte geknüpft. Doch in der Schule gelten andere Regeln, statt Spielen und Basteln steht Lernen im Vordergrund. 

Rechnen, Schreiben, Lesen – jeden Tag verbessert das Kind seine Fähigkeiten. Und schon bald lesen nicht mehr die Eltern dem Kind die Gute-Nacht-Geschichte vor, sondern umgekehrt. Dem Kind eröffnen sich neue Welten: Nicht nur in den Büchern, die es jetzt allein lesen kann. Es bewegt sich auch immer öfter ohne die Aufsicht der Eltern, spielt draußen mit Freundinnen und Freunden, fährt mit dem Bus zur Schule und mit dem Fahrrad zum Sportverein. 

Schuljunge sitzt in Bus und schaut aus Fenster.

Die neuen Freiheiten bringen für das Kind mehr Verantwortung mit. Es muss nun verstärkt selbst auf sich und seine Habseligkeiten Acht geben. Kurz abgelenkt vergisst es die Sporttasche an der Bushaltestelle oder lässt die Jacke draußen auf dem Sportplatz liegen. Oder es weicht mit dem Fahrrad einer Katze auf dem Gehweg aus und kracht in ein parkendes Auto. 

Solche Fehler gehören zum Großwerden dazu. Schenken Sie Ihrem Kind das Vertrauen, dass es Ihnen solche Missgeschicke erzählen kann. Eine Lösung findet sich in der Regel schnell, besonders, wenn der materielle Schaden abgefangen wird: Die Sporttasche oder die Jacke kann eine Hausratversicherung inklusive „Unterwegs-Baustein“ ersetzen. Den Kratzer am Auto kann die Privathaftpflicht­versicherung ausgleichen. 

  • Die Privathaftpflichtversicherung inklusive Einschluss deliktsunfähiger Kinder ersetzt durch das Kind verursachte Schäden bei Dritten. 
  • Die Hausratversicherung inklusive „Unterwegs-Baustein“ ersetzt verlorengegangene Taschen, Jacken und Co. 

Aus Träumereien werden ernsthafte Pläne für die Zukunft 

Noch im Kindergarten wollte das Kind später unbedingt zur Polizei, ins Weltall fliegen, die Meere erforschen, eine eigene Tierarztpraxis oder einen Süßigkeitenladen eröffnen. Mit Wechsel auf die weiterführende Schule werden aus kindlichen Träumereien neue Zukunftspläne. Das Kind erkennt inzwischen, wo seine Talente und Interessen wirklich liegen. Manche sind handwerklich sehr geschickt, andere haben eine soziale Ader; manche sind musikalisch begabt, andere ein sportliches Ausnahmetalent. 

Die eigene berufliche Zukunft wird für Kinder bereits jetzt sehr konkret und scheint zum Greifen nahe. Die Eltern sind stolz, dass das Kind nicht mehr nur einer fixen Idee nacheifert, sondern sich ernsthafte Gedanken um seine Zukunft macht. Und sie beginnen, es sich als eigenständigen Erwachsenen auszumalen. 

Mädchen malt konzentriert auf Leinwand.

Zugleich ist da aber eine große Sorge: Was, wenn das Kind seinen Traumberuf vielleicht aufgrund eines Schicksalsschlags gar nicht erlernen kann? Wenn zum Beispiel Hände oder Beine dauerhaft verletzt sind, das Hör- oder Sehvermögen schwindet?  

Um das Kind für dieses Schreckensszenario zumindest finanziell abzusichern, bietet sich die Berufsunfähigkeits­versicherung an. Sie ist eine der essenziellsten Kinderversicherungen, da sie den Lebensstandard Ihres Kindes sichert. Eltern können sie für ihr Kind bereits ab 10 Jahren abschließen – je eher, desto günstiger sind in der Regel die Beträge. Auch interessant und meist kostengünstiger ist die Grundfähigkeits­versicherung (Sehen, Hören, Sprechen); hier besteht auch eine Wechsel-Option in die höherwertige und umfassendere Berufsunfähigkeits­versicherung. 

Jugend und Pubertät (12 bis 18 Jahre): Teenies erobern ihre Welt

Gruppe von glücklichen jungen Freunden sitzen in College-Campus und reden.

Kinder reifen zu digitalen Persönlichkeiten 

Ihr Kind hängt als Teenie in einer Zeit des Übergangs fest: Die Kindheit ist vorbei, erwachsen ist der Nachwuchs aber noch nicht. Er fordert immer mehr Freiheiten ein, die Eltern sehen sich aber noch oft gezwungen, Grenzen zu setzen. Das sorgt für Konflikte – in Ihrem Kind selbst und auch mit Ihnen als Eltern. Morgens gibt es Streit, weil der Teenie partout nicht aufstehen will. Abends ist er wieder anhänglich und fordert eine feste Umarmung ein. 

Statt zu Spielzeugautos und Stofftieren greifen Jugendliche in dieser Phase zum Smartphone. Sie vernetzen sich mit Freundinnen und Freunden, beschaffen sich Informationen, stehen im Austausch mit der Schule. Vieles organisiert Ihr Kind nun selbstständig. Das erfüllt Eltern mit Stolz und verschafft ihnen eigene Freiheiten.  

Teenager schaut zuhause auf Handy.

Doch es machen sich auch Sorgen breit, weil sich das Kind im digitalen Raum der Aufsicht der Eltern entzieht. Was schreiben Mitschülerinnen und -schüler in Klassenchats? Welche Fotos und Videos schaut sich das Kind an? Zusätzlich ist die Gefahr von Cybermobbing allgegenwärtig: Hänseleien, die früher offen auf dem Schulhof ausgetragen wurden, dringen nun hinterrücks bis ins Jugendzimmer ein. Peinliche Fotos verbreiten sich wie ein Lauffeuer in sozialen Medien, ebenso Gerüchte und Beleidigungen. 

In solchen Situationen erhalten Kinder und Eltern Unterstützung bei Anwaltskanzleien. Sie erteilen zum Beispiel Unterlassungs­aufforderungen und fordern Plattformen zum Löschen der verletzenden Inhalte auf. Durch eine Rechtsschutzversicherung decken Sie das finanzielle Risiko ab. Denn die Versicherung übernimmt die Kosten, um rechtlich gegen die Täterinnen und Täter vorzugehen.  

Tipp: Privathaftpflichtversicherungen und Hausratversicherungen bieten oft auch einen Cyberbaustein. Durch regelmäßige Scans helfen sie, Datenklau frühzeitig zu erkennen und präventiv gegen Missbrauch vorzugehen. 

  • Die Rechtsschutzversicherung trägt Teile der Anwalts- und Gerichtskosten und unterstützt Sie, gegen Cybermobbing vorzugehen.

Abenteuer Ausland: Die „Küken“ werden flügge 

Ob Klassenfahrt, Trainingslager oder Ferienfreizeit – verreist ist der Nachwuchs schon öfter ohne die Eltern. Nun stehen beide Seiten aber vor einem riesigen Abenteuer: Das Kind plant einen Schüleraustausch oder sogar ein Auslandsjahr

Eltern bewundern ihr Kind für seinen Mut, sich allein in eine fremde Kultur zu stürzen. Sie wissen, welche lebensprägende Erfahrung dies für ihr Kind ist: Es lernt eine Fremdsprache, schließt internationale Freundschaften, gewinnt neues Selbstvertrauen und reift zu einem offenen Menschen. Doch auch etwas Wehmut schwingt mit – das Kind wird erwachsen und kommt auch ohne seine Eltern zurecht. 

Wichtig für Eltern ist, das Kind aus der Ferne so gut wie möglich zu unterstützen. Dazu gehört, erreichbar zu sein, wenn das Kind Redebedarf hat. Aber auch, für den passenden Versicherungsschutz zu sorgen. Denn die Krankenversicherung des Kindes und die Reiseversicherung der Familie sind für solch langen Auslandsaufenthalte unzureichend. 

Erkrankt Ihr Kind während seines Abenteuers und muss ärztlich behandelt werden, decken Kranken- und Reiseversicherung die teils sehr hohen Kosten nicht ab. Für längere Auslandsaufenthalte ist deshalb eine Auslandskrankenversicherung unerlässlich. Ihr Kind erhält so die Behandlung, die es braucht – und das Abenteuer Ausland endet für Sie nicht im finanziellen Desaster. 

Endlich mobil: Unterwegs auf motorisiertem Untersatz 

Bis zum 18. Geburtstag und auf den Autoführerschein wollen viele Jugendliche nicht warten: Der Wunsch, unabhängiger und mobiler zu sein, ist groß. Denn der Bus braucht oft lang, Fahrradfahren ist schweißtreibend, sich überall von den Eltern hinfahren zu lassen keine Option. 

Mit dem eigenen Moped, Roller oder E-Scooter erreichen Jugendliche schon lange vor der Volljährigkeit die selbstständige Mobilität. Das Elterntaxi hat ausgedient – darüber freuen sich beide Seiten. 

Download: Versicherungsfahrplan für Kinder

Drucken Sie unseren Fahrplan aus und pinnen Sie ihn an den Kühlschrank – für vollen Durchblick von vor der Geburt bis zur Volljährigkeit. 

Wichtig ist in dieser Phase, das Fahrzeug Ihres Kindes und vor allem natürlich Ihr Kind selbst optimal abzusichern. Seien wir ehrlich, jugendlicher Leichtsinn fährt in dieser Phase mit: Die eigenen Fahrkünste werden überschätzt, Entfernungen und Geschwindigkeiten unterschätzt. Schnell schrappt das Kind mit seinem Fahrzeug an einem anderen entlang, nimmt einem Radfahrenden die Vorfahrt oder fährt eine Person auf dem Gehweg um.  

Um mit Roller und Co fahren zu dürfen, benötigt Ihr Kind ein Versicherungskennzeichen. Dieses Nummernschild ist zugleich der Nachweis für die dazugehörige Moped-/E-Scooter-Versicherung, welche die Schäden abdeckt, die Ihr Kind anderen im Straßenverkehr zufügt.

Teenager mit E-Scooter

Verletzt sich Ihr Kind bei einem Verkehrsunfall selbst, springt die private Unfall­versicherung ergänzend zur Krankenversicherung ein. Sie federt zum Beispiel Langzeitschäden finanziell mit einer Invaliditätsleistung ab – das ist besonders wichtig, wenn das Kind aufgrund seiner Verletzungen nicht wie geplant seine Ausbildung beginnen kann. Wichtig ist hier auch die Berufsunfähigkeits­versicherung: Sie sichert den Lebensstandard des Kindes ab, wenn es seinen Traumberuf aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht erlernen und ausüben kann. 

Doch auch, wenn sich Ihr Kind glücklicherweise nicht schwer verletzt, kann ein Unfall teure Folgen haben. Oft tragen Jugendliche noch Zahnspangen, die bei Stürzen mit Rollern, E-Scootern und Mopeds leicht brechen. Die Unfallversicherung übernimmt die Reparaturkosten (bis 2.000 Euro). Einen „uncoolen“ Helm zu tragen, belohnt die Versicherung zusätzlich: Die Invaliditätsleistung steigt dank Helmbonus bei Kopfverletzungen um 10 Prozent.  

  • Die Unfallversicherung federt dauerhafte Folgen eines Unfalls finanziell ab und unterstützt die Heilung. 

Volljährigkeit: Erwachsen, aber noch nicht unabhängig

Der Beginn eines selbstständigen Lebens 

„Endlich erwachsen“, denken sich Jugendliche an ihrem 18. Geburtstag – „wo ist die Zeit nur geblieben?“, fragen sich die Eltern. Seien Sie stolz auf Ihr Kind und auch auf sich selbst. Sie haben Ihr Kind bis hierher durch sein Leben getragen – oft sogar wortwörtlich. Und Sie bleiben weiterhin einer der wichtigsten Menschen für Ihr Kind, auch wenn junge Erwachsene ihren Lebensweg nun eigenständig weitergehen. 

Nach und nach schwindet nun die Abhängigkeit von den Eltern: Das Kind beginnt eine Ausbildung oder ein Studium, zieht dafür oftmals von zu Hause aus. Damit endet die tägliche Fürsorge der Eltern – und auch die Sicherheit durch die elterlichen Versicherungsverträge. 

Ein großes Risiko in dieser Phase liegt in der Versicherungslücke. Viele Familienpolicen laufen mit Abschluss der ersten Ausbildung oder bereits mit dem Auszug aus dem Elternhaus aus. Die jungen Erwachsenen müssen nun neben ihrem Alltag auch ihren Versicherungsschutz auf eigene Beine stellen.  

Wann das erwachsene Kind eine eigene Police braucht, erklärt unser Versicherungs-TÜV für junge Erwachsene: 

Versicherung

Wann endet der Schutz über die Eltern? 

Kranken­versicherung

Ab einer bestimmten Einkommens­grenze, je nach ausgeübtem Job oder Minijob 

Privathaftpflicht­versicherung 

Mit Auszug aus dem Elternhaus nach abgeschlossener Berufsausbildung oder bei Ende der Berufsausbildung nach Auszug

Hausrat­versicherung 

Mit Umzug in eine eigene Wohnung (eigenes Bad & Küche); WG-Zimmer ist unter Umständen noch mitversichert

Rechts­schutz­versicherung 

Sobald das Kind erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausübt (mit eigenem Einkommen) 

Kfz-Versicherung 

Sofort für das eigene Fahrzeug 

Reise­versicherung 

Je nach Tarif mit 21 bis 25 Jahren oder bei Auszug 

Wichtig: Wenn Eltern für Ihr Kind in den Jahren zuvor keine Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung abgeschlossen haben, gehört dies für junge Erwachsene auch auf die Agenda. 

Fazit: Familienleben bedeutet ständiger Wandel

„Es ist alles nur eine Phase“ – wie oft haben Sie sich diesen Satz aufgesagt, als das Kind die ganze Nacht schrie, sich im Supermarkt wütend auf den Boden schmiss oder in der Pubertät nur noch am Smartphone hing. Es schwingt aber auch Wehmut mit: Wieder ist eine besondere Phase vorbei. Was bis gerade noch fest zum Alltag gehörte, ist nun bloße Erinnerung. Sei es das Gebrabbel des Kindes, das nur Sie Eltern verstehen konnten, das Kuscheln in der selbstgebauten Deckenhöhle, Ziegenstreicheln im Zoo oder gemeinsame Urlaube. 

Jede Phase im Leben Ihres Kindes ist einzigartig und verdient Ihre volle Aufmerksamkeit. Fangen Sie Ihr Kind auf – wenn es vom Klettergerüst fällt, wenn es Streit mit Freundinnen und Freunden hat, wenn ein Missgeschick passiert. Die nötige Sicherheit im Hintergrund bietet Ihnen SIGNAL IDUNA. Für jede Lebensphase Ihres Kindes bieten wir den passenden Versicherungsschutz. Im Fall des Falles können Sie ganz für Ihr Kind da sein – und jede Phase bewusst und ohne Sorgen genießen. 

David Bläsing

Spezialist für Krankenversicherungen

David Bläsing ist Marketingmanager bei SIGNAL IDUNA und Spezialist für Personenversicherungen. Im Ratgeber widmet er sich insbesondere Fragen rund um Altersvorsorge, Einkommensschutz und Krankenversicherungen. In seiner Freizeit ist er beim Wandern und Bergsteigen gern in luftigen Höhen unterwegs. Außerdem ist der junge Familienvater begeisterter Segler.